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[Oben angepinnt] Entschädigung / Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz

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(@mannifrw)
Guter Freund

@astra_consumer_1979 

Wichtig ist hierzu aus meiner Sicht auch, dass man möglichst alles protokolliert und dokumentiert

(Tagebuch über die Beschwerden, Symptome ... ) .

Besser wäre noch wen bei einem Arztbericht oder in einer Überweisung, mal ein Zusammenhang mit der Impfung steht .

Das habe ich schon mal !

Hoffe das es auch dann reicht !

 

Gruß

mannifrw

 

 

 

 

 

Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/11/2022 7:47 p.m.
(@astra_consumer_1979)
Neuling
Veröffentlicht von: @mannifrw

@astra_consumer_1979 

Wichtig ist hierzu aus meiner Sicht auch, dass man möglichst alles protokolliert und dokumentiert

(Tagebuch über die Beschwerden, Symptome ... ) .

Besser wäre noch wen bei einem Arztbericht oder in einer Überweisung, mal ein Zusammenhang mit der Impfung steht .

mannifrw

 

 Definitiv! Das macht Sinn.

 

 

 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/11/2022 7:54 p.m.
(@mannifrw)
Guter Freund

@kjeldt 

Hallo,

zu der Passage meine Anmerkung: 

Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.

Und dann geht das gewohnte Ping-Pong-Spiel zwischen den Beteiligten weiter, da keiner was Entschieden will.

Da kann es meiner Ansicht Jahre dauern.

Gruß

mannifrw

Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 07/11/2022 7:56 p.m.
(@help100)
Experte

@kjeldt,

ich dachte zuerst auch, dass es nicht so schwer sein kann, einen wahrscheinlichen ursächlichen Zusammenhang nachzuweisen, wenn die Beschwerden offiziell als Nebenwirkung gelistet sind.

Leider steht bei allen Nebenwirkungen sowohl im PEI-Sicherheitsbericht als auch seitens der EMA sinngemäß: "Wir sehen hier ein Risikosignal mit zeitlichem Zusammenhang. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung ist damit aber nicht zwingend gegeben."

Und dann zitierte das Versorgungsamt bei mir noch BSG-Urteil B9 VJ 1/10R vom 07. April 2011, dass die Kausalkette Impfung-Schädigung-Dauerleiden "im Vollbeweis nachgewiesen" werden muss, das heißt, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen sein muss, so "dass kein vernünftiger Mensch noch Zweifel hat".

Und damit sind die Ablehnungen derzeit juristisch einwandfrei, denn sie entsprechen zu 100% der geltenden Rechtsprechung bei Impfschäden.

Das ist schon bei voll zugelassenen Impfstoffen problematisch, aber man kann es so machen. 

Im Fall der Covid-Impfungen handelte sich bei der Impfkampagne aber um einen Teil der Zulassungsstudie und da ist ein solches Bewertungsvorgehen in meinen Augen eben rechtswidrig.

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 08/11/2022 8:46 a.m.
jkberlin und ApfelSteffi gefällt das
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@help100 DAS heißt ja jetzt eigentlich für dich der Gang vor's Sozialgericht. Bei dir ist es durch den  AkutNotfall aber doch voll ersichtlich....ich versteh die Welt nicht mehr. Mein Widerspruch geht auch in den nächsten Tagen durch den SozialVerband raus und ich bin mir sicher er wird wieder abgelehnt. Wir kämpfen gegen Windmühlen und die Gesetzgebung ist von Anfang an so ausgelegt, dass wir, die Langzeitfolgen haben und nicht Akutnotfälle waren,  keine Chance haben. Die Impfhersteller sind per politischer Abmachung sowieso außen vor.....sitzen gemeinsam im Flieger nach China und haben im letzten Jahr fast 17Mrd. Umsatz verzeichnet. ☹🤢

WIR MÜSSEN WEITER KÄMPFEN !

Auch wenn ich verzweifelt und oftmals hoffnungslos in die Zukunft blicke.......

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

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Veröffentlicht : 08/11/2022 9:51 a.m.
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 Phil
(@dr-phil)
Moderator
Veröffentlicht von: @help100

Und dann zitierte das Versorgungsamt bei mir noch BSG-Urteil B9 VJ 1/10R vom 07. April 2011, dass die Kausalkette Impfung-Schädigung-Dauerleiden "im Vollbeweis nachgewiesen" werden muss, das heißt, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen sein muss, so "dass kein vernünftiger Mensch noch Zweifel hat".

Und damit sind die Ablehnungen derzeit juristisch einwandfrei, denn sie entsprechen zu 100% der geltenden Rechtsprechung bei Impfschäden.

Nach kurzer Durchsicht des von dir zitierten Urteils, möchte ich meinen, dass die Interpretation die du oben angestellt hast nicht korrekt ist. 

Die Richter urteilten, dass die "als Impfkomplikation in Betracht kommende als auch die dauerhafte Gesundheitsstörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - im sog Vollbeweis - feststehen" müssen.

Was heißt das?

1. Bewiesen sein muss , dass es zu einer Impfkomplikation und einer Schädigung gekommen ist. 

2. Dass die Impfkomplikation die Schädigung verursacht hat, muss hingegen nicht als Vollbeweis bewiesen sein (Randnummer 38 in dem Urteil).

Die Richter haben freundlicherweise in dem Urteil sogleich auch eine Anweisung mitgeliefert, wie man das machen muss:

"Die Feststellung einer Impfkomplikation im Sinne einer impfbedingten Primärschädigung hat mithin grundsätzlich in zwei Schritten zu erfolgen: Zunächst muss ein nach der Impfung aufgetretenes Krankheitsgeschehen als erwiesen erachtet werden. Sodann ist die Beurteilung erforderlich, dass diese Erscheinungen mit Wahrscheinlichkeit auf die betreffende Impfung zurückzuführen sind."

Ein Vollbeweis der Kausalität ist also eben gerade nicht nötig, sondern es reicht Wahrscheinlichkeit. 

@Steffi, wenn du willst, poste mal den ganzen Text deiner Ablehnung oder schick ihn mir als PN, damit ich dir vielleicht noch Anregungen geben kann...

LG

Phil

🙂

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren von Phil

Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 08/11/2022 1:19 p.m.
Betty und ApfelSteffi gefällt das
 Phil
(@dr-phil)
Moderator

Ich würde mal denken, dass beispielsweise bei folgender Konstellation ein Impfschaden eindeutig vorliegen dürfte:

Nach der Impfung Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen. Einige Tage starke Kopfschmerzen, Doppelsehen. Im Krankenhaus Nachweis einer Sinusvenenthrombose.
(Impfkomplikation, Beweis durch Arztberichte)

Durch die Sinusvenenthrombose ist der Impfling später halbseitig gelähmt.
(Beweis durch Gutachten)

Dass die Sinusvenenthrombose die Lähmung verursacht hat muss nur wahrscheinlich sein.
(Beweis durch ein Sachverständigengutachten bei Gericht)

Hier war die Kette also klar und leicht nachweisbar:

Impfkomplikation  -> Kausalität wahrscheinlich ->  Schädigung = Impfschaden ist anzuerkennen! 

 

Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 08/11/2022 1:32 p.m.
(@astra_consumer_1979)
Neuling
Veröffentlicht von: @dr-phil

Ich würde mal denken, dass beispielsweise bei folgender Konstellation ein Impfschaden eindeutig vorliegen dürfte:

Nach der Impfung Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen. Einige Tage starke Kopfschmerzen, Doppelsehen. Im Krankenhaus Nachweis einer Sinusvenenthrombose.
(Impfkomplikation, Beweis durch Arztberichte)

Durch die Sinusvenenthrombose ist der Impfling später halbseitig gelähmt.
(Beweis durch Gutachten)

Dass die Sinusvenenthrombose die Lähmung verursacht hat muss nur wahrscheinlich sein.
(Beweis durch ein Sachverständigengutachten bei Gericht)

Hier war die Kette also klar und leicht nachweisbar:

Impfkomplikation  -> Kausalität wahrscheinlich ->  Schädigung = Impfschaden ist anzuerkennen! 

 

@dr_phil:

 

Waren in diesem Fall PF4-AK nachweisbar oder ist das nicht getestet worden?

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 13/11/2022 8:15 a.m.
 Phil
(@dr-phil)
Moderator

@astra_consumer_1979 

In diesem erfundenen Fall nehmen wir mal zur Verkomplizierung an, es seien keine Ak nachgewiesen. Dennoch wäre der zeitliche Zusammenhang des Beginns der Symptome, der noch in die unmittelbare Zeit der Impfreaktion fällt, meines Erachtens dafür ausreichend, um die Kausalkette als sehr wahrscheinlich erscheinen zu lassen. Und "wahrscheinlich" , das wissen wir ja nun, reicht für die Kausalität aus. 

Es geht bei einem Impfschaden auch nicht nur um Krankheitsbilder, die von der Impfung direkt verursacht werden, sondern es zählen auch solche dazu die sich durch die Impfung "nur" verschlechtern. Bei den Sinusvenenthrombosen ist der Zusammenhang ja inzwischen wissenschaftlich anerkannt und der Mechanismus sogar (was eine echte Meisterleistung der Medizin ist) aufgeklärt.

Bei anderen mutmaßlichen Impffolge-Erkrankungen ist auch immer an eine Grunderkrankung zu denken, die durch eine Impfung verschlechtert wurde: Beispielsweise, jemand hatte ein Mastzellaktivierungssyndrom (MCAS) oder eine Autoimmunerkrankung (Lupus, Sjögren, Neurodermitis, etc.) und bekommt danach eine dauerhafte Verschlechterung. Oder: Es tritt diese Krankheit erstmals richtig in Erscheinung, weil sie vorher zwar genetisch als Veranlagung bestand, aber bis dahin unerkannt "schlummerte".

Auch in solchen Fällen dürfte ein Impfschaden eingetreten sein und wäre ein Versorgungsanspruch entstanden.

Die Versorgungsämter dürfen diese Konstellationen nicht ohne Weiteres ablehnen, mit der Begründung, die Erkrankung sei ja schon da gewesen und daher sei kein Impfschaden eingetreten.

Denn auch diese Fälle schließt das Gesetz m.E. eindeutig mit ein.

LG Phil.

 

PS: Das Gesagte gilt m.E. natürlich auch für psychische Folgeschäden, selbst dann, wenn der Impfling bereits vor der Impfung betroffen war. Eine anhaltende, neue Verschlechterung könnte auch ein Impfschaden sein. Hier sollte man aber besser fachärztlich ausschließen lassen, dass es andere Gründe für die Verschlechterung gab. Denn die Datenlage hierzu ist eher dünn und die Impfung als Ursache ist zwar durchaus denkbar aber eben auch viele andere Ursachen...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren von Phil

Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 13/11/2022 3:43 p.m.
Betty, ApfelSteffi, Erdmännchen und 2 weiteren Personen gefällt das
(@astra_consumer_1979)
Neuling

@dr-phil das sehe ich ebenso. Nachdem mir der Kardiologe mangels anderer Ursachen und aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhang eine sehr große Wahrscheinlichkeit bestätigt hat, bin ich gespannt was die Versorgungsämter davon halten. Ich rechne tatsächlich mit einer Ablehnung. Ich halte dazu auf dem Laufenden...

AntwortZitat
Veröffentlicht : 13/11/2022 5:44 p.m.
(@help100)
Experte

@dr-phil 

Danke für Deinen Post!

Ich hatte das mit dem Kausalitätsnachweis tatsächlich falsch verstanden. Vielen lieben Dank dafür!

Leider hilft es mir insofern nicht weiter, da die Ärzte bzgl. des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und der SFN bzw. der Herz-Kreislauf-Beschwerden nur sagen, er könne weder bewiesen noch wiederlegt werden. Also, es ist weder sicher ein Impfschaden noch sicher kein Impfschaden. Zu einer konkreten Wahrscheinlichkeit äußert sich bei mir niemand.

Ansonsten zweifelt bei mir das Versorgungsamt nach wie vor das Vorliegen eines Gesundheitsschadens an. Die Sachbearbeiter haben den Arztbrief zur Nervendichte-Untersuchung mal geschmeidig ignoriert und nur den vorläufigen Arztbrief des leitenden Oberarztes hergenommen, der in den Raum stellt, dass - vorbehaltlich des Ergebnisses der Nervendichte-Untersuchung - eine psychosomatische Störung vorliegen könnte. Ich weiß zwar nicht, ob das Versorgungsamt berechtigt ist, bestimmte Arztbriefe einfach zu ignorieren, aber gut, ich kann es nicht ändern.

Außerdem sagt das Versorgungsamt auch, dass die von mir beschriebenen Nebenwirkungen ja für die Covidimpfung ganz normal sind, dass es also schon im ersten Schritt keine außergewöhnliche Impfreaktion gab. Und dann schreiben sie, die normalen Nebenwirkungen würden laut PEI nur wenige Tage andauern, also könne es gar nicht sein, dass sie lang andauern.

Das finde ich persönlich recht lustig, weil dieser Punkt eigentlich der beste Hinweis darauf ist, dass die Impfung der Auslöser war. Denn hätten meine Beschwerden nur 14 Tage gedauert und nicht weit länger als 14 Monate, bestünde kein Zweifel daran, dass es sich um eine Impfreaktion handeln würde.

Das heißt in Summe, das Versorgungsamt sieht keine außergewöhnliche Impfreaktion (war ja alles normal), keine langanhaltenden Beschwerden (die normalen Impfreaktionen dauern per Definition nicht lange an) und keinen Gesundheitsschaden (Befund wurde einfach ignoriert).

Und bei der Kausalitäts-Wahrscheinlichkeit wird es nicht leichter werden...

Meine einzige Hoffnung ist tatsächlich, dass zumindest juristisch mal klargestellt wird, dass das Ganze eine Arzneimittelstudie war und die Nachweishürden damit beträchtlich sinken.

GLG

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
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AntwortZitat
Veröffentlicht : 21/11/2022 4:40 p.m.
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(@deleted_user)
Experte

https://www.mdr.de/brisant/impfschaeden-corona-144.html

Hab ich gerade zufällig gefunden. Ich dachte ich zeig es Euch Mal...vielleicht hilft es was.

Dieser Account ist ein Serviceaccount und erhält die Beiträge gelöschter User.
AntwortZitat
Veröffentlicht : 01/12/2022 7:04 p.m.
(@mannifrw)
Guter Freund

Hallo,

Zitat nochmals:

die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu unerwünschte Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.

Der Versorgungsanspruch soll die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens ausgleichen. Ein pauschaler Betrag, der Betroffenen zusteht, lässt sich deshalb nicht nennen. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.

Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.

Die Schadenersatz-Rente ist doch insbesondere für jüngere eine Lachnummer, obwohl es für uns nicht zum Lachen ist!!

(Grundrente liegt zwischen 613,- € und 865) 

Und ob man die 15.000 Euro bekommt so gut wie keiner (Extremfälle).

 

Gruß

mannifrw

 

Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 01/12/2022 7:33 p.m.
(@mannifrw)
Guter Freund

Noch zur Ergänzung!

Zitat:

Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu unerwünschte Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.

Da den richtigen Arzt zu haben ist Glückssache und dann gibt es ja noch die Gegengutachter von .... !!!

 

Nach 3. Impfung mit Moderna im Dez.2021(1+2 BioNTech): - starke Erschöpfung und Schwäche/Taubheit in den Armen und Händen. Kribbeln und Kältegefühl in den Beinen und Füßen. starke Müdigkeit, starke Schlafstörungen- Schmerzen im Rückenbereich (zuerst nicht oder sehr leicht), ab und zu Schmerzen am Brustmuskel und Oberarm (links),zeitweise erhöhter Blutdruck, unruhiger und nicht stabiler Puls. Die Symptome schwankten in der ganzen Zeit in der Stärke und traten auch nicht immer gleichzeitig auf.
Seit März 2022 gehts aufwärts, jedoch immer wieder mit Rückschlägen. Momentan: Noch öfters stärkere Erschöpfung und Müdigkeit sowie Rückenschmerzen. Alle anderen Beschwerden sind weitgehendst weg oder gering.
Derzeit keine so richtige Behandlung durch Ärzte bzw. noch nicht den richtigen gefunden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 01/12/2022 7:36 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

Zur Beweislast und zum Ursachenzusammenhang hilft vielleicht dies:

Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 66/17 Luxemburg,
den 21. Juni 2017 Urteil in der Rechtssache C-621/15 N.W. u.a. / Sanofi Pasteur
MSD u.a.
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem
Fehler und einer Krankheit können bei fehlendem wissenschaftlichem Konsens durch
ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden.
Die zeitliche Nähe zwischen der Verabreichung eines Impfstoffs und dem Auftreten
einer Krankheit, fehlende Vorerkrankungen bei der geimpften Person selbst und in
ihrer Familie sowie das Vorliegen einer bedeutenden Anzahl erfasster Fälle des
Auftretens der Krankheit nach solchen Verabreichungen können gegebenenfalls
hinreichende Indizien für die Erbringung dieses Beweises darstellen. https://www.weil-rechtsanwalt.de

von der Webseite: https://www.weil-rechtsanwalt.de

M. E. kann man den Schaden ja auch beim Impfstoffhersteller geltendmachen. und da gelten m. E. günstigere Voraussetzungen: Gefährdungshaftung des Arzneimittelherstellers, Beweislastumkehr, § 84 Arzneimttelgesetz

Die Aussetzung der Haftung nach § 3 Abs. 4 MedBVSV ( Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie )  betrifft Fälle, in denen der Staat die Verteilung des Impfstoffs übenrommen hat  u n d  d a d u r c h  der Impfschaden entstanden ist ( z. B. weil der Impfstoff dabei zu warm wurde ) - § 3 Abs. 1 MedBVSV. Das ist ja hier bei keinem der Fall.

Der Impfstoffhersteller, der ja vom Staat gedrängt wurde, dne Impfstoff schnell verfügbar zu machen, kann übrigens vom Staat das Geld zurückholen, wenn er Schadenersatz gezahlt hat.

 

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Veröffentlicht : 06/12/2022 6:14 p.m.
Seite 11 / 18
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