Fragen zur Klage gegen Biontech/Pfizer
Zur Beachtung!!!
Krank nach Corona-Impfung - Astrazeneca zu Auskunft verurteilt!!!
https://web.de/magazine/politik/krank-corona-impfung-astrazeneca-auskunft-verurteilt-39524562
Anscheinend haben die Hersteller doch was zu verbergen, sonst würden die ja die Unterlagen von selbst herausgeben !!!
Gruß
mannifrw
Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.
Interessante Informationen zur "Medizinproduktehaftung" und dem "Verhältnis von Auskunfts- und Haftungsanspruch bei der Arzneimittelhaftung":
- 11. Deutscher Medizinrechtstag, 2010, https://medizinrechtsanwaelte.de/fachtagung/deutscher-medizinrechtstag-2010/
- Jörg F. Heynemann "Verhältnis von Auskunfts- und Haftungsanspruch bei der Arzneimittelhaftung", 11. Deutscher Medizinrechtstag, 2010, https://medizinrechtsanwaelte.de/medizinrechtstag/2010-goettingen/heynemann-medizinrechtstag-2010-goettingen-skript.pdf
- Erwin Deutsch "Medizinproduktehaftung", 11. Deutscher Medizinrechtstag, 2010, https://medizinrechtsanwaelte.de/medizinrechtstag/2010-goettingen/deutsch-medizinrechtstag-2010-goettingen.pdf
Das Arzneimittelgesetz (AMG) in der bis zum 14.12.2004 geltenden Fassung enthielt den §90 AMG, nach dem eine dreijährige Verjährung galt. Nach 14.12.2004 ist der §90 AMG entfallen. Wenn die Informationen stimmen, dann gilt aktuell der §197 BGB, der eine "Dreißigjährige Verjährungsfrist" für "Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen" vorsieht, "soweit nicht ein anderes bestimmt ist".
- Vorgang - Gesetzgebung - 15. Wahlperiode - Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (G-SIG: 15019441), https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-von-verjährungsvorschriften-an-das-gesetz-zur-modernisierung/95554
- Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl104s3214.pdf%27%5d
- Arzneimittelgesetz (AMG) - § 90, https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__90.html
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__197.html
Kann jemand die Interpretation bestätigen oder widerlegen?
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