active license holder Pixabay.com

Post-Vac erstmalig im Sicherheitsbericht des PEIs

Das Paul-Ehrlich-Institut erwähnt erstmalig das Post-Vac-Syndrom im Sicherheitsbericht. Ein Risikosignal sähe das PEI aktuell nicht. Gesucht wurde allerdings nur nach speziellen Diagnosen, die ein Betroffener aktuell kaum erhalten kann.

Nach mehr als 4 Monaten erschien am 07.09.2022 eine aktualisierte Fassung des Sicherheitsberichts des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Diese beinhaltet neben vielen bereits vorher aufgegriffenen und der Diagnose nach bekannten Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nun erfreulicherweise erstmals auch ausdrücklich Verdachtsmeldungen über lange andauernde Beschwerden nach COVID-19-Impfung – „Post-Vac“. Berücksichtigt sind bis zum 06.07.2022 beim PEI eingegangene Meldungen. Sämtliche nach diesem Datum erfolgte Meldungen werden also erst im nächsten Sicherheitsbericht Berücksichtigung finden. 

So erfreulich der Umstand ist, dass man auch seitens des im Geschäftsbereich des BMG tätigen PEI das Post-Vac-Symdrom nunmehr offensichtlich für erwähnenswert hält, so irritierend ist dann auch die Art und Weise, mit der das PEI das Post-Vac-Syndrom detektiert oder zu detektieren versucht.

Es gibt trotz fortwährender Kritik aus Betroffenenkreisen weiterhin keine offizielle Definition des Post-Vac-Syndroms, keine den niedergelassenen Ärzten an die Hand gegebenen diagnostischen Kriterien und erst Recht keinen spezifischen oder auch nur annähernd passenden ICD-Code.

Vor diesem Hintergrund kann es aus sich heraus nicht verwunderlich sein, dass bisher beim PEI wie auf S. 24 des aktuellen Berichts (der Bericht ist weiter unten zu finden) aufgeführt ‚nur’ 36 Verdachtsmeldungen eingegangen sind, die ausdrücklich als Post-Vac bezeichnet sind. Auch der Umstand, dass ‚nur‘ 273 mal CFS und ‚nur‘ 48 mal POTS gemeldet wurden, verwundert nicht. Sowohl bei CFS, als auch bei POTS handelt es sich um Diagnosen, die nach einer umfangreichen Ausschlussdiagnostik vergeben werden und die Betroffene wenn überhaupt deshalb in der Regel erst nach einer Jahre andauernden Krankheitsgeschichte erhalten. Die im Folgenden vom PEI vorgenommene Auswertung der Häufigkeit von CFS als ‚Krankenhausentlassungsdiagnose’ dürfte vollkommen nutzlos sein. CFS ist per se keine typischerweise in Krankenhäusern vergebene Diagnose, weshalb sich in diesem Bereich deshalb auch keine auffällig erhöhten Zahlen finden lassen.

Wie das PEI also im Ergebnis überhaupt auf die Idee kommt, anhand von solchen in der Regel sehr zeitverzögert gestellten Diagnosen, z. T. auch noch in dem vollkommen unüblichen Setting Krankenhaus nach einem kurzfristig zu detektierenden Risikosignal suchen zu können, ist nicht nachvollziehbar.

Sinnvoll wäre beispielsweise gewesen, die Datenbank nach Betroffenen mit einer Mindestanzahl von Symptomen zu durchsuchen, da gerade die Mannigfaltigkeit der Symptome ein deutliches Indiz sowohl für Post-Vac, als auch Post-Covid ist. Weiter ist es nach wie vor dringend erforderlich, dass im Meldesystem des PEI eine zusätzliche Funktion eingeführt wird, mit der sichergestellt wird, dass der Zeitraum, über den die Symptome anhalten, registriert wird. Alternativ hätte man einfacherweise zunächst auch wenigstens zusätzlich nach der dem PEI bekannten Diagnose der Marburger Post-Vac-Ambulanz in der Datenbank suchen können, der Hyperinflammation. Aus welchem Grund man dies beim PEI nicht getan hat, geht aus dem Bericht bedauerlicherweise nicht hervor. 

Unabhängig von der sich ergebenden Kritik bleibt festzuhalten, dass das Post-Vac-Syndrom sicher bis heute keine Erwähnung im Sicherheitsbericht gefunden hätte, wenn insbesondere Betroffene ihre Symptome und (Verdachgs-)diagnosen nicht fortwährend sorgfältig (nach-)gemeldet hätten. Von Betroffenen wissen wir auch, dass die unter anderem von der Uniklinik Marburg vergebene Diagnose ‚Hyperinflammation‘ vom PEI mittlerweile explizit als solche erfasst wird. Es ist also weiterhin entscheidend, dass jegliche Nebenwirkungen gemeldet werden. Eine Verdachtsdiagnose ist ausreichend, eine Diagnosesicherung nicht notwendig!

Wichtig: Melde daher unbedingt deine Nebenwirkungen beim PEI. Ebenfalls ist es wichtig deine erfolgte Meldung zu aktualisieren, um deutlich zu machen, dass deine Symptome weiterhin bestehen! Verwende dabei unbedingt Überbegriffe für deine Symptome wie z.B.:

  • ME/CFS
  • Post-Vac-Syndrom
  • Long Covid durch Impfung
  • Hyperinflammation
  • Posturales Tachykardiesyndrom / POTS
  • Mastzellenaktivierungssyndrom / MCAS
  • Dysautonomie
  • Small Fiber Neuropathie
  • Raynaud
  • Autoantikörper (sofern man positive Laboruntersuchungen hat)
  • Autoimmunreaktion

Nebenwirkungen nachmelden:
Wenn du bereits eine Erstmeldung gemacht hast, verweise bei deiner Aktualisierung auf deine 1. Meldung, indem du die Meldenummer angibst. Falls du die Meldenummer nicht mehr hast, gib auf jeden Fall deinen Namen und Adresse an. Auch damit sollte das PEI deine Nachmeldung korrekt zuordnen können!


Nebenwirkungen jetzt melden