Anwalt Rechtsanspruch
Ich habe bisher nur von einer Entschädigungszahlung im Zuge von Hirnvenenthrombosen gehört. Diese erfolgt ohne Klage, weil es eine offizielle schwere Nebenwirkung ist.
Ich befürchte,xdass es in unseren Fällen schwer sein wird, da wir es nicht beweisen können und das wissen die Ärzte, die EMA und die Pharmakonzerne.
Biontech April. Schwindel,Benommenheit, Herzrasen, metallischer Geschmack, Kribbeln gesamter Körper, Schwäche, Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Nebelsehen, Grauschleier, Fokussierungsprobleme, Reizüberflutung bei schnellen Bewegungen. Taubheitsgefühl am Kopf, Gesicht, Arm,Bein. Brennen Kopf, Rücken, Vermehrt links, links geimpft. Atemnot, Halsschmerzen, Muskelzucken, Konzentrationsschwierigkeiten, Gefühl der Unwirklichkeit. N.9 Wochen Herzrasen, N. 12 Wochen Sehstörungen/ Schwindel besser, N.16 Wochen Benommenheit zu 95 % weg. fluktuierende Beschwerden: Taubheitsgegühl und gelegentlich Kribbeln links. Insgesamt alles rückläufig. Sport nicht möglich, lange PC Arbeiten auch nicht. 2. I. kommt nicht in Frage!US: Internist,Kardiologe, Augenarzt, Neurologe, Immunologe, Radiologen (MRT Kopf). Alles oB, außer leicht verminderte NLG.Autoantikörper negativ.
@johannamay Als wenn der Schaden nur aus Verdienstausfall bestünde. Aber auch dieser ist ja wohl an medizinische Kriterien geknüpft, oder ?
Der Arbeitgeber ist übrigens dann mit im Boot, wenn er die Impfung direkt oder indirekt veranlasst hat (ggf. auch bei Impfangebot auf Arbeit bei gleichzeitigen Nachteilen, wenn man dieses nicht in Anspruch nimmt).
Bei Beamten könnte eine Impfung mit nachgewiesenen Folgen dann u.U. als sog. Dienstunfall gewertet werden. Einen ähnlichen Weg versuchen schon einige, die vermuten, sich bei der Arbeit mit Covid angesteckt zu haben. Bei einem Dienstunfall wird man meines Wissens so behandelt, als hätte man weiter gearbeitet.
LG von Eva Maria
Für die Feststellung eines Impfschadens nach § 60 Infektionsschutzgesetz - IfSG ist die Versorgungsverwaltung zuständig (in BW bei den Landratsämtern -teilweise in Kooperationsgemeinschaft integriert). Auf Antrag ermittelt die Behörde von Amts wegen. Wird die Anerkennung abgelehnt kann Widerspruch und Klage eingelegt werden. bei Klagen vor Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang. Man kann sich selbst vertreten oder ein guter Freund, oder Verwandter mit einer Vollmacht des Impfgeschädigten. Bei der Antragstellung kann auch nach § 10 BVG (Bundesversorgungsgesetz) eine Heilbehandlung vor Anerkennung beantragt werden.
Unbedingt mal anschauen, mann kann den hersteller doch haftbar machen.!!
Ich schick meine ganzen Unterlagen die Tage dort hin, und werde Biontech auf Schadensersatz verklagen.!!
15.08 1. Biontech Impfung, seit 18.08
Schwindel, Benommenheit, Schwäche in Beinen und Arme, Erschöpfun, zucken in den Händen, Kopfschmerzen, Fatigue , MRT Kopf wurden Läsionen entdeckt, Lumbalpunktion erhöte Eiweiß und Oligoklunale Banden Positiv, alles ohne Besserung, und am 30.11 Termin beim Anwalt wegen Schadensersatzklage.
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