[Oben angepinnt] Entschädigung / Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Veröffentlicht von: @dr-philNicht nur Behörden beobachten Risikosignale, sondern auch Kliniken und Wissenschaftler. Kommen beispielsweise auf einmal tausende Menschen mehr mit POTS in die kardiologische Ambulanz, so ist das auch ohne statistische Auswertung beim PEI ein klares "Risikosignal". Dazu muss der betreffende Arzt dies aber wissenschaftlich mal veröffentlichen, damit es auch bekannt wird.
Selbst bei einer Veröffentlichung, wie z.b. bei POTS erfolgt, ist es immer noch ein weiter Weg bis diese "Einzelbeobachtung" unbestrittener medizinischer Konsens wird.
Wie leider schon festgestellt, zerreißen kann man alles.
Und leider, leider ist die Behörde, die traditionell alle Veröffentlichungen neutral beobachtet (oder es sollte) und dann festlegt, ob tatsächlich ein Problem besteht, das PEI.
Auch bei der Narkolepsie durch die Schweinegrippeimpfung hatten die Betroffenen erst Erfolg, als das PEI schließlich nach Jahren zu der Erkenntnis kam, dass ein Zusammenhang besteht.
GLG
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Veröffentlicht von: @dr-philVeröffentlicht von: @help100Ja, ich glaube auch, den Ämtern sind Klagen gerade Recht. Je mehr gerichtliche Entscheidungen es gibt, desto mehr wissen sie, wie die restlichen Fälle entschieden werden müssen.
Der Punkt ist, dass ein Versorgungsamt nicht entscheiden darf, was unter die kann-Verordnung fällt. Sie brauchen ein rechtskräftiges Urteil auf das Sie Ihre Entscheidung stützen können.
Tut mir Leid, aber das halte ich für Quatsch, denn genau das sollen und müssen die Ämter entscheiden und diesen Entscheidungsspielraum haben sie kraft Gesetzes ja auch. Dazu brauchen sie kein Urteil.
Die Zurückweisung muss man so wie ich es verstanden habe einfach als Aufforderung verstehen, dass es dafür noch keine Muster-Entscheidungen gibt und sich bitte die nächste Instanz darum kümmern soll, eine Rechtslage zu schaffen.
Woran hast du das verstanden, wenn ich fragen darf? Wurde dir das so mitgeteilt und wenn ja, von wem?
Die Info mit der eingeschränkten Entscheidungsbefugnis der Ämter stammt von einem Rechtsanwalt.
Ich hatte ihn kontaktiert, als die Entscheidung anstand, ob ich Klage einreichen soll. Alle anderen Infos von ihm waren auch korrekt. Z.B. dass keine Gerichtskosten anfallen, dass man keinen Anwalt braucht, dass man die Begründung für die Klage nachreichen kann...
Außerdem entspricht seine Aussage meiner Erfahrung. Das Gericht geht zumindest auf meine Argumente ein.
Beim Amt hatte ich nur das Gefühl, dass die sich meine Angaben nicht mal richtig durchgelesen haben. Es hat sich eher angefühlt, als ob die in einer Tabelle nachschauen, meine Symptome standen nicht drin und damit war das für die erledigt. Da hat so gar niemand mitgedacht.
Trotzdem kann die Info natürlich falsch sein.
GLG
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Veröffentlicht von: @dr-philVeröffentlicht von: @help100Ja, ich glaube auch, den Ämtern sind Klagen gerade Recht. Je mehr gerichtliche Entscheidungen es gibt, desto mehr wissen sie, wie die restlichen Fälle entschieden werden müssen.
Der Punkt ist, dass ein Versorgungsamt nicht entscheiden darf, was unter die kann-Verordnung fällt. Sie brauchen ein rechtskräftiges Urteil auf das Sie Ihre Entscheidung stützen können.
Tut mir Leid, aber das halte ich für Quatsch, denn genau das sollen und müssen die Ämter entscheiden und diesen Entscheidungsspielraum haben sie kraft Gesetzes ja auch. Dazu brauchen sie kein Urteil.
Die Zurückweisung muss man so wie ich es verstanden habe einfach als Aufforderung verstehen, dass es dafür noch keine Muster-Entscheidungen gibt und sich bitte die nächste Instanz darum kümmern soll, eine Rechtslage zu schaffen.
Woran hast du das verstanden, wenn ich fragen darf? Wurde dir das so mitgeteilt und wenn ja, von wem?
Die Info mit der eingeschränkten Entscheidungsbefugnis der Ämter stammt von einem Rechtsanwalt.
Ich hatte ihn kontaktiert, als die Entscheidung anstand, ob ich Klage einreichen soll. Alle anderen Infos von ihm waren auch korrekt. Z.B. dass keine Gerichtskosten anfallen, dass man keinen Anwalt braucht, dass man die Begründung für die Klage nachreichen kann...
Außerdem entspricht seine Aussage meiner Erfahrung. Das Gericht geht zumindest auf meine Argumente ein.
Beim Amt hatte ich nur das Gefühl, dass die sich meine Angaben nicht mal richtig durchgelesen haben. Es hat sich eher angefühlt, als ob die in einer Tabelle nachschauen, meine Symptome standen nicht drin und damit war das für die erledigt. Da hat so gar niemand mitgedacht.
Trotzdem kann die Info natürlich falsch sein.
GLG
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Die Info mit der eingeschränkten Entscheidungsbefugnis der Ämter stammt von einem Rechtsanwalt.
Vielleicht seine Meinung, aber nicht das Gesetz 😉
Ich hatte ihn kontaktiert, als die Entscheidung anstand, ob ich Klage einreichen soll. Alle anderen Infos von ihm waren auch korrekt. Z.B. dass keine Gerichtskosten anfallen, dass man keinen Anwalt braucht, dass man die Begründung für die Klage nachreichen kann...
Das sind m.E. "basic" Fakten, die viele auch ohne Anwalt zu sein wissen dürften 😉
Außerdem entspricht seine Aussage meiner Erfahrung. Das Gericht geht zumindest auf meine Argumente ein.
Beim Amt hatte ich nur das Gefühl, dass die sich meine Angaben nicht mal richtig durchgelesen haben. Es hat sich eher angefühlt, als ob die in einer Tabelle nachschauen, meine Symptome standen nicht drin und damit war das für die erledigt. Da hat so gar niemand mitgedacht.
Trotzdem kann die Info natürlich falsch sein.
GLG
Danke für deine Rückmeldung und GLG zurück
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
@dr-phil @help
Bei mir geht es im Moment noch nicht mal um Impfschaden sondern "nur" um den GdB.
Wer sich die VersMedV anschaut ist die seit 2008 nicht aktualisiert worden.
Das ist für uns Alle ( Long-COVID, Post Covid und Post Vac, Me/CFS) eine große Sauerei.
Wie soll ein kleines Amt entscheiden wenn unsere Diagnosen nicht aufgelistet werden.
Schon das muss unbedingt vor dem Sozialgericht geklärt werden.
Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️
@help100 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172637
Was für ein unglaublicher Akt so eine Anerkennung sein kann, kann man hier sehen, Anerkennung eines Guillan-Barré-Syndroms nach Schweinegrippeimpfung.
Aber mit erfolgreichem Ausgang.
Sorry, falls das hier schon mal kam.
Ich finde aber, wenn man sich das anschaut, umso mehr, dass wir auch klagen sollten, weil alle Einzelheiten anonymisiert genau festgehalten werden, vielleicht ist das eine Chance, das Elend der Öffentlichkeit zu präsentieren.
LG
Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.
@apfelsteffi Irgendwo sagte Frau Scheibenbogen, das werde auch gerade überarbeitet für ME/CFS. Ich habe aber keine Ahnung, auf welchem Stand das gerade ist.
Ich habe selbst erst mal 30 bekommen für ME/CFS + Dysphonie, obwohl ärztlich bestätigte schwere Einschränkungen, dann 50 nach Widerspruch mit Anwalt, weil wir weitere Diagnosen nachgereicht haben, orthostatische Hypotonie und Atemmuskelschwäche.
Dann wurde darauf hingewiesen, dass das aber auch alle psychischen und psychovegetativen Einschränkungen beinhalte, obwohl ich überhaupt keine psychischen Einschränkungen in irgendeiner Diagnose habe.
Es scheint nur über das Festhalten der Einzeldiagnosen zu gehen aktuell.
Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.
Also kann ich zwar den Antrag beim Landesamt stellen, der wird aber höchstwahrscheinlich abgelehnt?
Ich hab keine Rechtsschutzversicherung, möchte mal den VDK fragen, ob die mich mit Widerspruch unterstützen.
Davon ab, was erhält man nach Anerkennung eigentlich? Sind nur geringe Einkünfte oder?
Bin auch am überlegen wegen GdB und EMR, aber selbst wenn man das alles durchkriegt, lebt man dann auch nur von nem Apfel und nen Ei.
Vielleicht muss ich langfristig im HO arbeiten, die ganzen Behandlungen muss man ja leider auch alle selbst zahlen.
2x Biontech, 1x Moderna: Seit Juni 2022 Visual Snow, Tinnitus, dauerhaft tastbare Lymphknoten, Nervenprobleme (schnell warme oder kalte Hände und Füße mit teilw. Schmerzen, weniger dafür pelziges Gefühl, spinnwebenartige Missempfindungen, teilw. Taubheit und Schwäche der Extremitäten, Gefühlsverlust der Eichel + Erektionsstörungen, Kein Gefühl mehr im Darmausgang, Schließmuskel nicht mehr ansteuerbar und dauerhafte Fissuren) , Verspannungen, Muskelzucken, manchmal Schwindel, Herzrasen und PEM.
...mich hat der vdk beim Widerspruchsverfahren nach 1.Ablehnung unterstützt und ich hätte auch einen Anwalt bekommen wenn ich nach der 2.Ablehnung weiter gegangen wäre.Du musst glaube ich ca.250 Euro an den vdk bezahlen wenn es zur Verhandlung kommt. Ich hatte vergangenes Jahr keine Kraft zum kämpfen mehr gehabt. Es wurde bis zum Urschleim zurück nach Gründen der fadenscheinigen Ablehnung bei mir gesucht. Außerdem habe ich bis heute nur Verdachtsdiagnosen. Kein Arzt lehnt sich aus dem Fenster und riskiert seine Approbation.
Schau was du für ordentliche Diagnosen und Laborwerte hast....und ob du es kräftemäßig schaffst.
Die Mitlesenden vom Amt wird es freuen....😉
Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️
Wow, das Urteil kannte ich nicht.
Was für eine Odyssee!
Danke Dir fürs Teilen, obwohl es nicht gerade Mut macht...
Das PEI bezog sich auf Daten aus den 70gern des vorigen Jahrhunderts. Und nur den Kläger hat es gestört. Sauber.
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Veröffentlicht von: @help100@andrea21 Wow, das Urteil kannte ich nicht. Was für eine Odyssee! Danke Dir fürs Teilen, obwohl es nicht gerade Mut macht... Das PEI bezog sich auf Daten aus den 70gern des vorigen Jahrhunderts. Und nur den Kläger hat es gestört. Sauber.
In dem Zusammenhang ist auch die Aussage interessant:
"..und der Beklagte verurteilt, bei dem Kläger die Gesundheitsstörungen .. als Impfschäden anzuerkennen und ihm Versorgungsleistungen ab Antragstellung zu gewähren."
Versorgungsleistung kann es rückwirkend ab Antragstellung geben. Wichtig ist daher, den Antrag zu stellen und nicht zu warten bis es ein "vielversprechendes" Urteil gibt.
Veröffentlicht von: @paddel_xdAlso kann ich zwar den Antrag beim Landesamt stellen, der wird aber höchstwahrscheinlich abgelehnt? Ich hab keine Rechtsschutzversicherung, möchte mal den VDK fragen, ob die mich mit Widerspruch unterstützen. [...] Bin auch am überlegen wegen GdB und EMR, [...] Vielleicht muss ich langfristig im HO arbeiten, die ganzen Behandlungen muss man ja leider auch alle selbst zahlen.
Die erste Beratung ist beim VdK kostenfrei. Ich denke bei anderen Sozialverbänden dürfte es ähnlich sein.
Die Sozialverbände (VdK) sind in Vereine gegliedert, daher zahlt man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Danach kann man Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Unterstützung bei Beantragungen (GDB, EMR, ...) sind kostenfrei. Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren sind nicht kostenfrei, die Eigenbeteiligung ist aber auch nicht teuer. Gewinnt man im Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren, dann kann man in der Regel die Ausgaben wieder zurückfordern.
- Kosten für die Rechtsvertretung (VdK Bayern), https://www.vdk.de/bayern/pages/rechtsberatung/78414/kosten_fuer_die_rechtsvertretung
- Kosten für Widerspruch und Klage (VdK Baden-Württemberg), https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/kosten_bei_verfahren/79842/kosten_fuer_verfahren
Veröffentlicht von: @paddel_xd... Davon ab, was erhält man nach Anerkennung eigentlich? Sind nur geringe Einkünfte oder?
Das richtet sich, soweit es verstanden habe, nach deinem Beruf (und dem höchsten Abschluss) und dem, was du damit verdient hättest, wenn du noch arbeiten könntest. LG
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
@dr-phil damit sind wieder mal die jungen Menschen benachteiligt 😅 ich hab zwar nen vernünftigen Beruf, aber aufgrund meines Alters auch noch nicht sonderlich viel verdient, außerdem gibt es so viele, die ihr Studium abbrechen mussten und dementsprechend überhaupt keine abgeschlossene Ausbildung haben und noch nie Geld verdient haben… Jaja die jungen Menschen müssen solidarisch sein und die Alten schützen… was ist jetzt mit den Jungen, die wohl mehr von Nebenwirkungen betroffen sind?
wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es ab gestern ein neues Entschädigungsrecht im SGB. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2652.pdf%27%5D__1704192256655
Das sollte auch interessant sein für junge Leute.
Eigentlich sollten demnach auch die Krankenkassen ein Interesse an einer Anerkennung haben.
Vorher bekamen auch alle die gleichen Sätze, die gering waren, abhängig von den Schädigungsfolgen, Ausgleich für fehlende Berufstätigkeit sicherlich auch nur, wenn nachweisbar gar keine Berufstätigkeit mehr möglich ist.
Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.
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