[Oben angepinnt] Entschädigung / Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Veröffentlicht von: @asteDanke! Ich habe den Antrag auch abgegeben, obwohl ich noch Krankengeldanspruch habe. Werde ich bei Ablehnung zum Anwalt geben und bis zur Klage durchziehen... deswegen interessieren mich Erfahrungen dazu.
Bitte gerne und darf ich fragen, ob du den Antrag nach einer Reha abgegeben hast? Mein Anspruch auf Krankengeld läuft Ende des Jahres aus.
März 2021 Astra, Mai 2022 Biontech
Polyneuropathie & Chronisches Fatigue-Syndrom
Nein, ich hatte noch keine Reha. Habe im Anschreiben an die RV geschrieben, dass ich zur Zeit nicht Rehafähig bin, da die Beschwerden durch Belastung getriggert werden und ich eine Reha nach Akutbehandlung durch die Uni Marburg ins Auge fasse. Termin Marburg im Dezember. Reha dann nächstes Jahr.
2x Moderna Juni/Juli 2021, 2x Corona Infektion
Taubheitsgefühle, Brennen, Kribbeln, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Belastungsintoleranz, PEM, Erschöpfung, Atemnot bei Belastung, Gürtelrose, Herpes Simplex, EBV Reaktivierung, Herzrasen, Verdacht auf POTS, Schwindel, Beinschwäche/Gangunsicherheit, schmerzende Lymphknoten, Schmerzen rechtes Auge, Sicca Symptomatik, ME/CFS, Histaminintoleranz, Mastzellaktivierung, Mitochondriopathie, Konzentrationsprobleme
Wer interessiert ist einen Einblick in den juristischen Verlauf eines ähnlichen "Falls" (hier CFS nach Influenzaimpfung) zu bekommen, kann sich hier in den Verlauf eines Falls einlesen:
Hier hat eine Klägerin über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren versucht einen Anspruch auf Rentenleistungen geltend zu machen. Es ist zwar frustrierend zu lesen, aber es ist im Hinblick auf die Begründung trotzdem interessant.
Solange "post-vac" nicht offiziell als Nebenwirkung der Impfung in die Liste der Nebenwirkungen aufgenommen wird, stehen die Chancen leider schlecht und solange "post-vac" wesentlich seltener als "post-covid" auftritt, wird sich an der Aufklärungspolitik zu "post-vac" meiner Meinung nach nichts ändern.
1 x Biontech, Juli 2021 - Nervenschmerzen linke Hand ca. 1 Std. nach Impfung, bis ca. 4 Wochen kamen hinzu:Parästhesien,schmerzhafte Lymphknotenschwellung Hals, Tinnitus, Brainfog,Augenschmerzen links, Sehstörungen,Schmerzen linkes Schultergelenk/Muskulatur, Nackenschmerzen,Fersenschmerzen links, Depersonalisation, Blutdruckschwankungen,Herzklopfen, Schwindel,Atemnot,Vibrationen im Kopf,Zähneklappern,Fatigue,Kopfschmerzen,Gedächtnisstörungen - spürbare Besserung aller Symptome bis Anfang Dezember 2021, Ende Dez 2021 - Crash und Rückkehr vieler Symptome mit Vibrationen im ganzen Körper und Ganzkörperschmerz, stechende Rückemschmerzen, Muskelzuckungen, starkes Krankheitsgefühl, Corona Test negativ, Anfang Juli 2022 - ca. 20% Restbeschwerden, 22.Juli 2022 - Corona Erkrankung mit mittelschwerem Verlauf
Liebe Missmarple,
du hast geschrieben, du bist periodisiert geimpft worden - das heißt, bei dir bestand die Impfpflicht noch nicht, sondern du hattest, weil du Krankenschwester/Lehrerin/... bist, ein Dokument gehabt, dass du periodisiert geimpft worden bist?
Ich frage so detailliert, weil ich einen Antrag an meine private Unfallversicherung gestellt habe und gesagt bekommen habe, "dass sie alle Kosten übernommen hätten, hätte ich mich erst nach Beschluss der einrichtungsbezogenen Impfpflicht impfen lassen."...
Daher übernehmen Sie nichts!...
Viele liebe Grüße*
1. Impfung Moderna (Spikevax) Mai 2021- gesund und sehr sportlich vor der ersten I.
Hauptbeschwerden nach wie vor: permanente sich stetig verändernde starke Kopfschmerzen 24/7;Hitze im Kopf, POTS, Durchblutungsstörungen, Muskelschmerzen, Empfindungsstörungen, Bewegungsintoleranz, Fatigue, etc.......
AAK gegen GPCR, Mitochondriale Dysfunktion
Ich habe heute den fertigen Antrag an das Versorgungsamt geschickt - es hat mich 4 Wochen gekostet, alle Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag komplett zu bearbeiten!
Ich habe es sogar geschafft, dass mein Fall bei Gesundheitsamt und PEI gemeldet wird, wenn auch erst über ein Jahr später…obs was bringt, wer weiß…
J&J 06/21 & Moderna 12/21 Kollaps,Herzrasen,Fatigue,PEM,Muskelschmerzen,Schwindel.Diagnosen:POTS,Herzrhythmusstörungen, Thrombozytopenie.5 positive AAK (ẞ1 M2 AT1 ACE2 ß2) Befund Marburg: Hyperinflammations Syndrom & Autoimmunreaktion, CMV reaktiviert. Behandlung mit Statin seit 06/22. 2 Apharesen 08/22 - nur noch AT1/ACE2 AAK
Veröffentlicht von: @samsaraWer interessiert ist einen Einblick in den juristischen Verlauf eines ähnlichen "Falls" (hier CFS nach Influenzaimpfung) zu bekommen, kann sich hier in den Verlauf eines Falls einlesen:
Hier hat eine Klägerin über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren versucht einen Anspruch auf Rentenleistungen geltend zu machen. Es ist zwar frustrierend zu lesen, aber es ist im Hinblick auf die Begründung trotzdem interessant.
Solange "post-vac" nicht offiziell als Nebenwirkung der Impfung in die Liste der Nebenwirkungen aufgenommen wird, stehen die Chancen leider schlecht und solange "post-vac" wesentlich seltener als "post-covid" auftritt, wird sich an der Aufklärungspolitik zu "post-vac" meiner Meinung nach nichts ändern.
Danke für deinen interessanten Beitrag!
Hierzu darf ich mal anmerken, dass die maßgeblichen Erörterungen des Gerichts in den Jahren vor 2013 stattgefunden haben. In den letzten 9 Jahren ist die Wissenschaft jedoch schon etwas weitergekommen und CFS ist keine ganz so "exotische" Diagnose mehr wie damals. Der für die Klägerin negative Ausgang des Verfahrens ist aber (leider) juristisch nachvollziehbar, weil die damals zitierte Studie (aus epidemiologischer Sicht) offenbar keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und CFS ergab. Dies schließt meines Erachtens eine individuelle Kausalität zwar gar nicht mal aus, das Gericht sah aber wohl zu wenig Hinweise, um von einem Zusammenhang zwischen Impfung und CFS auszugehen.
Daher ist es wichtig, dass wir gemeinsam darauf hinwirken, dass es Studien gibt, die belegen, dass die PVS-Fälle real existieren und dass sie mit der Impfung zusammenhängen.
Als Warnung für alle hier Betroffenen muss ich euch mitteilen, dass die letzte Stellungnahme des PEI nicht gerade förderlich sein dürfte (obwohl Sie ganz offensichtlich methodisch intransparent und offenbar falsch durchgeführt worden ist.) Dort heißt es aus S.23:
"Derzeit kann angesichts der Spontanberichte auch im internationalen Kontext kein Signal für anhaltende, mit Müdigkeit einhergehende Beschwerden nach COVID-19-Impfung detektiert werden."
Welche genauen Daten als Vergleichsdaten für das "Signal" hier verwendet wurden ist nicht angegeben.
Auch ist höchst unsauber, dass als Verdachtsfälle nur die gezählt wurden, die CFS, Post-Vac, etc. codiert (!) wurden. Es stellt sich die berechtigte Frage, wie mit den Meldungen verfahren wurde, die nur Symptome umfassten, die aber ebenfalls zu CFS / PVS gehören könnten, wie bspw. Fatigue, Faszikulationen, Kopfschmerzen, Sehstörungen etc. pp.
Wir müssten hier evtl. selbst einmal aktiv werden und die Daten auswerten. Diese sind ja auf europäischer Ebene aus der Datenbank EMA-abrufbar (siehe Links am Ende)
Wer hätte Zeit und genug Kraft sich an der Auswertung der Daten zu beteiligen? Denn ich könnte mich nach der Auswertung um eine medizinsch-statistische Bearbeitung kümmern.
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
@dr-phil … das ist ja das „unfaire“, wir haben zu wenig Energie um so etwas durchzuführen. Aber junge gesunde Medizinstudenten ? Ich wäre bereit dafür Geld zu spenden. Aber daran mangelt es den meisten Betroffenen ebenfalls, aufgrund des Krankengeldes 🤷♀️
Veröffentlicht von: @b-a-f-hVeröffentlicht von: @dr-phil[...] Auch ist höchst unsauber, dass als Verdachtsfälle nur die gezählt wurden, die CFS, Post-Vac, etc. codiert (!) wurden. Es stellt sich die berechtigte Frage, wie mit den Meldungen verfahren wurde, die nur Symptome umfassten, die aber ebenfalls zu CFS / PVS gehören könnten, wie bspw. Fatigue, Faszikulationen, Kopfschmerzen, Sehstörungen etc. pp.
[...]@dr-phil
Ein bekannter Arzt hat die Frage aufgeworfen, wann soll/muss Post-Vac codiert werden? Bisher gibt es keine klare Definition der Post-Vac-Symptome und zudem keinen ICD-Code.Beispiel: Ein Patient hat eine Organschädigung im zeitnahen Zusammenhang mit der Impfung. Eine derartige Organschädigung ist auch bei anderen Impfungen aufgetreten und bekannt. Darüber hinaus klagt der Patient über Müdigkeit, Kopfschmerzen und Sehstörungen. Bekannt ist, dass die letzten drei Symptome durch die Organschädigung selbst oder durch eine notwendige Medikation des Organschadens verursacht sein können.
Gängige Praxis ist, dass die Organschädigung selbst und Y59 Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung von Impfstoffen oder biologisch aktiven Substanzen codiert werden.
Einen eigenen ICD-Code nur für das PVS gibt es meines Wissens noch nicht.
Man kann aber U12.9 ICD kodieren. Siehe hier: KBV - Coronavirus-Schutzimpfung: Zwei neue Kodes ab April
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
Hallo ( @Alle )....ich bin gerade durch Suche nach Fakten für Begründung meines Widerspruchs der Ablehnung eines Impfschadens auf eine interessante Seite gestoßen.
Vielleicht hilfreich für uns Alle :
https://www.weil-rechtsanwalt.de/corona-impfstoffe-und-haftung/
Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️
Ich habe mittlerweile ein Update zu meinem Antrag nach IfSG.
Ich habe auf den letzten Drücker dann doch eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.
Hintergrund war ein Telefonat mit einem sehr freundlichen Anwalt für Familienrecht aus meiner Umgebung, der mir einfach ein paar generelle Dinge erklärt hat, die mir so überhaupt nicht klar waren. Vielleicht helfen sie Euch auch weiter.
a) Klage beim Sozialgericht einzureichen ist total simpel. Man schreibt einen Brief, dass man Klage einreicht und schreibt das Problem, das man mit dem Bescheid vom Amt hat, kurz in die Klagebegründung. Das kostet erstmal noch gar nichts, außer das Porto, und man braucht auch keinen Anwalt.
b) Dann folgt das Sozialgericht dem Amtsermittlungsgrundsatz. D.h. man muss keine Angst vor einer Verhandlung haben, bei der man irgendwelche Beweise beibringen muss. Sondern das Sozialgericht muss zu jedem Fall von sich aus Ermittlungen einleiten, die Sachlage überprüfen und schauen, ob die Entscheidung des Versorgungsamts rechtens war. Ist die Lage eindeutig, gibt es vielleicht gar keine Anhörung und bekommt einfach so Recht. Oder es gibt eine Anhörung, dann kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen. Oder man bekommt nicht Recht, aber dann mit einer fundierten Begründung.
b) Das Versorgungsamt dagegen ermittelt nicht. Sind sie sich (rechtlich) unsicher, lassen sie den entsprechenden Fall vor die Gerichte eskalieren, damit sie für spätere Vorgänge eine Entscheidungsgrundlage bekommen. Das mag ein Grund sein, warum so viele Fälle von den Ämtern mit vergleichsweise fadenscheinigen Begründungen negativ beschieden werden.
De facto hatte ich in meinem Erwiderungsbescheid das Versorgungsamt gefragt, ob sie sich sicher sind, dass sie bei einem noch nicht vollständig zugelassenen Impfstoff tatsächlich das IfSG in Gänze anwenden können - also ob wirklich vom Geschädigten ein Kausalitätsnachweis in Bezug auf den vermuteten Impfschaden erbracht werden muss. Stattdessen hatte ich gefragt, ob nicht die Richtlinien für eine klinische Prüfung gelten müssen, bei der es reicht, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Impfstoff die Beschwerden ausgelöst hat.
Das Versorgungsamt ist darauf überhaupt nicht eingegangen. Mittlerweile denke ich, ich weiß, warum: sie können das nicht entscheiden, das muss ein Gericht machen.
In meinem Brief steht also Folgendes (falls jemand denselben Weg gehen will):
"hiermit reiche ich fristwahrend Klage gegen den Widerspruchsbescheid ... ein. Der Bescheid ist rechtswidrig und ist aufzuheben.
Wie schon in meinem Widerspruch zum ersten Bescheid dargelegt, ist das IfSG grundsätzlich nur für zugelassene Impfstoffe anwendbar.
Im Falle des Covid-Impfstoffs Comirnaty handelt es sich um einen Impfstoff mit bedingter Zulassung und der Gebrauch ist an strenge Auflagen für die Überwachung geknüpft.
Ein ausdrückliches Gelten des §60 IfSG, d.h. das Formulieren eines Rechts auf Versorgung im Falle eines Impfschadens durch die Covid-Schutzimpfung, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass auch die übrigen Paragraphen des IfSG uneingeschränkt zur Anwendung kommen oder sich auf die geltende Rechtsprechung in Fällen von vollständig zugelassenen Impfstoffen bezogen werden kann.
Vielmehr erfolgt der Gebrauch des Impfstoffs Comirnaty noch immer im Rahmen einer klinischen Prüfung und die entsprechenden Vorschriften aus diesem Bereich sind für die Beurteilung, ob ein Impfschaden vorliegt, heranzuziehen."
Das ist wichtig, denn wenn das ein Gericht auch so sieht, muss keiner von uns irgendeine Kausalität nachweisen.
Meine Nebenwirkungen (in der Hauptsache Parästhesien, Myalgien) stehen zum Beispiel mittlerweile auf der Nebenwirkungsliste der EMA. Eigentlich würde man doch meinen, dass das reichen muss.
Mal schauen, was jetzt passiert, ich halte Euch auf dem Laufenden.
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
@help100 SUPER 👍👍👍 VIEL GLÜCK
....deinen Text übernehm ich 👍🤗🙋🏼♀️Vielen Dank
Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
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❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️
Das freut mich!
Aber nur zur Sicherheit: Ich bin kein Jurist oder so.
Vielleicht gibt es einen ganz einfachen Grund, wieso das alles so läuft wie es läuft. Also, nicht, dass ich dich hinterher in irgendwas mit reinreiße und du ärgerst dich...
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Veröffentlicht von: @help100a) Klage beim Sozialgericht einzureichen ist total simpel. Man schreibt einen Brief, dass man Klage einreicht und schreibt das Problem, das man mit dem Bescheid vom Amt hat, kurz in die Klagebegründung. Das kostet erstmal noch gar nichts, außer das Porto, und man braucht auch keinen Anwalt.
Genaugenommen kann man die Klage auch per Fax erheben. Allerdings muss man den Bescheid angeben, gegen den man klagt. Eine Klagebegründung kann man auch nachreichen, die muss man gar nicht sofort angeben, soweit ich das weiß.
b) Dann folgt das Sozialgericht dem Amtsermittlungsgrundsatz. D.h. man muss keine Angst vor einer Verhandlung haben, bei der man irgendwelche Beweise beibringen muss. Sondern das Sozialgericht muss zu jedem Fall von sich aus Ermittlungen einleiten, die Sachlage überprüfen und schauen, ob die Entscheidung des Versorgungsamts rechtens war. Ist die Lage eindeutig, gibt es vielleicht gar keine Anhörung und bekommt einfach so Recht. Oder es gibt eine Anhörung, dann kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen. Oder man bekommt nicht Recht, aber dann mit einer fundierten Begründung.
Das ist zwar in gewisser Weise richtig, aber man darf vom Sozialgericht vermutlich auch keine Wunder erwarten. Die Richter dort müssen schon auch auf den "richtigen Weg", also die eigene Argumentation hingewiesen werden, woher sollen sie sonst wissen, was genau man ggf. auszusetzen hat?
b) Das Versorgungsamt dagegen ermittelt nicht. Sind sie sich (rechtlich) unsicher, lassen sie den entsprechenden Fall vor die Gerichte eskalieren, damit sie für spätere Vorgänge eine Entscheidungsgrundlage bekommen. Das mag ein Grund sein, warum so viele Fälle von den Ämtern mit vergleichsweise fadenscheinigen Begründungen negativ beschieden werden.
Wieso sagst du das Versorgungsamt ermittle nicht? Ich dachte, das wäre deren Aufgabe?
Wie schon in meinem Widerspruch zum ersten Bescheid dargelegt, ist das IfSG grundsätzlich nur für zugelassene Impfstoffe anwendbar.
Woher stammt diese Information? Gibt es dazu eine Quelle oder Urteil oder ist das deine persönliche Rechtsauffassung? Du schreibst doch auch, dass er eine bedingte Zulassung hat?
Im Falle des Covid-Impfstoffs Comirnaty handelt es sich um einen Impfstoff mit bedingter Zulassung und der Gebrauch ist an strenge Auflagen für die Überwachung geknüpft.
Ein ausdrückliches Gelten des §60 IfSG, d.h. das Formulieren eines Rechts auf Versorgung im Falle eines Impfschadens durch die Covid-Schutzimpfung, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass auch die übrigen Paragraphen des IfSG uneingeschränkt zur Anwendung kommen oder sich auf die geltende Rechtsprechung in Fällen von vollständig zugelassenen Impfstoffen bezogen werden kann.
Vielmehr erfolgt der Gebrauch des Impfstoffs Comirnaty noch immer im Rahmen einer klinischen Prüfung und die entsprechenden Vorschriften aus diesem Bereich sind für die Beurteilung, ob ein Impfschaden vorliegt, heranzuziehen."
Das ist - tut mir Leid, wenn ich das so sagen muss - etwas widersprüchlich. Entweder gibt es eine Zulassung oder es ist eine klinische Prüfung?!
Das ist wichtig, denn wenn das ein Gericht auch so sieht, muss keiner von uns irgendeine Kausalität nachweisen.
Du meinst also es gäbe dabb eine Beweislastumkehr? Woher stammt diese Rechtsauffassung? Urteil? Quelle?
Meine Nebenwirkungen (in der Hauptsache Parästhesien, Myalgien) stehen zum Beispiel mittlerweile auf der Nebenwirkungsliste der EMA. Eigentlich würde man doch meinen, dass das reichen muss.
Myalgien waren schon immer auf der Liste, sie sind die "üblichen" NW bei fast jeder Impfung - nur eben nicht über ein so lange Dauer anhaltend.
Mal schauen, was jetzt passiert, ich halte Euch auf dem Laufenden.
Es wäre ich schon interessanter, sich hier über die Gründe für die Ablehnung deines Antrags zu unterhalten! Hast du Interesse, deinen Bescheid hier anonymisiert zu posten? Oder zumindest die Begründung? Vielleicht können wir alle davon lernen oder dir Tipps geben...?
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
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