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[Oben angepinnt] Entschädigung / Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz

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(@help100)
Experte

@Dr. Phil

Danke für deinen Post!

Zu deinen Anmerkungen:

Warum ich schreibe, das Versorgungsamt ermittelt nicht:

Das Versorgungsamt ermittelt nicht, was die Fragestellung betrifft, welche Gesetz denn nun eigentlich greifen.

Wo im IfSG steht, dass es nur für zugelassene Impfstoffe gilt:

 Im IfSG steht nicht explizit, dass das Gesetz nur für zugelassene Impfstoffe gilt. Allerdings ist das Gesetz aus der Vor-Pandemiezeit. Nicht zugelassene Arzneimittel und Impfstoffe sind (außerhalb des Rahmens einer klinischen Prüfung) nicht im Umlauf, warum hätte man das also explizit erwähnen sollen?

Wichtiger finde ich aber die Gesetzesänderung des §60, die extra für die Covidimpfstoffe gemacht wurde und die meines Erachtens Bände spricht. Jetzt heißt es in §60: 

"Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die

1.
von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
1a.
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ... vorgenommen wurde,
...eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens ... auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes".

Man hätte die Impfungen gegen SARS-CoV-2 nicht explizit erwähnen müssen, wenn juristisch klar wäre, dass das Gesetz auch für diese Impfungen gilt. Es war aber nicht eindeutig klar, eben weil der Impfstoff mit einer sogenannten "bedingten Zulassung" auf den Markt gebracht worden ist.

Die Ausführungen zu Zulassung vs. klinische Prüfung so widersprüchlich sind:

Die "bedingte Zulassung" ist ein relativ schwammiger Begriff der EMA dafür, dass das Produkt zwar auf den Markt gebracht wird (zugelassen), aber unter der Bedingung, dass die Überwachung fortgesetzt wird, weil die Datenlage für eine echte Zulassung noch zu dünn wäre. Nach meinem Verständnis - so lese ich die Informationen der EMA zu dem Thema - wird damit ein Teil der klinischen Prüfungen in die Phase nach der Marktzulassung verschoben. Daher liest sich das ganze so widersprüchlich, denn man hat eine Marktzulassung während die Prüfung des Impfstoffs noch andauert. 

Die vollständige Zulassung ist laut dem, was ich gelesen habe, übrigens für 2024 geplant.

Ich bin mir nicht wirklich sicher, wie genau das Konzept im Detail funktioniert, denn laut EMA-homepage sind für die Überprüfung die nationalen Arzneimittelbehörden zuständig. Normalerweise sammeln aber die Pharmafirmen die Daten und werden von den Arzneimittelbehörden überwacht. Wenn jetzt die Arzneimittelbehörden die Daten sammeln, wer überwacht das dann?

Geht es um eine Beweislastumkehr

Schön wär's! Nein, es geht nicht um eine Beweislastumkehr, sondern um den Nachweis einer Wahrscheinlichkeit versus dem Nachweis einer Möglichkeit.

Gilt das IfSG vollumfänglich, muss der Geschädigte laut §61 "die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschaden" nachweisen.

Gilt stattdessen die EU-Verordnung Nr. 536/2014 vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln, Anhang III, Abschnitt 2.1, Absatz 3, ist „bei der Festlegung, ob ein unerwünschtes Ereignis eine Nebenwirkung darstellt, ... zu berücksichtigen, ob eine begründete Möglichkeit für die Feststellung eines Kausalzusammenhangs … besteht“.

Im Augenblick haben wir die leicht absurde Situation, dass im Safety Update der EMA vom 06.10.2021 z.B. Parästhesien als Nebenwirkung aufgeführt sind, d.h. es wurde offenbar eine begründete Möglichkeit für einen Kausalzusammenhang gesehen (ich nehme an viele Fälle in engem zeitlichem Zusammenhang). Gleichzeitig steht dann im Text, dass die beobachteten Fälle von Parästhesien nicht zwingend in einem Kausalzusammenhang mit der Impfung stehen müssen.

Das sorgt dafür, dass Parästhesien zwar offiziell eine Nebenwirkung sind (entsprechend einer Beurteilung nach der Verordnung für klinische Prüfungen), aber niemand auf Basis dieser Nebenwirkung einen Impfschaden geltend machen kann (entsprechend einer Beurteilung nach §61 IfSG).

Meiner Ansicht nach sind Schäden jedoch durchgängig gleich zu bewerten, und ich wäre gespannt, nach welcher Begründung man statt der Verordnung  für klinische Prüfungen ein Gesetz für zugelassene Impfstoffe hernehmen sollte.

Ich finde den Sachverhalt nicht so einfach und eindeutig und denke, dass der er von Juristen überprüft werden müsste, die sich damit wirklich auskennen und nicht bloß eingelesen haben so wie ich. Auch, wenn das Sozialgericht alles anders sieht, bin ich gespannt auf die Begründung.

 

P.S.: Du schreibst auch, dass Myalgien nur kurz anhalten. Das war eines der wichtigsten Argumente vom Versorgungsamt, dass die von mir beschriebenen Nebenwirkungen laut PEI-Sicherheitsbericht ja nicht andauern würden. Dort steht allerdings nur, dass die Beschwerden "in der Regel" nach ein paar Tagen abklingen. Dann gibt es noch eine nette Grafik die zeigt, dass nur bei rund einem Drittel der gemeldeten Fälle die Beschwerden zum Zeitpunkt der Meldung abgeklungen waren. Richtig aufgeschlüsselte Daten über die durchschnittliche Beschwerdedauer der einzelnen Nebenwirkungen habe ich nirgendwo gefunden. Ich finde es absurd, dass meine Beschwerden, hätten sie ein oder zwei Wochen angehalten, unbestritten Impfnebenwirkungen gewesen wären, aber weil sie monatelang andauern sind sie es nicht. 

 

 

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18/10/2022 10:41 p.m.
ApfelSteffi gefällt das
(@help100)
Experte

Das Fettgedruckte kann ich nicht ändern...

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

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Veröffentlicht : 18/10/2022 10:43 p.m.
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@help100 wieder vielen lieben Dank für die ausführliche Recherche. 

Hilft mir ungemein für meinen Widerspruch  🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙋🏼‍♀️❣

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

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Veröffentlicht : 19/10/2022 10:13 a.m.
(@schwester-m)
Neuling

@help100 Danke, dass du dein Schreiben öffentlich gemacht hast!!!

1.Biontec 11/2021,2.Moderna 12/2021- Perikarditis mit Perikarderguss, EKG Auffälligkeiten, Atemnot, Brainfog, Wortfindungsstörungen, Konzentrationsstörungen, Muskel - und Gelenkschmerzen, Erschöpfung, Muskelzuckungen, Kopf-,Kiefer- und Nackenschmerzen, Verspannungen

AntwortZitat
Veröffentlicht : 23/10/2022 9:36 a.m.
jkberlin gefällt das
 Phil
(@dr-phil)
Moderator
Veröffentlicht von: @help100

..

Wo im IfSG steht, dass es nur für zugelassene Impfstoffe gilt:

 Im IfSG steht nicht explizit, dass das Gesetz nur für zugelassene Impfstoffe gilt. Allerdings ist das Gesetz aus der Vor-Pandemiezeit. Nicht zugelassene Arzneimittel und Impfstoffe sind (außerhalb des Rahmens einer klinischen Prüfung) nicht im Umlauf, warum hätte man das also explizit erwähnen sollen?

Wichtiger finde ich aber die Gesetzesänderung des §60, die extra für die Covidimpfstoffe gemacht wurde und die meines Erachtens Bände spricht. Jetzt heißt es in §60: 

"Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die

1.
von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
1a.
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ... vorgenommen wurde,
...eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens ... auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes".

Man hätte die Impfungen gegen SARS-CoV-2 nicht explizit erwähnen müssen, wenn juristisch klar wäre, dass das Gesetz auch für diese Impfungen gilt. Es war aber nicht eindeutig klar, eben weil der Impfstoff mit einer sogenannten "bedingten Zulassung" auf den Markt gebracht worden ist.

Da gebe ich dir teilweise Recht. Man wollte die Impfschäden bei den (noch nicht ganz zugelassenen) Coronaimpfungen in jedem Fall mit abdecken, und eine Rechtsunsicherheit vermeiden. Dass daraus aber folgt, dass die anderen Paragrafen nicht gelten, lese ich jetzt nicht heraus, wie leitest du dir das denn her?

Es geht dabei evtl. auch um Impfungen, die entgegen ihrer Zulassung z.B. an Kindern, oder Jugendlichen etc. eingesetzt werden.Manche Impfungen sind auch nur für alte Menschen oder Erkrankte zugelassen.  Die wollte man vielleicht ausschließen? Die Einschränkung macht also durchaus auch so Sinn.

Gilt stattdessen die EU-Verordnung Nr. 536/2014 vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln, Anhang III, Abschnitt 2.1, Absatz 3, ist „bei der Festlegung, ob ein unerwünschtes Ereignis eine Nebenwirkung darstellt, ... zu berücksichtigen, ob eine begründete Möglichkeit für die Feststellung eines Kausalzusammenhangs … besteht“.

Im Augenblick haben wir die leicht absurde Situation, dass im Safety Update der EMA vom 06.10.2021 z.B. Parästhesien als Nebenwirkung aufgeführt sind, d.h. es wurde offenbar eine begründete Möglichkeit für einen Kausalzusammenhang gesehen (ich nehme an viele Fälle in engem zeitlichem Zusammenhang). Gleichzeitig steht dann im Text, dass die beobachteten Fälle von Parästhesien nicht zwingend in einem Kausalzusammenhang mit der Impfung stehen müssen.

Das sorgt dafür, dass Parästhesien zwar offiziell eine Nebenwirkung sind (entsprechend einer Beurteilung nach der Verordnung für klinische Prüfungen), aber niemand auf Basis dieser Nebenwirkung einen Impfschaden geltend machen kann (entsprechend einer Beurteilung nach §61 IfSG).

Meiner Ansicht nach sind Schäden jedoch durchgängig gleich zu bewerten, und ich wäre gespannt, nach welcher Begründung man statt der Verordnung  für klinische Prüfungen ein Gesetz für zugelassene Impfstoffe hernehmen sollte.

Ich finde den Sachverhalt nicht so einfach und eindeutig und denke, dass der er von Juristen überprüft werden müsste, die sich damit wirklich auskennen und nicht bloß eingelesen haben so wie ich. Auch, wenn das Sozialgericht alles anders sieht, bin ich gespannt auf die Begründung.

 

Danke für deine sehr interessante Anlayse, die ich in den kommenden Wochen nochmals genauer studieren werde!

P.S.: Du schreibst auch, dass Myalgien nur kurz anhalten. Das war eines der wichtigsten Argumente vom Versorgungsamt, dass die von mir beschriebenen Nebenwirkungen laut PEI-Sicherheitsbericht ja nicht andauern würden. Dort steht allerdings nur, dass die Beschwerden "in der Regel" nach ein paar Tagen abklingen. Dann gibt es noch eine nette Grafik die zeigt, dass nur bei rund einem Drittel der gemeldeten Fälle die Beschwerden zum Zeitpunkt der Meldung abgeklungen waren. Richtig aufgeschlüsselte Daten über die durchschnittliche Beschwerdedauer der einzelnen Nebenwirkungen habe ich nirgendwo gefunden. Ich finde es absurd, dass meine Beschwerden, hätten sie ein oder zwei Wochen angehalten, unbestritten Impfnebenwirkungen gewesen wären, aber weil sie monatelang andauern sind sie es nicht. 

 

 

Wieso ist es denn so wichtig, dass die Nebenwirkungen "anerkannt" bzw. aufgeführt sind? Erleichtert dies die Glaubhaftmachung? Das PEI hat arbeitet meines Erachtens sowieso auf sehr dünnem wissenschaftlichen Eis, was man auch bei der Stellungnahme zu Postvac (siehe meine anderen Posts) bereits gesehen hat. Die Analysen wurden z.T. offenbar mit ganz heißer Nadel gestrickt ...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren 2 mal von Phil

Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 23/10/2022 8:11 p.m.
(@help100)
Experte

@ Dr. Phil,

es macht Spaß, mit dir zu schreiben 😊.

Zu deiner Frage:

Man wollte die Impfschäden bei den (noch nicht ganz zugelassenen) Coronaimpfungen in jedem Fall mit abdecken, und eine Rechtsunsicherheit vermeiden. Dass daraus aber folgt, dass die anderen Paragrafen nicht gelten, lese ich jetzt nicht heraus, wie leitest du dir das denn her?

Das genau ist mein Punkt. Der §60 sagt erstmal nur, dass für jeden Schaden ein Recht auf Versorgung besteht. Die Versorgungämter haben daraus ohne Umschweife gemacht: Der Schaden wird wie sonst üblich nachgewiesen und bewertet. Grundlage hierfür ist §61.

D.h. es wurde automatisch gesagt, wenn §60 gilt, dann gilt doch bestimmt auch das ganze IfSG und auch §61 (wie immer). Und an der Stelle habe ich Widerspruch eingelegt und gesagt: Moment mal. Nur weil jemand sagt, für die Covidimpfungen soll §60 gelten (das Recht auf Entschädigung), kann ich nicht einfach nach Status quo verfahren und §61 und alte Urteile anwenden. Dahinter liegt meines Erachtens kein Automatismus.

Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass die Anträge derzeit abgelehnt werden, weil nicht genügend Daten vorliegen. Die Daten reichen nicht, um die Impfung als Ursache eindeutig zu belegen. Anders herum habe ich aber auch immer mal wieder Ärzte gefragt, ob sie sich dann im Gegenzug sicher sind, dass die Impfung nicht die Ursache für meine Beschwerden ist. Bis auf den einen Arzt, der alle rigoros auf die Psyche geschoben hat und dann aufgrund des Hautstanzbiopsie-Ergebnisses zurückrudern musste, kann ich sagen: nicht einer hat sich soweit aus dem Fenster lehnen wollen.

Denn die Daten reichen auch nicht, um die Impfung als Ursache zu widerlegen. Das ist zu diesem Zeitpunkt ja ehrlicherweise auch nicht anders zu erwarten.

Die Datenlage erlaubt derzeit kein fundiertes Urteil und das muss berücksichtigt werden, indem man den Impfstoff wie einen Impfstoff in der Prüfung behandelt. Ansonsten wird nämlich §60 ad absurdum geführt, weil ein Nachweis, der eine Versorgung erlauben würde, bei der aktuellen Datenlage für die Geschädigten unmöglich zu führen ist. Und wir gehen jetzt mal davon aus, dass der Gesetzgeber das Gelten von §60 für die Covid-Impfkampagne ernst gemeint hat.

Wieso ist es denn so wichtig, dass die Nebenwirkungen "anerkannt" bzw. aufgeführt sind? Erleichtert dies die Glaubhaftmachung?

Bei anerkannten Nebenwirkungen haben medizinische Experten Risikosignale erkannt und diese nach den Richtlinien für klinische Prüfungen als "möglicherweise ursächlich mit der Impfung zusammenhängend" bewertet. D.h., wenn das Gericht der Argumentation folgt, dass die Impfschäden nach den Richtlinien für eine klinische Prüfung beurteilt werden müssen, reicht es, wenn die Beschwerden als Nebenwirkung gelistet sind. Dann sind keine weiteren Nachweise mehr nötig und der Schaden ist anzuerkennen.

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25/10/2022 12:38 p.m.
(@kjeldt)
Anfänger
Veröffentlicht von: @help100

wenn die Beschwerden als Nebenwirkung gelistet sind. Dann sind keine weiteren Nachweise mehr nötig und der Schaden ist anzuerkennen.

Hallo. Wenn das so einfach wäre, hätte ich doch bestimmt schon eine Entscheidung. Mein Antrag ist im November genau ein Jahr her und immer noch keinen Bescheid. MfG.

"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit"
1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 27/10/2022 4:34 p.m.
(@mannifrw)
Guter Freund

@kjeldt

Das Problem dabei ist aus meiner Sicht folgendes:

- Die Beweislast liegt bei den Betroffenen.

- Dann liegt es halt immer an irgendwelchen Vorerkrankungen, was die meisten auch immer nicht  gänzlich ausschließen können.

- Ebenso ist es auch nicht so einfach immer den genauen zeitlichen Zusammenhang herzustellen.Außer man ist beim Impfen gleich umgefallen.Das zeigen ja uns auch die Erfahrungen von vielen bei den Ärzten

- Ich  habe auch das Gefühl, dass das RKI, der Staat und Hersteller , Politik nicht so eine große Interesse an vielen Entschädigung haben.

Das würde ja bedeuten, das die Freigabe und ganzen Aufforderungen zum Impfen nicht so gut durchdacht waren, bzw. die Risiken nicht ausreichend betrachtet wurden.

Fraglich ist ja auch wie hoch die Entschädigung dann wäre.

Ich lasse es daher vorerst sein und konzentriere mich lieber auf die Bekämpfung meiner Beschwerden; und dies kostet mir schon genügend Kraft.

 

mannifrw 

 

 

 

 

Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 27/10/2022 6:15 p.m.
(@mannifrw)
Guter Freund

Hallo,

würde mich mal interessieren wie viele indem Forum überhaupt einen Antrag zur Entschädigung gestellt haben.

Hat da jemand zahlen oder gibt es eine Umfrage da schon.

Immerhin gibt doch jeder von uns schon viel Geld für Untersuchungen , Behandlungen .... selbst aus, obwohl er unschuldig dafür und andere dafür gerade stehen müssten.

Hat da jemand zahlen oder gibt es eine Umfrage da schon.

Danke für eine Rückmeldung

mannifrw

 

Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 29/10/2022 6:29 p.m.
(@plattgeimpft)
Neuling

@mannifrw 

Die meisten sind beim Anwalt Caesar-Preller in Frankfurt. Ich hatte gehört er vetritt ca 300 Fälle. Ich habe auch vor, zu ihm zu gehen, wenn ich wieder genügend Kraft dazu habe ....

AntwortZitat
Veröffentlicht : 29/10/2022 7:56 p.m.
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@plattgeimpft ....ich wollte in Regensburg mal anfragen. Mein Widerspruch läuft noch und ich bin mir sicher,  dass da wieder eine Ablehnung kommt und ich vor das Sozialgericht gehen muss. Habe zwar den VdK der mir als Mitglied hilft,  bin mir aber nicht sicher ob die DAS richtig angehen. Die Kanzlei in Regensburg wurde mir von einem Doktor empfohlen. Sehen vertrauenswürdig aus.

Screenshot 20221012 183309

 

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

AntwortZitat
Veröffentlicht : 30/10/2022 10:00 a.m.
 Phil
(@dr-phil)
Moderator

@plattgeimpft 

Die Kanzlei Cäsar-Preller macht meines Wissens nicht die Versorgungsanträge für die Impfschäden, sondern eher die Schmerzensgeldansprüche gegenüber den Herstellern, oder irre ich mich? In dieser Unterhaltung hier geht es jedoch um die Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, also staatliche Leistungen?

Als Denkanstoß noch ein Zitat von der Homepage C.-P.: "Ich bin Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ich bin seit 21 Jahren schwerpunktmäßig in diesen Rechtsgebieten tätig. In dieser Zeit konnte ich mehreren Tausend geschädigten Bankkunden bzw. Anlegern mit Rat und Tat zur Seite stehen."

Ob die Behauptung, dass viele Impfgeschädigte diese Kanzlei aufsuchen, nun zugleich ein Beleg für gute Arbeit ist oder primär erst mal ein Beleg für erfolgreiches Marketing, darf sich jeder selbst überlegen. Bei den hohen Streitwerten, um die es hier geht, ist das Ganze für den Anwalt schon ab dem ersten Brief, den er an Pfizer/Moderna/Astra verschickt ein lukratives Geschäftsfeld, welches daher auch zu "Höchstleistungen" im Anwerben von Betroffenen anspornen könnte.

Wenn es stimmt, dass ein Anwalt, der aus dem Kapitalmarktrecht kommt, nun 300 (!) hochkomplexe Medizinrechtsmandate erfolgreich betreuen soll, ist dies m.E. jedenfalls eine äußerst beachtliche Leistung...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren von Phil

Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 30/10/2022 1:11 p.m.
ApfelSteffi gefällt das
(@help100)
Experte

@kjeldt, heiko

Falls das Gericht der Argumentation folgt, dass vermutete Impfschäden aus der Covid-Impfkampagne nach den Kriterien für eine klinische Prüfung bewertet werden müssten, dann wäre es so einfach.

Derzeit wird aber nach §61 IfSG bewertet, so dass für jeden vermuteten Impfschaden eine eindeutige Kausalität nachgewiesen werden muss. Damit hat fast keiner von uns eine Chance auf Anerkennung.

Aber Dein Antrag liegt ja wirklich schon ewig. Vielleicht ist das ja sogar ein gutes Zeichen in Richtung Anerkennung des Impfschadens?

LG und alles Gute Dir!

 

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 02/11/2022 10:36 a.m.
(@kjeldt)
Anfänger
Veröffentlicht von: @help100

Aber Dein Antrag liegt ja wirklich schon ewig.

Das hängt damit zusammen, weil die auf einer Entscheidung vom Justizministerium (Antrag auf Dienstunfall) warten, das ist die höhere Behörde.

Veröffentlicht von: @help100

Derzeit wird aber nach §61 IfSG bewertet, so dass für jeden vermuteten Impfschaden eine eindeutige Kausalität nachgewiesen werden muss.

Mehr Kausalität wie bei mir, geht ja schon fast gar nicht mehr und siehe Beitrag, genügt die "Wahrscheinlichkeit". LG.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung

Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.

"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit"
1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.

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Veröffentlicht : 02/11/2022 5:20 p.m.
(@astra_consumer_1979)
Neuling

Hi. Interessantes Thema. Ich habe ebenfalls einen Antrag in Berlin gestellt. Kurzform: Astra bekommen, 3 Tage später Herzrasen, Thrombozytenwerte im Keller, 8 Tage nach Astra dann 5 Nächte im Koma und Schlaganfall im Koma. Hinweise auf VITT / TTS vorhanden. Keine andere Ursache feststellbar.

Die Anträge werden wohl auch bei den "Sinusvenenthrombose-ällen" angeschmettert. Ganz einfach, und leider formal richtig, weil es noch zu wenige Erkenntnisse dazu gibt. Liest man überall. Ich empfehle und werde natürlich in Widerspruch gehen. Die Begründung kann ja nachgereicht werden. Das mache ich mit dem Verein Impfgeschädigter und einer weiteren Person, die im Thema ist. AUch der VdK untertsützt bei sowas.

Solange es für derartige Fälle, wie hier oft zu lesen, keine Datengrundlage gibt, wird weiter abgelehnt. Und weiter in Widerspruch gegangen. Schauen wir mal, ob einige Klagen, die derzeit laufen, erfolgreich sind. Gibt es dann Urteile / Entscheidungen, an denen sich Medizinische Dienste und Gerichte anlehnen können, wird es sicher einfacher, das anerkannt zu bekommen.

 

Hier brauct es leider viel Geduld. Bleibt standhaft, gebt nicht auf!

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/11/2022 7:35 p.m.
Betty, jkberlin, Help 100 und 1 weiteren Personen gefällt das
Seite 10 / 18
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