Schadensersatzforde...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Schadensersatzforderungen an mRNA-Impfsdtoffhersteller scheitern an Nutzen-Schaden-Abwägung

Seite 1 / 2
 
(@wolfdieter)
Guter Freund

Selbst wenn der Impfstoff als Ursache einer Nebernwirkung nachgewiesen ist, scheitern Schadensersatzansprüche an Biotech/Pfizer an § 84 Abs, 1 S. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz. Wenn ein Arzneimittel einen überwiegenden Nutzen ( Millionen Geimpfte wurden gegen Covid-19 geschützt ) hat, entfällt die Haftung für die Nebenwirkungen.

Ich habe nun ein entsprechendes Schreiben von  Biontech.

Es gibt einen ehemaligern Mitarbeiter der Pharmaindustrie, der durch ein Arzneimittel geschädigt wurde, der hofft beweisen zu können, dass die Zulassung des Comirnaty rechtswidrig ist ( bestimmte erforderliche Studien wurden unterlassen ). Sein Buch kann ich empfehlern. Das würde die Situation gewaltig ändern. Möglicherweise würde auch der Nachweis der Verursachung erleichtert.

https://www.genimpfstoffe.com/

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 06/03/2023 12:57 pm
Cat und IamLegend gefällt das
(@wolfdieter)
Guter Freund

@b-a-f-h Lieber Admin, diese für mich neue Erkenntnis ist unter einschlägigen Juristen wohl ein alter Hut. Auch ein ganz aktuelles Urteil geht in diese Richtung ( LG Hof vom 3. 1. 2023, 15 O 22/21 ).

 

Ich finde es besser, dass viele Geschädigte sich nicht unberechtigte Hoffnungen machen sollten - auch Nichtmitglieder, die hier lesen.

 

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 06/03/2023 9:27 pm
 HU80
(@hu80)
Vertrauenswürdiges Mitglied
Veröffentlicht von: @b-a-f-h
Veröffentlicht von: @wolfdieter   Selbst wenn der Impfstoff als Ursache [...]

Danke für den Beitrag. Ich denke es wäre sinnvoller, wenn man neue rechtliche Themen im Mitglieder-Only-Bereich erstellt, da die gegnerische Seite sicherlich auch mitliest.

 

@admin   Ist es möglich, dass alle rechtlichen Themen in den Mitglieder-Only-Bereich verschoben werden?

Du hast Recht.

Wenn sie hier lesen, nun ich hatte gehört, dass jemand eins so gesagt hat:

" Viele Leute in DE sind erkrankt wegen Impfstoff. Mit einfachster Wörter sind deren Leben für immer verschlechtert deswegen und wegen Stigmatisierung des Themas bzw. Ignoranz der Politik.

Und manche verteidigen dies alle fürs Geld.    Hoffentlich gibt es Gott, Karma, Ying und Yang wie auch immer man es heißt."

 

 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 06/03/2023 9:46 pm
(@jkberlin)
Wertvolles Mitglied

@wolfdieter 

Die oben angeführte Begründung kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen ...

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__84.html

Wegen überwiegendem Nutzen (ehrlich gesagt gibt es da ja auch zunehmend Zweifel wenn auch nicht unbedingt in D) soll eine Haftung ausgeschlossen sein? Ich finde es liest sich ganz anders!

64 Jahre, m, ONE SHOT ONLY! Biontech 16.7.21 - 2 Tage später Unruhe, dann Herzrasen, Erschöpfung, massiver Leistungsabfall, in der Akutphase 3. bis 8. Woche starkes nächtliches Wasserlassen, Nachtschweiß, Brustenge u.s.w. - bis heute leistungsmäßig deutlich eingeschränkt, Körperliche Anstrengungen führen häufig zum Crash. Diagnose 9/22: ME/CFS, POTS, Panlymphozytopenie. Ende 2022 wurde verdickte Mitralklappe festgestellt. 2023 über Labor MCAS festgestellt, Post-COVID-Reha 3/23 führte zu keiner Verbesserung. F-Diagnose durch Rehaarzt wurde nicht korrigiert. Beschwerde DRV. Antrag GdB 8/23 gestellt. Antrag gem. IfSG 10/23 gestellt,2024 neue Diagnosen: vermindertes ATP in den Mitochondrien, VEGF-alpha erhöht, Dysbiose Mikrobiom. 3/24: Klage gegen Biontech eingereicht. Versorungsamt erteilt GdB40, Widerspruch abgell, Klage Sozialgericht.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/03/2023 12:40 am
(@wolfdieter)
Guter Freund

@jkberlin Lesen Sie mal das Urteil des Landgerichts Hof vom 3. 1. 2023, Az 15 O 22/21, z. B. unter https://openjur.de/u/2463401.html. Das betrifft den AstraZeneca-Impfstoff, für den Moderna- oder Biontech-mRNA-Impfstoff ist die positive Bilanz jedenfalls offiziell sogar noch besser.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 07/03/2023 8:36 am
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@buga kopier mal den oberen Teil und geh auf Google...dann geht es  👍🙋🏼‍♀️

...wir haben keine Chance gegen dieses Monopol....😢😢😢was da für Argumente gegen die Thematik losgelassen werden,  die haben von Anfang an gewusst, dass sie immer Recht bekommen  😢😢😢

🍏🙋🏼‍♀️💚

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/03/2023 12:37 pm
(@tobias93)
Vertrauenswürdiges Mitglied
Screenshot 20230307 132446

Was eine Sh*t Show: Die Frau hat nach der Impfung eine Thrombose im Darm bekommen und ist seit diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig und kann nicht mehr richtig essen etc. Aber hätte sie ja wissen können bzw. müssen und gesellschaftlich gab es zum Glück auch keinen Druck sich impfen zu lassen. 

Screenshot 20230307 132632

Und selbst wenn Nebenwirkungen auftreten, sind diese gerechtfertigt, da die Mehrheit von der Impfung profitiert. Also muss nicht der Hersteller dafür Sorge tragen, dass ein Produkt ungefährlich ist und bei jedem Anwender fehlerfrei funktioniert, wie es normalerweise üblich ist, sondern du musst wissen ob dein Körper für die Impfung bereit ist. 

So kann man Menschenleben auch nachhaltig zerstören. Du bist komplett am Ar*ch und möchtest Gerechtigkeit, weil du weißt dein altes Leben bekommst du nicht mehr zurück und am Ende darfst du noch die Verfahrenskosten eines Multikonzerns tragen. 

Wenn ich so etwas lese, kann ich mir ausmalen wie erfolgreich eine Klage ist. Entweder du hast Nebenwirkungen die bekannt sind und hättest es wissen können, oder du hast Nebenwirkungen die nicht bekannt sind und somit auch nicht von der Impfung kommen können. Aber warum sollte die Datenlage auch nicht stimmen? Die entscheidenden Studien sind ja zum Glück von den Herstellern und das Meldesystem in Deutschland funktioniert einwandfrei. 

 

Gesicherte Small Fiber Neuropathie.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/03/2023 1:40 pm
Cat, ModernaZeiten und ApfelSteffi gefällt das
(@wolfdieter)
Guter Freund

1. Wenn der Link sich nicht öffnen lässt: In google das angegebene Aktenzeichen als Suchwort angeben, dann müssten einschlägige URLs angegeben werden

2. Statt der Gefährdungshaftung der Impfstoffhersteller nach § 84 Arzneimittelgesetz ( AMG ) bleibt den Geschädigten die Staatshaftung nach dem Infektionsschutzgesetz - allerdings ohne schmerzensgeld.

3. Die Bestimmung in § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1:

Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen 

beinhaltet eben, dass die medizinische Wissenschaft meint, dass der Nutzen so groß ist für viele Millionen Menschen, dass der Schaden weniger Personen ( wenig im Vergleich ) vertretbar ist.

4. Ich persönlich habe allerdings Zweifel, ob der Nutzen wirklich so groß ist wie behauptet wird. Nutzen hieße ja, dass Millionen Menschen durch die Impfung vor Tod oder sehr schwerem Verlauf gerettet wurden. Ich vermute, dass ohne Impfung es für die angeblich geretteten Personen nicht viel anders verlaufen wäre als es verlaufen ist.

David O. Fischer ( Pseudonym ) unter https://postvac.org/ ist der Auffassung, dass Comirnaty ohne korrekte Zulassung auf dem Markt ist, weil eine Studie fehlt, die vorgeschrieben ist. Damit ist eine Produkthaftung wegen vorsätzlicher Handlung gegeben. Also würde die Haftungsbeschränkung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG nicht zum Tragen kommen.

 

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 07/03/2023 1:47 pm
ApfelSteffi gefällt das
(@wolfdieter)
Guter Freund

Nach dem Contergan-Skandal sollte zur Beruhigung der Öffentlichkeit die Haftung der Arzneimittelhersteller verschärft werden zur sog. Gefährdungshaftung: Wer etwas Gefährliches treibt wie ein Auto oder eine Arzneimittelfabrik, soll als Gefährder haften. So steht es jetzt im § 84 Abs. 1 Satz 1 AMG.

Toll.

Aber dann hat die Lobby die Hintertürchen geöffnet, eben z. B. in § 84 Abs. S. 2 oder in § 84 Abs. 2 S. 3 AMG Die Vermutung gilt nicht, wenn ein anderer Umstand nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den Schaden zu verursachen ( z. B. eine andere mögliche bzw. nicht ausshcließbare Krankheitsursache ). Und alles so geschickt formuliert, dass es nicht ins Auge springt, dass die tolle Gefährdungshaftung praktisch ausgeshclossen ist.

 

Im Moment ist nur die AfD im Bundestag auf der Seite der Impfgeschädigten. Die CDU teilweise auch. Die anderen Parteien leider nicht - schon weil sie sich von der AfD absetzen wollen.

Ich halte nix von der AfD, aber die anderen Parteien reagieren nur, wenn sie Angst vor dem Erstarken der AfD haben.

 

 

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 07/03/2023 2:05 pm
ApfelSteffi und HU80 gefällt das
 HU80
(@hu80)
Vertrauenswürdiges Mitglied

@tobias93 ich verstehe dich, und du hast 100% Recht.

Nun Willkommen zur Wüste der Realität über Deutschland.                                                                Wo natürlich oft die Gerechtigkeit herrscht(!).          Wer auch immer dran noch glaubt.

Und bitte die Diskussion mindestens unter Mitglieder-Only Bereich weiterführen. Sicher lesen auch die gute Menschen mit gutem Gewissen (wie Pharmafirmen Anwälte) hier.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/03/2023 2:14 pm
ApfelSteffi gefällt das
(@help100)
Treuer Freund

@wolfdieter 

auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen...

So wie ich die Urteilsbegründung verstanden habe, muss, damit der Impfstoffhersteller haftet, ein Fehler seinerseits vorliegen.

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist hierbei ein Aspekt. Und hier ist die Sichtweise, dass dieses Verhältnis über alle Altersgruppen gemittelt erfasst werden muss, durchaus kritisch zu sehen und ist auch bestimmt juristisch angreifbar (in meinen Augen).

Aber so wie ich das verstanden habe, lag das Problem, warum die Klage abgewiesen worden ist, vor allem in der Zeitachse begründet:

am 29.01.21 wurde der Astrazeneca-Impfstoff zugelassen,

am 01.03 21 wurde (noch) kein erhöhtes Thromboserisiko festgestellt,

am 18.03.21 wurde festgestellt, dass das Thromboserisiko allgemein nach der Impfung nicht erhöht ist, bei der Altersgruppe der unter 50jährigen aber schon.

am 19.03.21 wurde die Gebrauchsinformation geändert,

am 01.04.21 wurde die Impfempfehlung der STIKO altersgruppenentsprechend angepasst,

die Klägerin wurde am 10.03.21 geimpft.

Maßgeblich für den Haftungsanspruch ist - so wie ich das verstanden habe - der Zeitpunkt der Impfung und der Wissensstand zu diesem Zeitpunkt.

Die Klägerin musste also den Nachweis führen, dass Astrazeneca schon am 10.03. vom erhöhten Thromboserisiko wusste bzw. das erhöhte Thromboserisiko am 10.03 schon eindeutig ersichtlich gewesen ist und/oder dass es absichtlich von Astrazeneca heruntergespielt worden ist.

Außerdem spielte wohl eine Rolle, dass die Klägerin glaubhaft machen musste, dass bei ihr ein Entscheidungskonflikt vorlag, also dass sie schon vor der Impfung hin- und hergerissen war und sich gegen die Impfung entschieden hätte, wenn sie vom Thromboserisiko gewusst hätte.

Mal ehrlich, wer hätte sich im März '21 gegen die Impfung entschieden?

Ich glaube, wir alle erinnern uns noch an diese chaotischen Zwischenwochen mit dem Astrazeneca-Impfstoff, wo auch immer wieder ins Feld geführt worden war, dass ein Thromboserisiko in England doch schon hätte aufgefallen sein müssen, wenn es eins geben würde. Hätte es die nordischen Staaten mit ihren Impfregistern nicht gegeben, hätten wir in Deutschland das (sag ich jetzt mal so) bis heute kein Risikosignal gesehen.

Ob sich in dieser Zeit der Hersteller falsch verhalten hat - das ist echt schwer zu beurteilen und noch schwerer zu beweisen.

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 09/03/2023 8:58 am
(@wolfdieter)
Guter Freund

@help100: Sie sprechen weniger die Variante des § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG an (das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen ), sondern eher die Variante des § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AMG ( der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist )   an.

Für Variante 1 kann der Arzneimittelhersteller Kenntnis von den Nebenwirkungen haben, er durfte trotzdem das Arzneimittel in den Verkehr bringen, ohne für den Nebenwirkunsgschaden nach § 84 AMG haften zu müssen, weil es ( angeblich, ob das tatsächlich der Fall ist, ist eine andere Frage ) überwiegend mehr Nutzen als Schaden bringt. Richtig ist allerdings, dass er Nebernwirkungen, die er kennt, im Beipackzettel usw. erwähnen muss.

Ich nheme mal meine Nebenwirkung, ein aggressives T-Zell-Lymphom: Weder zur Zeit der Impfung ( 14. 4. 2021 ) noch heute, 9. 3. 2023, ist diese Nebenwirkung als Nebenwirkung durch Häufung usw. erkannt. Dabei bleibt es auch dann, wenn ich nachweise, dass es eine Nebenwirkung der Impfung ist. Dieses Lymphom ist extrem selten. Selbst wenn sich die Zahl dieser Lymphome nach der Impfkampagne verdoppelt, ist es immer noch sehr selten und fällt durch das Häufungsraster.

 

Ein weiterer Aspekt ist eine etwaige Verunreinigung einzelner Chargen: Die Nebenwirkung ist nicht durch das Arzneimittel an sich eingetreten, sondern durch eine Verunreinigung einer Charge. Dann gilt die Entlastzung des Herstellers m. E. nicht, selbst wenn sogar innerhalb dieser betroffenen Charge der Nutzen größer wäre als der Schaden ( z. B. 1.000.000 Impfdosen einer Charge, bei 999.000 tritt keine Nebenwirkung auf, bei 1.000 Geimpften tritt die Nebenwirkung auf ). Ich schließe daraus, dass man Auskunft über etwaige Verunreinigungen braucht ( § 84a AMG )

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 09/03/2023 10:11 am
Help 100 gefällt das
(@help100)
Treuer Freund

@wolfdieter 

Zuerst mal möchte ich meine ehrliche Betroffenheit äußern und Dir viel Kraft und Kampfgeist im positiven Sinne wünschen: T-Zellen-Lymphom ist eine ganz andere Liga.

 

Und dann: Danke für Deine ganz wichtige Anmerkung!

Das meinte ich damit, dass die Klägerin in dem genannten Verfahren (nach § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AMG) hätte zweifelsfrei nachweisen müssen, dass der Hersteller bereits am 10.03. von den Nebenwirkungen wusste und sie trotzdem nicht in die Gebrauchsinformationen aufgenommen hat. Denn generell wurde eine Haftung nach § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG direkt ausgeschlossen, weil nach Meinung der zuständigen Fachleute die Nebenwirkung TTS so selten war, dass sie nichts am positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis geändert hat.

 

Interessant finde ich an dieser Stelle den Tweet von Herrn Lauterbach zu dem Thema im letzten Sommer (Juni 22):

"Post-Vac-Syndrom muss besser untersucht werden. Wir empfehlen die Impfung gegen COVID und gegen Post-COVID. Der Nutzen übersteigt das Risiko in jeder Altersgruppe. Trotzdem ist Post-Vac kein Tabuthema und muss erforscht und behandelt werden."

Bemerkenswert, dass er direkt mit der Anerkennung von Post-Vac haftungsrelevant darauf hinweist, dass der Nutzen in allen Altersgruppen das Risiko übersteigt. Ob das auch für die Altersgruppe der unter 18jährigen zutrifft, war nicht einmal von der STIKO abschließend beurteilbar, wenn man sich mal die Begründung zur Impfempfehlung in dieser Altersgruppe durchliest...

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 09/03/2023 11:34 am
ApfelSteffi gefällt das
(@wolfdieter)
Guter Freund

Ich persönlich glaube, dass die angeblich positive Wirkung der mRNA-Impfung gar nicht so positiv ist:

Soweit die Positivität aus den Zulassungsstudienergebnissen hergeleitet wird, wird das entfallen, falls die Studien wegen Fälschungen usw auffliegen, wofür es ja einige Anhaltspunkte gibt.

Soweit es auf das Geschehen in der Impfkampagne gestützt wird: Bessere Ergebnisse könnten auch durch andere Maßnahmen wie Masken, Absonderung usw. erklärbar sein. Und das zeitweise Nachlassen der Todesfälle wird konterkariert durch erneute Anstiege. Und die Erhöhung der Reinfektionsrate, je mehr jemand geimpft ist, spricht ebenfalls gegen die positive Wirkung.

Wenn aber die positive Wirkung fällt, fällt auch § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz, der ja besagt, dass der Arzneimittelhersteller nicht haftet, wenn das Arzneimittel in der Gesamtbilanz positiv gegenüber den Nebenwirkungen ist.

Es bleibt naürlich dann immer noch der Nachweis der Verursachung zu führen. Aber da hat ja Lauterbach Erleichterungen gefordert.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 22/03/2023 10:45 pm
(@wolfdieter)
Guter Freund

Wie ausgeführt, kommt die Haftung des Impfstoffherstellers nach dem Arzneimittelgesetz bei nachgewiesener Verursachung eines Schadens trotzdem nicht in Frage, wenn der Impfstoff einen hohen Nutzen bei anderen Geimpften hat.

Dieser Nutzen wird vom PEI usw. behauptet. Hier ein interessanter Artikel, wie man aus 0 Nutzen über 65 % Nutzen berechnen kann:

Wie ein unwirksamer Impfstoff wirksam erscheinen kann

https://www.infosperber.ch/gesundheit/wie-ein-unwirksamer-impfstoff-wirksam-erscheinen-kann/

 

Wer klagen will oder klagt, sollte sich mit desem Thema beschäftigen bzw. sein/ihr Rechtsanwalt bzw. das Gericht. Wenn ich mich recht erinnere, gibts zu diesem Thema noch weiteres im Internet.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 10/05/2023 11:38 am
Seite 1 / 2
Teilen: