Gutachter für Privatgutachten
Ich habe gerade mal mit einem Bekannten (Wirtschaftsjurist) gesprochen weil mich das Thema interessiert.
Es ist wohl so dass man bei einer Klage vor einem Deutschen Gericht in jeder Instanz eine Vorabentscheidung des EUGH beantragen kann wenn fraglich ist ob Unionsrecht betroffen ist.
Es gibt ja das erwähnte Urteil das sich auf die Frage der Beweisführung bei einer Klage gegen Impfstoffhersteller bezieht.
Wir bräuchten also nur jemanden der demnächst gegen die Ablehnung zur Anerkennung eines Impfschadens in Deutschland klagt.
Der kann dann bei der Klage einen Vorabentscheid durch den EUGH anfordern zur Klärung ob die Grundsätze des erwähnten Urteils auch bei der Feststellung eines Impfschadens anzuwenden wären.
@andreas80 interessant, muss ich mir mal durchlesen (für heute bin ich schon zu kaputt). Magst Du mal dem Admin schreiben? (NotTheAdmin).
Frage mich auch inwieweit relevant ist, dass die zentrale Impfstoffbeschaffung über die EU gelaufen ist (vermutlich weniger relevant, da vermutlich Verträge in den jeweiligen Ländern abgeschlossen wurden - aber das wäre noch etwas ggf.) - Händlergewährleistung 😀
Booster: anhaltende Neurologische Probleme (Benommenheit & Co, Zuerst Brainfog und diverse andere Sachen). Hölle 4.0. Aktuell sehr gute Recoveryfortschritte (hoffentlich)
@mark Ist nicht relevant. Es geht um die Grundsätzliche Frage ob es mit dem Gedanken der Harmonisierung des Rechts in der EU vereinbar ist dass für einen Sachverhalt <Impfschaden> unterschiedlich vorgegangen wird bei der Beweisführung, abhängig davon ob es um <Klage Schadenersatz gegen Hersteller> und <Klage Anerkennung Impfschaden gegen Staat> geht.
Denn da würden gleiche Dinge unterschiedlich behandelt werden abhängig davon wer der Prozessgegner ist...
Ich habe meinen Bekannten gebeten eine Zusammenfassung zu schreiben den ich dem Admin weiterleiten kann.
@andreas80 vielen Dank, echt super.
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@andreas80 hast Du schon news zu dem Thema?
Booster: anhaltende Neurologische Probleme (Benommenheit & Co, Zuerst Brainfog und diverse andere Sachen). Hölle 4.0. Aktuell sehr gute Recoveryfortschritte (hoffentlich)
@andreas80 ein Vorabentscheidungsverfahren müsste nicht mal in einem deutschen Verfahren angestrengt werden, sondern gilt bei Befassung des EuGH egal aus welchem EU-Staat auch für die anderen Mitgliedsstaaten. Es kann also durchaus sein, dass so ein Verfahren aktuell schon behängt.
3. Biontech 17.12.21
2-3 Tage später völlige Schlaflosigkeit, „elektrische Blitze“ in Kopf und Körper, Erschöpfung, Belastungsintoleranz/PEM und noch vieles mehr (rund 30 verschiedene Symptome). Bei geringer Belastung Zunahme (v.a. der Neuro-)Symptome. Positive AAK
@soraya Durchaus möglich.
Ich werde die Ganze Sache jetzt anderweitig verfolgen. Die Impfschadensanerkennung ist mit Fragezeichen versehen aber bei mir war es so dass gleich mehrere klare Behandlungsfehler vorliegen und auch weder eine Selbstbestimmungs- noch Therapieaufklärung stattgefunden hat.
Von daher werde ich mich momentan voll auf das Thema Arzthaftung konzentrieren da hier nämlich nicht ich gegenüber dem Landesamt nachweisen muss dass ich einen Impfschaden habe sondern bei den krassen Behandlungsfehlern muss die Ärztin beweisen dass ihre Behandlung nicht Schuld an meiner Schädigung ist.
@ all
Ich bin weiter auf der Suche nach einem Gutachter - falls jemand einen Arzt kennt der Privatgutachten durchführt bitte hier mitteilen oder per PM.
Veröffentlicht von: @andreas80@soraya Durchaus möglich.
Ich werde die Ganze Sache jetzt anderweitig verfolgen. Die Impfschadensanerkennung ist mit Fragezeichen versehen aber bei mir war es so dass gleich mehrere klare Behandlungsfehler vorliegen und auch weder eine Selbstbestimmungs- noch Therapieaufklärung stattgefunden hat.
Von daher werde ich mich momentan voll auf das Thema Arzthaftung konzentrieren da hier nämlich nicht ich gegenüber dem Landesamt nachweisen muss dass ich einen Impfschaden habe sondern bei den krassen Behandlungsfehlern muss die Ärztin beweisen dass ihre Behandlung nicht Schuld an meiner Schädigung ist.
@ all
Ich bin weiter auf der Suche nach einem Gutachter - falls jemand einen Arzt kennt der Privatgutachten durchführt bitte hier mitteilen oder per PM.
Ich möchte dazu mal anmerken, dass ich glaube zu wissen, dass eine fehlende Impf-Aufklärung alleine nicht reicht. Es müsste zusätzlich so sein, dass du nach einer entsprechenden, korrekten Aufklärung über das bei dir eingetretene Risiko (z.B. "Auftreten von GBS bei 1:100.000 Geimpften") einen "echten Entscheidungskonflikt" gehabt hättest und die Impfung eher ausgeschlagen hättest.
Sollte es bei dir z.B. eine bekannte Autoimmun-Veranlagung z.B. in der Familie geben (nur ein Beispiel) und du kannst deswegen einen echten Entscheidungskonflikt vor Gericht glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, so dürfte es eine Chance geben, dass du wegen der fehlerhaften Aufklärung Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen bekommst.
Ist die Situation dagegen so, dass du, wie die allermeisten, das Risiko auch bei vollständiger Aufklärung sowieso trotzdem in Kauf genommen hättest, dann dürfte es schwierig werden. Denn dann hätte eine stundenlange umfassende Risikoaufklärung wohl eh nichts geändert an der ganzen Unglückskette...
Was für einen Gutachter suchst du denn, also was soll dieser Arzt denn genau medizinisch beurteilen?
[Disclaimer/Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur eine persönliche Meinung.]
Als Betroffener freue ich mich über einen interessanten Austausch mit euch. Zudem helfe ich als Mediziner hier ehrenamtlich bei der Moderation mit. Hoffentlich schaffen wir es, dass Post-Vac bald sinnvoll behandelt werden kann!
Bitte habt Verständnis, dass meine Mitarbeit hier keine individuelle Beratung von Betroffenen umfasst. Ich werde daher keine individuelle medizinische Beratung leisten.
Völlig korrekt - das nennt sich hypothetische Einwilligung. Der Arzt wird behaupten "Auch wenn ich aufgeklärt hätte hätte der Patient eingewilligt" Der Patient muss daher dem Gericht glaubhaft machen dass es mindestens zu einem "Entscheidungskonflikt" gekommen wäre. Man also ernsthaft hätte überlegen müssen ob die Behandlung so durchgeführt werden soll.
Das ist in meinem Fall kein Problem. Denn die Behandlung (3 Impfungen mit Abstand von je 1ner Woche, davon Influenza und FSME Impfung außerhalb der Saison) wäre bei korrekter Aufklärung definitiv nicht so durchgeführt worden.
Bezüglich des Guillain Barre Syndroms hab ich mittlerweile alles in trockenen Tüchen - 3 Fachärzte davon 2 mit Dr. Titel und 1 Professorin haben das bestätigt. Da wird auch klar der Zusammenhang zwischen Impfungen und dem GBS hergestellt.
Es geht jetzt lediglich um ein Gutachten bezüglich der erfolgten Behandlung. (Was hätte aufgeklärt,untersucht & dokumentiert werden müssen? Erfüllt die Patientendokumentation die fachlichen Anforderungen? Darf die MFA selbst entscheiden dass ein Patient jetzt geimpft wird und kann sie dann die Impfung selbst durchziehen ohne dass der Patient die Ärztin an dem Tag sieht? Hätte man einen Patienten der mit den enstprechenden Symptomen kommt direkt ins Krankenhaus schicken müssen? und so weiter).
OK, ich verstehe. Ein recht komplexer Fall? Könntest du nochmal in zwei, drei Sätzen erklären, worin die von dir monierte Falschbehandlung liegt? In der zeitlichen engen Kombination der Impfungen? Oder in der fehlenden Klinikseinweisung bei dem V.a. GBS durch die Impf-Ärztin?
Was hat die Dokumentation mit der Behandlung zu tun? Willst du eine Beweislastumkehr erreichen?
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PS: Eine MFA darf m.E. niemals selbst über eine Impfung entscheiden. Falls der Patient noch (medizinischen) Klärungsbedarf hat, muss eigentlich immer der Arzt hinzugezogen werden.
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Es wurden 3 Impfungen durchgeführt ohne dass Risiko oder Selbstbestimmungsaufklärung stattgefunden hätte.
Die Impfungen wurden verabreicht obwohl die Nebenwirkungen der vorherigen Impfungen noch nicht komplett abgeklungen waren.
Bei einem der Impftermine habe ich noch nicht mal die Ärztin gesehen - bei diesem Impftermin wurde auch nichts dokumentiert.
Als ich nachdem die Impfnebenwirkungen zugeschlagen hatten bei der Ärztin war und um untersuchung gebeten habe hatte die exakt nichts gemacht sondern mich nur eine Woche krankgeschrieben. Wäre zu viel los... Als ich dann nach der Woche dort war und fast drum gebettelt habe dass Blut abgenommen wird und ich untersucht werde bekam ich einen Termin für Blutentnahme in 3 Wochen bzw für eine Untersuchung 4 Wochen später.
Dazu wurden hier auch falsche Diagnosen aufgestellt die man garnicht stellen kann in dem Zusammenhang...
Zur Beweislastumkehr wird es wegen mehrerer Punkte kommen. Das an einem Tag garnichts dokumentiert wurde bzw an anderen Tagen nur rudimentär bzw teilweise nachweisbar falsch ist da nur ein Punkt der eine Beweislastumkehr begründet.
Veröffentlicht von: @dr-philPS: Eine MFA darf m.E. niemals selbst über eine Impfung entscheiden. Falls der Patient noch (medizinischen) Klärungsbedarf hat, muss eigentlich immer der Arzt hinzugezogen werden.
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Korrekt - Die Diagnose (Patient kann heute geimpft werden) darf nur ärztliches Personal stellen. Auch die Therapieaufklärung kann nicht durch eine MFA erfolgen.
Das klingt ja gar nicht gut gelaufen. Auch wenn ich mir denken würde, dass leider viele Ärzte inzwischen mangelnde Aufmerksamkeit wegen Zeitdrucks etc. an den Tag legen, so ist so etwas nie adäquat und auch nie zu entschuldigen. In den meisten Fällen passiert zwar zum Glück nichts, und dies verstärkt gewissermaßen die schlechte Manier. Irgendwann aber schlägt dann das Schicksal zu und einer erleidet einen Schaden - wie in deinem Fall. Dann muss der Arzt dafür aber auch geradestehen finde ich.
Was den Gutachter angeht: Ich denke ein Arzt kann dir hier vermutlich nur bei medizinischen Fragen ein Gutachten erstellen. Für die gesetzlichen Vorgaben (Dokumentationspflicht, evtl. Pflicht zur Untersuchung vor bzw. nach der Impfung, etc., unterbliebene Behandlung) ist eher ein Rechtsgutachter zuständig.
Den kannst du dir aber, meiner Meinung nach, eigentlich auch sparen. Denn im Gerichtsprozess wird das Gericht sowieso nochmals einen eigenen Gutachter bestellen. Denn dein Gutachten wäre als sog. "Parteigutachten", also weil du es in Auftrag gegeben hast, nicht von der Aussagekraft wie ein "neutral", also vom Richter, beauftragtes Gutachten.
Wenn du also einen guten Anwalt hast, der die Sache auch so überblickt, könnte man sich überlegen, direkt die Gegenseite in die Haftung zu nehmen und wenn da nichts kommt, zu klagen. Ein fachlich versierter Rechtsanwalt kann die Rechtslage selbst schon einschätzen, und benötigt dazu keinen externen Rechtsgutachter.
Wichtig ist vermutlich auch zu klären, wo die Kausalkette begann (bspw. "Impfung ohne Arztgespräch") und wo sie ggf. unterbrochen wurde (Unterbliebene Behandlung, fehlerhafte Behandlung) und eine neue Kausalkette zu laufen begann. Ggf. hast du gleich mehrere Anspruchsgegner, die für sich und ihr jeweiliges Versäumnis und den daraus resultierenden Schaden einzustehen haben.
LG
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Ich bin ja auch der Meinung dass eine medizinische Behandlung nie einen garantierten Erfolg haben kann und von daher normalerweise auch der Patient das Risiko selbst tragen muss.
Aber das eben nur wenn der Patient erstens soweit aufgeklärt wurde dass er auch entscheiden kann ob er das Risiko tragen will und zweitens ob der Arzt alles angemessene unternimmt um das Risiko zumutbar zu reduzieren.
Das war bei mir nunmal nicht der Fall und deswegen sehe ich auch nicht ein mit den Folgen alleine klarkommen zu müssen.
Der Verlauf ist soweit juristisch ausgearbeitet und laut der Fachanwältin, meiner Rechtschutzversicherung und der Regressabteilung der Krankenkasse klar behandlungsfehlerhaft.
Natürlich ist das Privatgutachten genau genommen lediglich ein qualifizierter Parteivortrag aber der hat eben den Nebeneffekt dass das was in dem Privatgutachten steht von einem eventuellen vom Gericht beauftragten Gutachter nicht ignoriert werden darf bzw der Richter ist gezwungen sollte Privat und Gerichtsgutachten zu unterschiedlichen Ansichten kommen nochmal nachzuforschen.
Natürlich könnte ich das Ganze auch ohne das Privatgutachten angehen aber es geht bei mir schlicht um zu viel. Aktueller Stand ist nicht klar ob mein meinen Beruf weiter ausüben kann. Neben mehreren Tausend € Einkommensverlust die ich bisher erlitten habe geht es auch ganz klar um die Frage ob ich zukünftig weiter ein sehr hohes Gehalt haben werde oder ob ich mir einen anderen Beruf mit sehr viel geringerem Gehalt suchen muss.
Da investiere ich dann lieber das Geld in das Privatgutachten um mich abzusichern. Denn auch wenn Anwältin und Regressabteilung der Krankenkasse klar sagen dass es ein Behandlungsfehler war und auch die neue Hausärztin die damalige Behandlung als "unverantwortlich" bezeichnet so kann ich da kein Risiko eingehen...
Gedanke war: Privatgutachten -> außergerichtlicher Einigungsversuch -> MDK Gutachten -> Klage
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