Arztpraxen mit 2 G ...
 
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Arztpraxen mit 2 G zulässig ?

 
(@eva-maria)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Auch wenn ich selbst derzeit nicht betroffen bin, da mein Impfstatus noch "Gültigkeit" hat, habe ich heute eine sehr schockierende Erfahrung gemacht: Ein Ärztehaus hatte kurzerhand 2G eingeführt, was Türzetteln zu entnehmen war. Und auch ein Arzt aus Hannover will ab nächstem Jahr so verfahren. 

Es mag ja sein, dass alle Ärzte dreimal geimpft sind, um ihre Patienten zu schützen. Aber wie ist das mit all den unvollständig Geimpften mit großen  Impfschäden, welche gerade aus diesen Gründen auf Behandlungen verschiedener Ärzte angewiesen sind ? Sollen die dann etwa kilometerweit im kranken Zustand umherdüsen ?

Und wenn ansonsten mal ein Notfall eintritt, wird dann zuerst nach dem Impfausweis des Ohnmächtigen oder Verletzten geschaut ?

Kennt sich jemand mit der rechtlichen Seite aus ? Lehrer müssen ja z.B. auch ungeimpfte Schüler beschulen. Ärzte haben sogar einen Hilfeleistungseid geschworen, können allerdings bereits Kassenpatienten abweisen...

Fragende Grüße von Eva Maria

 

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Themenstarter Veröffentlicht : 29/11/2021 6:23 p.m.
(@eva-maria)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Die Antwort hat Samsara gerade an anderer Stelle gegeben: Danke für das Recherchieren. ..

LG von Eva Maria

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Themenstarter Veröffentlicht : 29/11/2021 6:42 p.m.
(@ellen)
Anfänger

@eva-maria Könntest du die Antwort hier rüberkopieren? Es würde mich auch interessieren. Also zumindest bei Notfällen kann ich mir nicht vorstellen, dass sie 2G durchsetzen können.

1. und einzige Impfung im Mai 21. Kurz darauf traten auf: starke Kopfschmerzen über Monate; Hämatome am ganzen Körper; geplatzte Äderchen; Tinnitus; Nervenstörungen: Taubheit, Missempfindungen, Schmerzen, Muskelzuckungen; Hautprobleme; Herpes; schlechte Wundheilung; Entzündungen im Mund
zwischenzeitlich auch, allerdings Monate später: teilweise Seh-und Hörstörungen, diese verschwanden aber wieder

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Veröffentlicht : 29/11/2021 7:13 p.m.
(@eva-maria)
Vertrauenswürdiges Mitglied

@ellen Einfach unter "Impfung in der Zukunft/Ablauf des Zertifikats", Seite 2 schauen.

Habe gerade einer Ärztin des besagtenÄrztehauses eine Mail geschrieben und sie auf die Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit hingewiesen, damit das unter den Ärzten kommuniziert wird.

LG von Eva Maria

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Themenstarter Veröffentlicht : 29/11/2021 7:37 p.m.
Ellen gefällt das
(@eva-maria)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Im Ärztehaus praktizieren angeblich nur Ärzte, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Diesbezüglich meine ich teilweise aber auch anderes gelesen zu haben, was dann wohl mal aktualisiert werden müsste. Ansonsten glaube ich nicht, dass alle Privatpatienten geimpft sind. Jedenfalls habe ich vorhin auch mal die Problematik von Impfopfern telefonisch erwähnt.

LG von Eva Maria 

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Themenstarter Veröffentlicht : 30/11/2021 1:52 p.m.
(@ricod)
Neuling

Hier ist der Beitrag von Samsara:

Veröffentlicht von: @samsara

@eva-maria 

Es ist unzulässig nur nach 2G/3G zu behandeln. Solche Arztpraxen sollte man bei der Ärztekammer anzeigen. Kann man hier nachlesen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128515/3G-Regel-darf-in-Arztpraxen-nicht-angewendet-werden

Leider ist eine natürliche Infektion keine Dauerlösung, da Genesenenstatus nur 6 Monate gültig ist, aber ich kann den Gedanken nachvollziehen in diese Richtung zu denken. Zur Zeit habe ich mehr Angst vor einer Impfung als vor Corona.

Quelle: https://postvac.org/community/postid/4903/

 

@eva-maria

Du kannst den Link eines Beitrags übrigens in der rechten oberen Ecke des jeweiligen Beitrags - dargestellt als Kettensymbol - einsehen (rechts neben dem "Melden"-Button). Wenn du darauf klickst, erhältst du eine Voll- und eine Kurzversion des Links.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Jahren 2 mal von RicoD
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Veröffentlicht : 05/12/2021 7:46 p.m.
(@eva-maria)
Vertrauenswürdiges Mitglied

@ricod Danke für den Hinweis; mit der Technik kannte ich mich wirklich nicht aus, auch nicht mit dem Kopieren.

Zurück zum Thema: Also, wenn Arztpraxen oder Ärztehäuser nur Privatpatienten behandeln, haben sie bereits den Vorteil, dass die Rechnungshöhe in der Regel 2,3-fach ausfällt. Und da sie sich in dieser Hinsicht schon die Patienten aussuchen können, können sie eben die Kriterien noch um X G erweitern...

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich bei anderen (Vertrags-)Ärzten eher die weniger betuchten und oft kränkeren Patienten tummeln...

Bei meiner Allergologin gelten übrigens keine Einschränkungen, obwohl auch sie Privatärztin ist. Und das wäre auch schlimm, da dort gerade Patienten sind, die auch allergisch auf Impfstoffe reagieren.

LG von Eva Maria

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Themenstarter Veröffentlicht : 05/12/2021 8:05 p.m.
(@zwergwachtel)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Das ist ja interessant. Danke für den Artikel! Ich wurde am Mittwoch wegen 3G vom Nephrologen nach Hause geschickt. Allerdings habe ich darauf bestanden, dass sie mir die Rechtsgrundlage zeigen, da ich auch im Hinterkopf hatte, dass 3G bei Arztpraxen nicht anwendbar ist. Konnten sie nicht und ich durfte bleiben. Ein anderer Patient hat sich wegschicken lassen.
Die Kieferorthopädin unserer Tochter lässt auch nur mit 3G in die Praxis.

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Veröffentlicht : 11/12/2021 8:34 a.m.
 Coco
(@coco)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Ich weiß nicht wie die rechtlichen Grundlagen sind, kann bei sowas aber nur mitdem Kopf schütteln. Man kann ja schlecht finden, dass sich Menschen nicht impfen lassen, aber ich dachte man legt als Arzt nen Eid ab, seinen Patienten zu helfen. Mensch ist Mensch, ob geimpft oder nicht. Wo kommen wir denn dahin?

Beschwerden seit mai 2021.
Atembeschwerden, brennende Augen und Haut, Taubheitsgefühle, Brain fog, Schwindel, Tinnitus gehabt, zum größten Teil nach mehreren Monaten verschwunden.
Bis heute anhaltende Parästhesien am ganzen Körper sowie Muskelzuckungen, ein pulsierendes/vibrierendes Geühl (immer) und gelegentlich Schwindel.

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Veröffentlicht : 13/12/2021 4:55 p.m.
(@eva-maria)
Vertrauenswürdiges Mitglied

@coco Es wird offenbar unterschieden zwischen Vertragsärzten und Privatärzten. Letztere können sich auch alleinig die Privatpatienten als Rosinen herauspicken, deren Rechnung den 2,3-fachen Betrag eines Kassenpatienten ausmacht.                                              Wenn sich dann dort auch noch 2G- oder 3G-Patienten sammeln, dann haben wir die bereits von mir beschriebene perfekte 2-Klassen-Gesellschaft im ärztlichen Bereich.

Wer von den Ärzten wann wen behandeln muss, übersteigt auch meinen Durchblick. Ich meine gehört zu haben, dass viele Ärzte in ihren letzten Berufsjahren nur noch Privatpatienten aufnehmen. Diese Kompensation könnte dann auch ein allmähliches Hineingleiten in den Ruhestand ermöglichen...

LG von Eva Maria 

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Themenstarter Veröffentlicht : 13/12/2021 5:14 p.m.
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