Auskünfte vom PEI nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Nutzen und Nebenwirkungen meiner Impfung
Für die Entschädigung durch Biontech-Pfizer ist neben dem Nachweis, dass der Impfstoff Ursache meines Lymphoms ist, auch erforderlich, dass mein Impfstoff der Chargen ET3045 und SCNT4 höchstens schädliche Wirkungen hatte, die nicht über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Ich habe daher beim PEI Auskunft dazu beantragt:
An das Paul-Ehrlich-Institut
Betr.: Auskunft über den Nachweis, dass die Nebenwirkungen von Chargen des Impfstoffs Comirnaty nicht über ein vertretbares Maß hinausgingen, und andere Auskunft
Bezug:
PEI: Bearbeitungsnummer .....
BMG: Schreiben vom .....
Sehr geehrte Damen und Herren, 12. 4. 2023
ich bin am 14. 4. 2021 mit der Charge ET3045 und am 11. 11. 2021 mit der Charge SCTN4 des Impfstoffs Comirnaty geimpft worden. Ab Januar 2022 machten sich Schmerzen bemerkbar, später stellten sich diese als Folge von Knochenmetastasen eines anablastischen großzelligen T-Zell-Lymphoms ( ALCL, ALK- ) dar, eines äußerst aggressiven, schnell wachsenden Lymphoms mit schlechten Überlebenschancen. Da ich ab der 1. Impfung stetigen Gewichtsverlust von 84 auf 73 kg hatte ( ein typisches Symptom eines solchen Lymphoms ) und auch noch weitere Indizien dafür sprechen ( z. B. dass der Impfstoff auf das Immunsystem einwirken sollte, das aber nicht nur Viren und Bakterien usw. abwehrt, sondern auch die ständigen Mutationen im Körper kontrolliert und in dieser Funktion ohne weiteres durch den insoweit ungeprüften Impfstoff geschädigt werden konnte ) bzw. andere Ursachen ausgeschlossen werden können ( § 84 Abs. 2 S. 3 AMG ), beabsichtige ich, Schadensersatz incl. Schmerzensgeld einzuklagen.
Weitere Voraussetzung dafür ist nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG, dass der verwendete Impfstoff höchstens Nebenwirkungen hat, die nicht über ein nach dem Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Dabei ist natürlich nicht der tatsächliche Wissensstand gemeint, der ja mangelhaft war, weil man keine Wartemöglichkeit sah, alle Sicherheitsmaßnahmen wie Langzeitstudien abzuwarten, sondern der Wissensstand bei regulärem Vorgehen.
Wenn man dies danach beurteilt, ob der Nutzen größer war als der Schaden, muss man allerdings wissen, wie hoch der Nutzen oder Schaden ohne den Impfstoff gewesen wäre. Neben Aussagen zur Gefährlichkeit von Covid-19 ( es gibt Stimmen, dass Covid-19 gar nicht so gefährlich war bzw. durch andere Ma0nahmen als Impfen ungefährlicher wurde ) benötigt dies auch Aussagen über die Wirksamkeit der Impfungen und der anderen Maßnahmen. Zur Bewertung dienen auch Aussagen über die Wirksamkeit der Impfungen über die Zeit und über ihre Häufigkeit je Person
Ich beantrage hiermit Auskunft nach den geschilderten Kriterien darüber, ob und unter welchen Gesichtspunkten die Chargen ET3045 und SCTN4 schädliche Wirkungen hatten, die nicht über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Im Detail also z. B., welche Vorteile für das Leben anderer dadurch entstanden, dass ich einem wahrscheinlich tödlich verlaufenden Lymphom ausgesetzt wurde.
Ich bitte zudem um Auskunft, welche Konsequenzen zu ziehen wären, wenn die Chargen ET3045 und/oder SCTN4 zu Unrecht zugelassen worden wären oder die Zulassung zumindest bei denjenigen Nebenwirkungen wie z. B. Krebs unwirksam wäre, die damals mangels Zeit usw. gar nicht erkannt werden konnten.. M. E. wären dann die Impfungen insoweit nicht regulär, sondern als Studienimpfungen anzusehen, für die dann das Produkthaftungsgesetz oder das Gentechnikgesetz anzuwenden wäre.
Ich beantrage außerdem Auskunft über die Zusammensetzung der genannten Chargen, insbesondere über Verunreinigungen.
Soweit Sie zu den genannten Chargen keine Angaben machen können, genügen mir auch Angaben zu dem damals verwendeten Impfstoff Comirnaty allgemein oder zu anderen Chargen, die im April und November 2021 verwendet wurden.
Freundliche Grüße
Wolfdietrich Burde
Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )
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