[Oben angepinnt] Entschädigung / Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
@tina007 Wolfdieter und apfelsteffi. Danke für eure Anworten. Diese decken sich auch mit meinem Kenntnisstand
Da mein Antrag auf Leistungen am ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) abgelehnt wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde wie erwartet ebenfalls zurückgewiesen. Es wird in der Ablehnung des Widerspruchs auf den § 44 SGB X verwiesen. Dieser beinhaltet die im „Zeit-Artikel“ angesprochene 4 Jahres Frist. Mit neuen Erkenntnisse im Hinblick auf die Kausalität kann dann das Verfahren wieder aufgenommen werden ohne finanzielle Nachteile zu erfahren.
Die Verantwortlichen des Gesundheitswesens und der Politik werden sicherlich alles unternehmen um die Kausalität von diffusen Beschwerden zu leugnen. Einen Nachweis kann ich als Betroffener nicht liefern und selbst Diagnosen und Gutachten können so abgeschmettert werden. Ich und viele Andere hier haben jedoch nach Monaten und Jahren noch immer keine gesicherte, ursächliche Diagnose. Eine Kausalität kann somit auch bei sehr vielen Betroffenen nicht hergestellt werden.
Für mich bleibt nun nur der Gang vor das Sozialgericht. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und zudem ist mir der Nachweis der Kausalität weder finanziell noch sonstwie möglich. In meinen Augen eine aussichtslose Situation. 🙄
Ich habe nun 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden, ob ich diesen Rechtsstreit angehen will oder ob ich mich einzig auf meine Genesung konzentriere.
Sorry für die deprimierenden/enttäuschenden Worte
Baste
Update Juli 2023: 2x 4 Wochen Antibiotika zur Behandlung von reaktivierten Krankheiten. Danach warme Finger. Weiterhin Missempfindungen mit erkennbar positiver Tendenz.
Hauptbeschwerden: Missempfindung in Fingern der rechten Hand seit 1. Biontech Impfung Anfang Mai. Chronische Lymphknotenschwellung im Hals.
Wiederkehrend: Muskelschmerzen in rechtem Unterarm. Verspannter Schurtelgürtel und Nacken. Pochender Puls in rechter Kopfhälfte liegend. Vereinzelt Tinnitus.
M, 34, 180, Ausdauersportler (Rennrad), keine Vorerkrankung
Update Juli 2022: Nach 15 Monaten nur noch Missempfindungen in den Fingern. Positive Tendenz hier allerdings erkennbar.
Covid Infektion ohne Änderung der Symptome.
@goldelse Meiner Info nach ist eine Klage vor dem Sozialgericht für den Leistungsempfänger kostenlos. Ich habe selbst beim Sozialgericht nachgefragt und das wurde zusätzlich von zwei Anwälten bestätigt. Das ist nur beim Sozialgericht so. Wir müssen nur einen Anwalt zahlen, wenn wir den wollen, aber es geht auch ohne Anwalt. Dann schreibt man selbst, dass man klagt, ich glaube, man kann das sogar beim Gericht zur Niederschrift diktieren. Das Gericht ist verpflichtet, die Sachlage zu erkunden und wird in der Regel einen Gutachter beauftragen für eine Einschätzung. Wenn man kein Geld hat, kann man die Kostenübernahme für den Anwalt auch beantragen. Wenn man dann ein Gegengutachten möchte, dann kann es sein, dass man das bezahlen muss, aber das sollte man sich, so wurde mir geraten für die nächste Instanz aufheben. Es dauert recht lange, so dass man Zeit gewinnt und dass sich manche Gutachter schon bei Herrn Prof. Schieffer erkundigt haben, lässt doch hoffen. Welche Schritte jeweils getan werden müssen, sagt uns das Sozialgericht.
Wichtig ist die Einhaltung der Frist, wenn man die Ablehnung des Widerspruchs bekommt.
Das Gleiche gilt für einen Streit um den GdB.
Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.
@long-biontech an baste. Es tut mir sehr sehr leid, dass du so eine ganz besonders scheußliche Ekrankung bekommen hast. Ich verstehe sehr sehr gut, dass du deprimiert bist. Hast du gute Ärzte, Menschen die dir gut tun? Das wünsche ich dir von Herzen!
@long-biontech so geht es mir auch. Ganz so deprimierend wie du denkst ist dein Gedanke nicht. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nur realistisch. Ich versuche meine gesundheitliche Situation so einigermaßen zu stabilisieren um über den Tag zu kommen ( auch wenn es nicht das Leben ist was ich mir mit 57 vorstelle) Kraft und Wissen zu sammeln und dann mit neuen Erkenntnissen vielleicht doch nochmal gegen die Behörden anzukämpfen....Wir müssen Daten sammeln. Weiterhin und uns austauschen. Wir dürfen uns nicht aufgeben. Alles kommt zum richtigen Zeitpunkt, sei geduldig 🙏💚
Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
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Wenn ich es richtig verstehe, muss man im Versorgungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz nicht 100 % beweisen, sondern es muss die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen. D. h. mehr als 50 %.
In einem anderen Forum habe ich gestern etwas zu Prof. Michel Goldman reingestellt. Der ist ein berühmter Immunologe, ihn hats nach der mRNA-Impfung selbst erwischt mit einem Blutkrebs ( Lymphom, Variante AITL ). Und er hat m. W. als erster eine plausible Begründung geliefert dafür, wie der Impfstoff bestimmte T-Zell-Erkrankungen wie sein Lymphom und bestimmte Autoimmunerkrankungen durch Hyperaktivierung der T-Follikel-Helferzellen verursacht. Und solch eine Begründung einer Krankheit ist doch besser als nur auf die gemeldeten Fallverdachtszahlen zu schielen. Im übrigen weist er auch darauf hin, dass die seltenen Krankheiten halt nicht durch die üblichen Pharmakovigilanzmaßnahmen ( = Schielen auf die Fallverdachtszahlen ) erfasst werden können, dass also diese Methode das falsche Instrument ist.
Ich weiß nun nicht, ob die vielen gesundheitlichen Probleme anderer Postvac-Erkrankten auf bestimmte Autoimmunerkrankungen zurückzuführen sind, z. B. ME/CFS? Ich habe mich mit diesen Krankheiten nicht sehr beschäftigt, weil ich ja eine andere Krankheit von der Impfung habe ( T-Zell-Lymphom ). Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich die meisten Krankheiten als Autoimmunerkrankungen erklären lassen.
Mein Versorgungsantrag ist kürzlich abgelehnt worden. Den Widerspruch begründe ich u. a. mit den Erkenntnissen von Prof. Goldman. Ich bin gespannt, wie das Versorgungsamt reagiert. Und bis das Sozialgericht ggf. zu entscheiden hätte, sind hoffentlich weitere Erkenntnisse zur Verursachung durch den Impfstoff da.
Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )
Veröffentlicht von: @long-biontechFür mich bleibt nun nur der Gang vor das Sozialgericht. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und zudem ist mir der Nachweis der Kausalität weder finanziell noch sonstwie möglich. In meinen Augen eine aussichtslose Situation.
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Ich habe nun 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden, ob ich diesen Rechtsstreit angehen will oder ob ich mich einzig auf meine Genesung konzentriere.
Hast Du mal mit dem VdK über deinen Fall gesprochen? Was sagt dieser zum Fall?
@alina1 ich bin Mitglied und ehrlich....Habe keine große Hoffnung das der VdK der richtige Ansprechpartner ist. Die kümmern sich um sozialpolitische Probleme wie Reha und GdB, aber mit Impfschäden tun die sich schwer...wenigstens hier in Sachsen.
Ich warte jetzt erstmal ab und sammle fleißig neue Erkenntnisse und dann kann man ja innerhalb von 3 Jahren die Sachlage nochmal aufrufen.
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Veröffentlicht von: @long-biontechDa mein Antrag auf Leistungen am ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) abgelehnt wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde wie erwartet ebenfalls zurückgewiesen. Es wird in der Ablehnung des Widerspruchs auf den § 44 SGB X verwiesen. Dieser beinhaltet die im „Zeit-Artikel“ angesprochene 4 Jahres Frist. Mit neuen Erkenntnisse im Hinblick auf die Kausalität kann dann das Verfahren wieder aufgenommen werden ohne finanzielle Nachteile zu erfahren.
Die Verantwortlichen des Gesundheitswesens und der Politik werden sicherlich alles unternehmen um die Kausalität von diffusen Beschwerden zu leugnen. Einen Nachweis kann ich als Betroffener nicht liefern und selbst Diagnosen und Gutachten können so abgeschmettert werden. Ich und viele Andere hier haben jedoch nach Monaten und Jahren noch immer keine gesicherte, ursächliche Diagnose. Eine Kausalität kann somit auch bei sehr vielen Betroffenen nicht hergestellt werden.
Für mich bleibt nun nur der Gang vor das Sozialgericht. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und zudem ist mir der Nachweis der Kausalität weder finanziell noch sonstwie möglich. In meinen Augen eine aussichtslose Situation. 🙄
Ich habe nun 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden, ob ich diesen Rechtsstreit angehen will oder ob ich mich einzig auf meine Genesung konzentriere.
Sorry für die deprimierenden/enttäuschenden Worte
Baste
Hallo lieber oder liebe Baste,
ich würde auf jeden Fall in den Rechtsstreit gehen, es entstehen Dir Null Kosten. Die Hemmschwelle, sich vor dem Sozialgericht gegen Behördenentscheidungen zu wehren, soll absichtlich möglichst kaum vorhanden sein, damit niemand aus Sorge vor den Kosten eine falsche Entscheidung akzeptieren muss. Deshalb brauchst Du keinen Anwalt und die Sozialkassen tragen die Kosten des Verfahrens.
Ich habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert, weil ich mir über die Sinnhaftigkeit eines anwaltslosen Verfahrens nicht sicher war, er sagte, es reicht völlig, wenn ich mir einen Anwalt suche, falls es im Rahmen des Verfahrens zu einer mündlichen Anhörung kommen sollte. Zwingend brauchen tut man auch da keinen, aber in einer Anhörung mache es schon Sinn, einen Profi dabei zu haben.
Vorher ist da Ganze ein schriftliches Verfahren und es entstehen Dir keine Kosten abgesehen von den Briefmarken.
Um Klage einzureichen reicht ein kurzer Brief. Welches Gericht zuständig ist, steht bei Dir im Bescheid.
Ich habe ohne Anwalt einfach einen Brief geschrieben, mein Text ging so:
hiermit reiche ich fristwahrend Klage gegen den Widerspruchsbescheid des [Name des Versorgungsamts] vom [Datum], bei mir eingegangen am [Datum], in der Sache des Geschäftszeichens [...] ein.
Der Bescheid ist rechtswidrig und ist aufzuheben.
Das IfSG ist grundsätzlich nur für zugelassene Impfstoffe anwendbar.
Im Falle des Covid-Impfstoffs Comirnaty handelt es sich um einen Impfstoff mit bedingter Zulassung und der Gebrauch während der Impfkamapgne war an strenge Auflagen für die Überwachung geknüpft.
Ein ausdrückliches Gelten des §60 IfSG, d.h. das Formulieren eines Rechts auf Versorgung im Falle eines Impfschadens durch die Covid-Schutzimpfung, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass auch die übrigen Paragraphen des IfSG uneingeschränkt zur Anwendung kommen oder sich auf die geltende Rechtsprechung in Fällen von vollständig zugelassenen Impfstoffen bezogen werden kann.
Vielmehr erfolgte der Gebrauch des Impfstoffs Comirnaty während der Impfkampagne im Rahmen einer klinischen Prüfung und die entsprechenden Vorschriften aus diesem Bereich sind für die Beurteilung, ob ein Impfschaden vorliegt, heranzuziehen.
Du solltest im Verfahren oder auch schon im Brief natürlich auch angeben, warum Du den Argumenten des Versorgungsamt im Übrigen nicht folgen kannst. Im Brief z.B. als:
Unabhängig davon, dass der Entscheidung des Versorgungsamts die falschen gesetzlichen Vorgaben zugrunde gelegt worden sind, ist auch ansonsten die Entscheidung des Versorgungsamts rechtswidrig, da ...
Der Vorteil von dieser zweiteiligen Zwiebelschalen-Argumentation ist, dass das Gericht zunächst prüfen wird, ob eine Kausalitätsvermutung gemäß IfSG bei Deinen Beschwerden vorliegt. Sollte das verneint werden oder ein Gutachter dies im Verfahren verneinen, greift immer noch Dein erstes Argument. So sollte es zumindest in meiner Vorstellung ablaufen, bis jetzt kann ich das für mein Verfahren bestätigen, aber so weit ist das Ganze bei mir noch nicht gediegen.
Das bedeutet, dass im weiteren Verfahren geprüft werden muss, ob die ganze Impfkampagne nicht Teil des Zulassungsverfahrens war. Dafür gibt genügend Gründe. Wenn Du Dir den Text der EMA zur finalen Impfstoff-Zulassung anschaust, hat die erfolgreiche Impfkampagne maßgeblich zur positiven Zulassungsentscheidung geführt. Und Studien (auch rein beobachtende Studien), die maßgeblich für die Zulassung sind, sind Zulassungsstudien (soweit ist das zumindest meine persönliche Meinung).
Sollte das Gericht bejahen, dass die Impfkampagne Teil des Zulassungsverfahrens war, genügt der Verdacht für einen Kausalzusammenhang der Symptome mit der Impfung ("Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs") für die Anerkennung des Impfschadens aus. Und das sollte eigentlich für jeden von uns zutreffen, dass es möglicherweise die Impfung war.
Weiter kann Dir nichts passieren. Du könntest auch jederzeit die Klage zurückziehen, ohne das Dir Kosten entstehen (hat zumindest die Telefoninfo am Gericht gesagt). Da fällt mir ein, Du kannst auch selbst am Gericht anrufen, die sind echt hilfsbereit.
GLG
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Habe grade ARD Mittagsmagazin geschaut. Für die Flüchtlinge wird sooo viel Geld ausgegeben, aber nix übrig für die Impfgeschädigten usw.!
Einfach nur traurig und beschämend.
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit"
1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.
@kjeldt Da gibt es keinen Zusammenhang zwischen Geld für Flüchtlinge und kein Geld für Postvac
Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )
Nochmal ein Artikel von Zeit online
ME/CFS und PEM, Muskel und Gelenkschmerzen, Brain Frog, Schlafstörungen. Lt. Neuropsychologischen Gutachten 20 Minuten Aufmerksamkeit im Erschöpfungszustand, ausgeruht 35 - 45 Minuten, Beschwerden eine Woche nach Biontech Impfung im Mai 2021.
@borusse Kommen Sie an die Links in dem Dokument mit dem Interview mit Akiko Iwasaki ran? Das wäre schön.
Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )
@wolfdieter: habe mir den Artikel beschafft, stelle ihn um das fortzuführen hier ein.
ME/CFS und PEM, Muskel und Gelenkschmerzen, Brain Frog, Schlafstörungen. Lt. Neuropsychologischen Gutachten 20 Minuten Aufmerksamkeit im Erschöpfungszustand, ausgeruht 35 - 45 Minuten, Beschwerden eine Woche nach Biontech Impfung im Mai 2021.
Könnt ihr Rechtsanwälte empfehlen, die einem bei Anerkennung eines Impfschadens helfen?
2x Biontech, 1x Moderna: Seit Juni 2022 Visual Snow, Tinnitus, dauerhaft tastbare Lymphknoten, Nervenprobleme (schnell warme oder kalte Hände und Füße mit teilw. Schmerzen, weniger dafür pelziges Gefühl, spinnwebenartige Missempfindungen, teilw. Taubheit und Schwäche der Extremitäten, Gefühlsverlust der Eichel + Erektionsstörungen, Kein Gefühl mehr im Darmausgang, Schließmuskel nicht mehr ansteuerbar und dauerhafte Fissuren) , Verspannungen, Muskelzucken, manchmal Schwindel, Herzrasen und PEM.
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