[Oben angepinnt] Entschädigung / Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
@brucy7 Das Kurios verbinden kenne ich, ich hatte nur eine Vorerkrankung, die wirklich nichts mit meiner Erkrankung nach Impfung zu tun hatte, wurde auch verbunden, aber dazu hatte ich eine klare Gegenaussage im Befund, das wurde im Widerspruchsbescheid nicht mehr erwähnt, dafür andere Dinge und wieder Absage.
Ich glaube du musst dich nicht so ärgern wegen der Krankenkassendaten, weil sowieso alle Anträge in Richtung Post Vac, die nicht zu den im Beipackzettel aufgeführten Nebenwirkungen gehören, abgelehnt werden. Oder gibt es hier jemanden, dem etwas anderes widerfahren ist? Es wird nur nicht offen ausgesprochen von den Versorgungsämtern, weil sicher alle Einzefälle geprüft werden müssen.
Das Problem ist aber das fehlende Risikosignal beim Paul-Ehrlich-Institut. Solange die Politik nicht Stellung bezieht, wird abgelehnt, aber mit fadenscheinigen Begründungen. "Ich sei müde von einem Schnupfen", was die Mastzellaktivierung war. Mich hat das auch sehr gekränkt und wahnsinnig geärgert. Das tut aber unserer Gesundheit nicht gut. Meine Diagnose ME/CFS (von u. a. einer neurologischen Uniklinik) wurde auch einfach unterschlagen, gar nicht erwähnt. Ich hätte gar keine Gesundheitsstörung. Die medizinische Begründung war aus meiner Sicht grob fehlerhaft und sicher nicht auf aktuellem Stand der Wissenschaft. Nachgereichte Befunde wurden gar nicht mehr ärztlich begutachtet.
Ich habe eine vollständige Ausschlussdiagnose und mehrfache Diagnose von verschiedenen Ärzten einer Nebenwirkung nach Covidimpfung, auch von der Post-Vac-Ambulanz und bin schwer geschädigt, arbeitsunfähig seit über einem Jahr.
Wenn es hart auf hart vor Gericht käme, dann würden die Krankenkassendaten ohnehin herangezogen, vermute ich.
Ich habe jetzt Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Ich denke, vielleicht haben wir Glück und es verändert sich die Haltung noch zum Thema. Dann sind wir noch im Verfahren. Ich halte das Vorgehen für nicht rechtens, weil wir nur einen wahrscheinlichen Zusammenhang zur Impfung haben müssen. Ist der Stand der Wissenschaft noch nicht so weit, dann darf eine wissenschaftliche Hypothese für den Zusammenhang der Erkrankung mit der Impfung für eine Anerkennung genügen.
Vorerkrankungen können sich auch verschlechtern durch Impfung und müssten dann auch anerkannt werden.
Das Klagen kostet nichts und es ist unser Recht, wir zeigen auch, dass wir das nicht mit uns machen lassen. Es ist auch nicht schwer.
Und es braucht Zeit, in der sich noch etwas tun kann. Vielleicht findest du einen Arzt, der sich traut, konkrete Aussagen zu tätigen. Und du musst dann beschreiben am besten ärztlich attestiert, welche Gesundheitsstörungen du hast, wie bei der Beantragung eines Behindertengrades (dazu gibt es Tabellen, aber auch andere Behinderungen, die nicht drin stehen, können anerkannt werden), also z. B. keine Treppen steigen können oder den Arm nicht bewegen können, Tinnitus oder Ähnliches. Oder eine Sehstörung, die sich mit einer Brille nicht ausgleichen lässt, usw.
Solange du Widerspruch einlegst oder klagst, kannst du alle möglichen Unterlagen nachreichen.
Liebe Grüße
Andrea
Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.
@andrea21 Hallo Andrea,
danke für deine ausführliche Antwort. Ich nehme das mittlerweile mit einem lächeln auf, da ich immer wenn ich denke "jetzt habe ich alles gesehen" doch noch mit einer Portion Absurdität um die Ecke überrascht werde. Teilweise ist es aber auch einfach gewissenlos.
Ich wusste nicht, dass die Klage beim Sozialgericht kostenlos ist.
Ich habe mich einfach geärgert weil ich mal wieder vor irgend einer Autorität blind gehorche im guten Willen um dann festzustellen, dass dieses Vertrauen gegen mich verwendet wird.
Es ist ganz so wie Theodor W.Adorno es mal sagte "Es ist also gewissermaßen so, erst werden sie von der Mutter fortgejagt ins kalte heraus und sind unter einem entsetzlichen Druck und dann daraufhin flüchten sie sich in die Schöße eben derselben Mutter, der Gesellschaft die sie verjagt hat". Wir flüchten zu genau der Macht die uns das Unheil antut.
Wenn ich noch etwas Respekt vor mir selbst hätte, würde ich hier vermutlich gar nicht mehr Zuflucht suchen, aber Danke !
1. Biontech 06.10.21 - extreme Kopfschmerzen ( 6 Monate anhaltend) 3 Tage nach der Impfung, Schübe auf der linken Seite (wie Stromwellen)+ Gänsehaut und zittern, linke Gesichtshälfte gefühlt taub (diese Symptome traten ebenfalls 3 Tage nach der Impfung auf, aber sanken in ihrer Intensität ziemlich zügig)
- Die zweite Impfung habe ich trotz anhaltender Kopfschmerzen gemacht, obwohl Bedenken Seitens der Malteser-Impfärtztinnen gegeben war. Bis dato war das MRT des Schädels unauffällig und ich wollte wieder in die Universität und mit Bus- und Bahn fahren können, im Winter.
2. Biontech 09.11.21
2 Tage nach Impfung Herzstolpern, Schwierigkeiten mit der Atmung
Seitdem Herzpochen (wird besser), Schmerzen in der linken Brust (wird besser), Nackenschmerzen (auch besser), Tinnitus seit Februar (besser), Einschlafen/ Kribbeln in den Beinen (Rückfall gehabt), Gewichtszunahme, sichtbare Äderchen, Druck auf der Brust (besser geworden), Schlafstörungen sind weg,schlechteres, verschwommenes Sehen, bei Anstrengung Herzpochen, Herzrhythmusstörungen,
Ich finde nicht, dass es sich um eine Flucht handelt (Flucht wovor?).
Eher um eine Rückkehr zu der Stelle, die uns versprochen hatte, alles sei sicher und geprüft und man gewähre uns Schutz , falls etwas schiefgeht.
Nun wird das Versprechen eingefordert, und hoffentlich auch eingelöst!
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
Hallo,
kurzes Update: Ich habe im Februar nun auch meinen Ablehnungsbescheid für meinen ein Jahr zuvor (!!) gestellten Antrag erhalten.
Begründung: Die von mir geschilderten Symptome wären "typisch für eine somatische Erkrankung" und diese sei somit wahrscheinlicher als ein Zusammenhang mit der Impfung (obwohl die Impfreaktion unmittelbar ärztlich dokumentiert worden war, da ich mich am 3. Tag nach Impfung wg. Zuschwellen der Atemwege in die Notaufnahme begeben musste).
Ich habe nun (erstmal privat) Widerspruch eingelegt - verspreche mir nicht viel davon, will aber zumindest noch die Zuständigen bisserl damit beschäftigen 🙂 ... bzw. finde ich es nach wie vor wichtig, möglichst viele Anträge einzureichen, da wir auf diesem Wege zumindest offiziell erfasst werden.
am 3. Tag nach Impfung Krankenhaus wg. Anschwellen von Zunge und Hals -> Atemnot -> Kortisontherapie
nach Erstreaktion Hautauschlag auf Brust, rote "Unterhautblutungen", ab 5. Tag Unterschenkel wie abgeschnürt, Kribbeln, Durchblutungsstörungen
ca. 4 Wochen lang schubweise Kreislaufbeschwerden, Bruststechen, Schwächeanfälle, Herzrasen, dann in der Hinsicht etwas besser, jedoch kamen dumpfe Beinschmerzen dazu, Unterschenkel weiterhin "zu"
Im August erster "Schub" von brennenden Händen, Unterschenkeln, Unterarmen, Anfang Oktober wandern Beschwerden auch über linke Halsseite in Gesicht und Nacken
bis ca. August 2022 schubweise neurologische Symptome: brennende Schmerzen, Kribbeln, Sehstörungen, ... Dann schwanger -> plötzliche Besserung der Beschwerden, jedoch einzelne Schübe weiterhin vorhanden
Veröffentlicht von: @790@sascha-r
Der erste Widerspruch ist noch vergleichsweiße einfach und kann auch ohne Anwalt/VDK erfolgen.Ich habe dank Rechtsschutz direkt für einen Anwalt entschieden.
Widerspruch/Akteneinsicht was die halt so machen.
Kostenübernahme bei "entschädigung nach dem infektionsschutzgesetz" war bei meiner Rechtsschutz (auxilia) kein Problem.Meine Anwältin Sagt aber auch das ich mit 3-5 Jahren rechnen muss bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
Hat jemand neuere Informationen zum VDK? Ich war zur Erstberatung beim VDK und bin unschlüssig, da die Beraterin selbst sagte, dass sie bisher keine eigene Erfahrung mit Impfschäden hat.
Veröffentlicht von: @alina1Ich war zur Erstberatung beim VDK und bin unschlüssig, da die Beraterin selbst sagte, dass sie bisher keine eigene Erfahrung mit Impfschäden hat.
Diese Info hatte ich auch schon vor Monaten bekommen. Also mittlerweile sollten die sich doch auch mal auskennen damit. Für mich klingt das nach, abwimmeln oder kein Bock darauf zu haben. MFG.
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit"
1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.
Veröffentlicht von: @kjeldtVeröffentlicht von: @alina1Ich war zur Erstberatung beim VDK und bin unschlüssig, da die Beraterin selbst sagte, dass sie bisher keine eigene Erfahrung mit Impfschäden hat.
Diese Info hatte ich auch schon vor Monaten bekommen. Also mittlerweile sollten die sich doch auch mal auskennen damit. Für mich klingt das nach, abwimmeln oder kein Bock darauf zu haben. MFG.
Alle (Sozial-)Verbände müssen gegenüber dem Staat/ der Politik wohlwollend sein, damit sie ihren Status als Verband/Verein erhalten. Daher besteht eine gewisse Abhängigkeit vom Staat/ der Politik, die das zurückhaltende Verhalten möglicherweise erklärt.
Veröffentlicht von: @alina1Politik wohlwollend sein, damit sie ihren Status als Verband/Verein erhalten. Daher besteht eine gewisse Abhängigkeit vom Staat/ der Politik, die das zurückhaltende Verhalten möglicherweise erklärt.
Ein Verein ist eine Rechtsform des Privatrechts und der Staat hat auf die Eintragung eines Vereins oder Verbandes keinen direkten Einfluss. Das von dir Gesagte kann ich daher nicht nachvollziehen. Um dem VdK solch eine "Staatstreue" nachzuweisen, müsstest du dies schon etwas besser begründen.
Es gibt auch den Bundesverein Impfgeschädigter e.V.; dort hat man mit Widersprüchen und Klagen Erfahrung. Denn der VdK ist nicht primär ein Verein für Impfgeschädigte.
Liebe Grüße!
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/faq-anerkennung-corona-impfschaeden-100.html
Veröffentlicht von: @dr-philVeröffentlicht von: @alina1Politik wohlwollend sein, damit sie ihren Status als Verband/Verein erhalten. Daher besteht eine gewisse Abhängigkeit vom Staat/ der Politik, die das zurückhaltende Verhalten möglicherweise erklärt.
Ein Verein ist eine Rechtsform des Privatrechts und der Staat hat auf die Eintragung eines Vereins oder Verbandes keinen direkten Einfluss. Das von dir Gesagte kann ich daher nicht nachvollziehen. Um dem VdK solch eine "Staatstreue" nachzuweisen, müsstest du dies schon etwas besser begründen.
Es gibt auch den Bundesverein Impfgeschädigter e.V.; dort hat man mit Widersprüchen und Klagen Erfahrung. Denn der VdK ist nicht primär ein Verein für Impfgeschädigte.
Liebe Grüße!
Der VdK ist laut eigener Satzung ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Verband ( https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4789/satzung)
Der Bundesverband ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral... Der Bundesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er vertritt die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Interessen... Zweck des Verbandes ist es, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu verwirklichen und damit dem Gemeinwohl zu dienen... Dies soll vornehmlich erreicht werden durch: Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung, ggf. durch Einsatz von Rechtsmitteln (z. B. durch Musterstreitverfahren und Verfassungsbeschwerden)
Den Status der "Steuerbegünstigung" und der "Gemeinnützigkeit" wird durch die Finanzbehörde und damit durch den Staat erteilt. Die Aberkennung des Privilegs wird gerne als Druckmittel von Politik und Staat genutzt, wie der Bericht über die Deutsche Umwelthilfe und Attac zeigt ( https://www.n-tv.de/politik/Umwelthilfe-droht-ein-Schicksal-wie-Attac-article20880155.html)
Zudem nimmt der Sozialverband VdK-Bayern "... Förderanträge entgegen und bearbeiten diese für die bayerische Staatsregierung." ( https://www.vdk.de/fbb-bayern/ID147547). Also auch eine gewisse Abhängigkeit zwischen Verband und Staat.
Der VdK hat sich zum Ziel gesetzt, sozialpolitische und sozialrechtliche Fragen zu vertreten. Die Anerkennung von Impfschäden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) fällt unter das Sozialrecht. Zivilrechtliche Fragen sind sicherlich beim VdK fehl am Platz.
Finanzielle Abhängigkeiten von Staat und Politik gibt es auch bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., wie die Wikipedia verrät ( https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherzentrale)
Die Finanzierung der Verbraucherzentralen beruht überwiegend auf Fördermitteln. In Nordrhein-Westfalen setzt sich der Etat beispielsweise aus institutioneller Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, Mitteln der Städte und Kreise, Projektmitteln, Spenden sowie aus eigenen Einnahmen zusammen. Am 23. Juli 2018 wurde bekannt, dass die Stadt Mönchengladbach den Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW bis 2022 mit einem Finanzierungsanteil von rund 127.000 Euro pro Jahr erneuert hat.
Was mit einem Verbando oder Verein passiert, wenn man diesem die "überwiegend staatlichen Fördermittel" streicht, dürfte klar sein. Hat der VZBV seine Beteilgung bei einer Impfschaden-Musterfestellungsklage schon zugesagt? @bafh hatte sich doch darum mal bemüht, allerdings finde ich die Beiträge hier im Forum nicht mehr.
Der VdK ist laut eigener Satzung ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Verband ( https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4789/satzung)
Der Bundesverband ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral... Der Bundesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er vertritt die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Interessen... Zweck des Verbandes ist es, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu verwirklichen und damit dem Gemeinwohl zu dienen... Dies soll vornehmlich erreicht werden durch: Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung, ggf. durch Einsatz von Rechtsmitteln (z. B. durch Musterstreitverfahren und Verfassungsbeschwerden)
Den Status der "Steuerbegünstigung" und der "Gemeinnützigkeit" wird durch die Finanzbehörde und damit durch den Staat erteilt. Die Aberkennung des Privilegs wird gerne als Druckmittel von Politik und Staat genutzt, wie der Bericht über die Deutsche Umwelthilfe und Attac zeigt ( https://www.n-tv.de/politik/Umwelthilfe-droht-ein-Schicksal-wie-Attac-article20880155.html)
Ich weiß nicht, was du mit damit sagen willst, dass der VdK gemeinnützig ist. Dies ist doch ein gutes Indiz für Neutralität. Dass "der Staat" die Aberkennung der Gemeinnützigkeit als Druckmittel verwendet halte ich für ziemlich polemisch. Zum einen ist ein Finanzamt nicht gleich "der Staat" und zudem kann jeder Verein, der sich ungerecht behandelt fühlt, ein Gericht anrufen. Denn in Deutschland herrscht Gewaltenteilung und Gerichte sind glücklicherweise nicht vom Staat kontrolliert. Deine Behauptungen kann ich daher nicht nachvollziehen (und der o.g. Link ist übrigens defekt).
Zudem nimmt der Sozialverband VdK-Bayern "... Förderanträge entgegen und bearbeiten diese für die bayerische Staatsregierung." ( https://www.vdk.de/fbb-bayern/ID147547). Also auch eine gewisse Abhängigkeit zwischen Verband und Staat.
Der VdK hat sich zum Ziel gesetzt, sozialpolitische und sozialrechtliche Fragen zu vertreten. Die Anerkennung von Impfschäden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) fällt unter das Sozialrecht. Zivilrechtliche Fragen sind sicherlich beim VdK fehl am Platz.
Finanzielle Abhängigkeiten von Staat und Politik gibt es auch bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., wie die Wikipedia verrät ( https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherzentrale)
Die Finanzierung der Verbraucherzentralen beruht überwiegend auf Fördermitteln. In Nordrhein-Westfalen setzt sich der Etat beispielsweise aus institutioneller Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, Mitteln der Städte und Kreise, Projektmitteln, Spenden sowie aus eigenen Einnahmen zusammen. Am 23. Juli 2018 wurde bekannt, dass die Stadt Mönchengladbach den Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW bis 2022 mit einem Finanzierungsanteil von rund 127.000 Euro pro Jahr erneuert hat.
Das ist per se nichts Ungewöhnliches und völlig normal. Auch der Bundesrechnungshof, die Polizei und die Gerichte sind vom Staat finanziert - sind sie deshalb parteiisch? Nein. Der "Staat" sind schließlich wir alle und auch die Politik kann nicht alles bestimmen - dafür sind wir ein Rechtsstaat.
Was mit einem Verbando oder Verein passiert, wenn man diesem die "überwiegend staatlichen Fördermittel" streicht, dürfte klar sein. Hat der VZBV seine Beteilgung bei einer Impfschaden-Musterfestellungsklage schon zugesagt? @bafh hatte sich doch darum mal bemüht, allerdings finde ich die Beiträge hier im Forum nicht mehr.
Dass die Verbraucherzentrale die richtige Adresse für "diffuse Impfschäden" ist, wage ich mal schwer zu bezweifeln.
Es wäre erst mal wichtig, dem Paul-Ehlich-Institut klarzumachen, dass die von diesem getroffenen Behauptungen es gäbe kein Signal für Fatigue als Folge der mRNA-Impfungen eine dreiste Lüge ist.
Das PEI ist nämlich wirklich eine dem BMG unterstellte Bundesbehörde und hier liegt m.E. tatsächlich eine klare Verwicklung mit politischen und staatlichen Interessen vor.
Hier sollten wir dringend ansetzen!
Die dreisten Lügen des PEI müssen wir gerichtlich zurückweisen lassen.
Denn solange eine Bundesbehörde (!) behauptet, es gäbe gar keine Post-Vac / ME/CFS - Impfschäden nach mRNA Impfungen, solange wird hier vermutlich NIEMAND einen solchen Impfschaden anerkannt bekommen. Warum? Weil die Versorgungsämter sich diese Infos des PEI anschauen und danach entscheiden! Logisch oder?
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
Veröffentlicht von: @dr-philVeröffentlicht von: @alina1Politik wohlwollend sein, damit sie ihren Status als Verband/Verein erhalten. Daher besteht eine gewisse Abhängigkeit vom Staat/ der Politik, die das zurückhaltende Verhalten möglicherweise erklärt.
Ein Verein ist eine Rechtsform des Privatrechts und der Staat hat auf die Eintragung eines Vereins oder Verbandes keinen direkten Einfluss. Das von dir Gesagte kann ich daher nicht nachvollziehen.
Vielleicht hilft die Aussage eines erfahrenen Anwalts:
"In Deutschland gibt es KEINE Sammelklagen. Hier gibt es allenfalls eine Musterfeststellungsklage, für die aber in der Regel nur ein Verband, nämlich der VZBV qualifiziert ist. Die Finanzierung des VZBV übernimmt der Bund, weshalb in Deutschland auszuschließen ist, dass es jemals eine Musterfeststellungsklage in Impfschadensfällen geben wird, da sich ja die Bundesrepublik Deutschland vertraglich verpflichtete, jedweden Schaden von der Pharmaindustrie fernzuhalten.
Genau aus diesem Grund ist jeder Geschädigte gehalten, individuell seine Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen, wobei im Arzneimittelrecht eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen besteht."
Die Aussage kann man auf den VdK und SoVD übertragen. Sollte es gegenteilige Aussagen einer der drei Verbände geben, wäre es für alle Betroffenen sehr hilfreich.
Quellle: https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1659583683458736129
Ich setz das hier noch mal rein :
@apfelsteffi Der Beitrag von Borusse am 13. 6. 23, 16 Uhr enthält ein Interview mit Versorgsamtsleuten. Hieraus ein Auszug:
Kerner: Wir müssen die Anträge mit dem Wissensstand entscheiden, den wir heute haben
und können sie nicht jahrelang liegen lassen. Aber angenommen, die Wissenschaft würde in
ein paar Jahren Post Vac als mögliche Impfnebenwirkung nachweisen: Dann könnten die
Personen, deren Antrag jetzt abgelehnt wurde, einen Neufeststellungantrag stellen. Wird
dann bei einer erneuten Prüfung entschieden, dass es sich im konkreten Fall tatsächlich um
einen Impfschaden handelt, können Leistungen sogar für vier Jahre rückwirkend ab dem
neuen Antrag gezahlt werden.
@andrea21 DANKE! Meine Meinung auch. Aber auch die Klage vor dem Sozialgericht kostet Geld. Oder wie machst du das? Zwar ist es das günstigste Klageverfahren an deutschen Gerichten, aber in der ersten Instanz kommen doch mal 1500 Euro zusammen. Das Schwierigste ist aber, dass die Richter immer noch einen Gutachter beiziehen und das kostet schon mal einiges. Will man den Gutachter widersprechen, muss man ggf. ein Gegengutachen erstellen lassen, auch das kostet. Ich habe das alles in einer anderen Sache schon hinter mich gebracht. Ich war erfolgreich, also musste die Gegenseite sämtliche Kosten, auch Gerichtskosten, übernehmen. Wer rechtsschutzversichert ist, wird durch alle Instanzen ohne eigene Kosten vertreten
@alina1 Ich hatte in früheren Jahren mit dem VdK zu tun und habe mich von ihm "verabschiedet". Die Vereinsgebühr ist vergleichsweise gering, die Anwälte arbeiten, zunächst mal, überwiegend ehrenamtlich. Das Ergebnis ist enttäuschend. Sozialgerichtsverfahren sind aufwändig und bringen wenig Geld. Der VdK sieht sich in erste Linie als Interessensvertretung gegenüber der Politik und ich finde, da macht er keine schlechte Arbeit.
Einen Anwalt zu finden, der sich mit Impfschäden auskennt, finde ich sehr sehr schwierig. Ich bin bei einem, der vollmundig behauptet, dass er das kann. Ich bin nicht zufrieden! Aber er kassiert mächtig von meiner Rechtsschutzversicherung ab. Ich glaube, dass wir mit den Versorgungsämtern letztlich erfolgreich sein werden. Denn es sind immer noch die Richter, die die Entscheidungen treffen. Und ich würde doch sagen, dass die Gewaltenteilung im Wesentlichen funktioniert. Abe viele Richtern sind "sensibel", d. h., sie haben m. E. Angst die ersten zu sein, die ein entsprechendes Urteil fällen. Aber mit jedem positiven Urteil wird es leichter, weil die Urteile dann Teil der Rechtssprechung werden und "man" sich auf immer mehr richterliche Entscheidungen beziehen kann.
Es müssen also Urteile gefällt werden. Deswegen ist mein Vorschlag: wer immer die Kraft hat (es gibt auch Energie, wenn man sich wehrt), gar einen Rechtsschutz und positive ärztliche Stellungnahmen, vielleicht, nach derzeitigem Wissensstand, aussagekräftiges Labor, sollten einen Antrag beim Versorgungsamt stellen und ihn bis zum Schluß durchtragen. In meinem Prozess damals, auch vor dem Sozialgericht, sagte mir ein Anwalt: "Geben Sie nicht auf. In den höchsten Instanzen (auch schon im Berufsverfahren) sitzen die erfahrensten Richter.
Ich finde die Versrogungsämter nicht so schrecklich, hängt oft vom einzelnen Sachbearbeiter ab. Eine Zumutung sind oft (nicht immer) die Ärzte die das Versorgungsamt mit der Stellungnahme beauftragt. Ich nehme IMMER Akteneinsicht. Da sehe ich dann wer wie begutachtet hat und kann gut kontern oder mir entsprechende Hilfe besorgen.
Ich fühle mich seit geraumer Zeit ausgeliefert und oft sehr hilflos und, im Körperlichen, sehr angewiesen auf Unterstützung. Aber ich bin nicht hilflos!!!! Ich habe Fähigkeiten, ich habe Unterstützer, ich habe Gleichgesinnte. Und egal wie bescheuert alles gelaufen ist, getrickst und wir im Stich gelassen wurden, wir leben in einem Rechtsstaat. Und ich habe schon sehr viel Hilfe erfahren, Therapeuten, die mir wohlgesonnen sind und vertraue darauf, dass das auch weiter geschieht und ich irgendwann abschließen kann. Ob ich je wieder gesund werde, weiß ich nicht. Anderseits kostet mich die Annahme, dass ich es werde, mich nicht mehr Kraft, als mein Pessimismus.
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