Versagen der Gerichte, insbes. des Bundesverfassungsgerichts, Versagen der Staatsanwälte
Podiumsdiskussion am 18. 9. 2023 "Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“
"Ich finde, dass wir Richter alle auch versagt haben in dieser Corona-Zeit"
Tagungsprogramm:
Video:
https://www.youtube.com/watch?v=TuwtiqRUUPU
Hauptkritikpunkt an den Gerichten und insbesondere am Bundesverfassungsgericht: Aussagen der Gesundheitsinstanzen, insbesondere RKI und PEI wurden von den Gerichten einfach übernommen, eben weil sie von staatlichen Behörden kamen. Wir wissen aber z. B., dass das PEI gezielt alles unternommen hat, die Pharmakovigilanz zu vernachlässigen, um nicht die Impfstoffe als bedenklich ansehen zu müssen, was sie ja, wie wir durch gehäufte Erkrankungen wissen, sind bzw. waren. Das PEI hat nichts unternommen, damit die Ärzte ihrer Meldepflicht nachkommen, es hat die zahlreichen Laienmeldungen nicht ausgewertet und es hat die Daten der Krankenversicherungen nicht ausgewertet bzw. das Hindernis für die Auswertung, nämlich die Inkompatibilität der EDV-Daten, nicht schleunigst beseitigt. Das wäre in wenigen Wochen schaffbar gewesen mit entsprechender Vorrangsetzung.
Das konnte sich das Bundesverfassungsgericht wohl nicht vorstellen, dass eine deutsche Behörde einfach gegen ihren Auftrag arbeitet. Oder es wollte sich dies nicht vorstellen? Obwohl es Anhaltspunkte gab und gibt?
Der weitere Punkt ist die Tatsache, dass die Staatsanwälte auf Weisung oder im vorauseilenden Gehorsam Gegner der Maßnahmen unverhältnismäßig verfolgten. Dass die Politik den Staatsanwältne Weisungen erteilen kann, ist nicht selbstverständlich, in anderen Staaten arbeiten Staatsanwälte weisungsungebunden.
Diese Frage ist deshalb sehr relevant, weil der Weg der Strafanzeige gegen die Verantwortlichen, die ein bedenkliches und damit verbotenes Arzneimittel verimpfen ließen, möglicherweise scheitert, weil vermutlich kein Staatsanwalt dieses illegale Verhalten vor Gericht bringen wird. Dieses Strafverfahren wäre wichtig, weil die Geschädigten auf diesem Weg, indem sie diesem Strafverfahren beitreten, ohne hohes Kostenrisiko und ohne spezielle Haftungshürden des Arzneimittelgesetzes ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen könnten ( Adhäsion ).
Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )
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