Historisches Urteil: Erstmalige Anerkennung
Historisches Urteil: Erstmalige Anerkennung
eines Impfschadens mit ME/CFS nach einmaliger Covid-19-Impfung
Mit dem mit heute am 11.12.2025 rechtskräftigen Erkenntnis hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht erstmals anerkannt, dass ME/CFS als unmittelbare Folge einer einzigen Covid-19-Impfung entstanden ist. Der Fall wurde vom Expertennetzwerk des Bundesverbands PostVac e.V. von Anfang an begleitet und markiert einen bedeutenden Durchbruch in der medizinisch-juristischen Bewertung postvakzinaler Komplikationen, insbesondere ME/CFS was bisher nur als Verschlechterung einer bestehenden ME/CFS anerkannt wurde.
Ein neues Kapitel der Impfschadenrechtsprechung
Das Gericht stellte fest, dass ME/CFS zeitnah nach der Impfung auftrat, dass keine alternativen Ursachen wahrscheinlicher sind und dass die Erkrankung eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit mit dem Anspruch auf Rentenversorgung verursacht.
Der zeitliche Verlauf: Von ersten Symptomen zu ME/CFS
Unmittelbare Reaktion
Bereits in der Nacht nach der Impfung traten Fieber, Gelenksschmerzen und grippale Symptome als Impfnebenwirkung auf.
Rascher Beginn der Erschöpfungssymptomatik
Zeitnah entwickelte sich eine massive Fatigue mit Belastungsintoleranz, neurologischen Beschwerden und autonomen Funktionsstörungen.
Ausschluss anderer Ursachen
Die vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte, dass keine wahrscheinlicheren Alternativursachen vorliegen. Die Sachverständige folgte damit dem stringenten Klagevorbringen aus dem Expertennetzwerk des Bundesverband PostVac e.V. - es zeigt sich wiederholt, dass ein interdisziplinärer Bearbeitungsansatz die richtige Strategie für die Impfschadenanerkennung ist.
Juristische Bewertung
Das Gericht bestätigte einen klaren zeitlichen Zusammenhang, eine typische Symptomatik und das Fehlen anderer Ursachen. Damit war die gesetzlich geforderte hinreichende Kausalitätswahrscheinlichkeit erfüllt.
Rentenentscheidung
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde festgestellt. Ab März 2023 wurde eine monatliche Rente festgesetzt, die dann ab November 2024 nochmals um das vierfache erhöht wurde.
Besonderheit: Erkrankung nach einmaliger Impfung gegen Covid19
Das Urteil stellt ausdrücklich klar, dass eine einmalige Covid-19-Impfung ausreichen kann, um ME/CFS als Impfschaden auszulösen.
Bedeutung für Europa und insbesondere auch Deutschland
Das Urteil ist ein Präzedenzfall und zeigt erstmals die rechtlich anerkannte Möglichkeit eines ME/CFS-Schadens als Erstmanifestation nach Covid-Impfung. Die medizinisch-wissenschaftliche Begründung, die das Expertennetzwerk des Bundesverband PostVac e.V. einbringen konnte ist auch in anderen Ländern gültiger Stand der Wissenschaft und bietet die Basis für die Anerkennung.
Wir werden dies nun umgehend in der Interessenvertretung der PostVac-Patienten auch in den Bundesländern, wo sich tausende Anträge auf Anerkennung stappeln anbringen. Die Mär von einer nicht bestehenden Wissenschaft zu ME/CFS ist rechtskräftig widerlegt.
Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die Betroffenenrechte und stärkt die Anerkennung schwerer postvakzinaler Erkrankungenm wie ME/CFS.
Quelle: Originaltext des Bundesverbands PostVac e.V.
65 Jahre, m, ONE SHOT ONLY! Biontech 16.7.21 - 2 Tage später Unruhe, dann Herzrasen, Erschöpfung, massiver Leistungsabfall, in der Akutphase 3. bis 8. Woche starkes nächtliches Wasserlassen, Nachtschweiß, Brustenge u.s.w. - bis heute leistungsmäßig deutlich eingeschränkt, Körperliche Anstrengungen führen häufig zum Crash. Charité-Diagnose 9/22: ME/CFS, POTS, Panlymphozytopenie. 2023 über Labor MCAS festgestellt, Post-COVID-Reha 3/23 führte zu keiner Verbesserung. F-Diagnose durch Rehaarzt wurde nicht korrigiert trotz Beschwerde bei der DRV. Antrag GdB 8/23 gestellt. Antrag gem. IfSG 10/23 gestellt, 2024 neue Diagnosen: vermindertes ATP in den Mitochondrien, VEGF-alpha erhöht, Dysbiose Mikrobiom. 3/24: Klage gegen Biontech eingereicht, abgelehnt, gehe in Berufung. Versorungsamt erteilt GdB40, Widerspruch abgelehnt, Klage Sozialgericht, Gutachten wurde beauftragt.
Hallo jkberlin,
Danke für das Urteil!
Bei uns gibt es ja unterschiedliche Zuständigkeiten: BG, DRV, Versorgungsämter, Verwaltungen und auch hier und da unterschiedliche Rechtsgegebenheiten.
Hinsichtlich der BG ist es am "schwersten" irgendwelche Forderungen % von Verunfallten/Geschädigten durchzusetzen.
Es geht wie immer um €€€€€ und darum, einen eventuellen Rattenschwanz zu verhindern....sitzen die Sozialversicherungsträger, Gerichtsbarkeit, Gutachter/Ärzte und natürlich die Politik in einem Boot (auch beim Kaffeekränzchen zusammen), wird strategisch auskundschaftet, ausklabüstert, taktiert, verhandelt etc. um einen €€€€€ - Rattenschwanz zu minimieren.
Ich hoffe, dass das Ö‑Urteil bei uns in D nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch inhaltlich auseinandergesetzt wird.
Oft wird ja von den o. g. Gesellschaften das Credo verkündet:
Kein deutsches Urteil, Einzelfallentscheidung, nicht der Stand unserer Wissenschaft usw.
Gutachterproblem?
(nicht dur dass)
Ja, auch wir in D haben ein "Gutachter" Problem!
Viele Gutachter sind von den Verwaltungen, Gerichten "gebrieft" im Sinne der Abwehr eines event. €€€- Rattenschwanz.
KI: Gebrieft sein" bedeutet, dass jemand informiert, instruiert oder eingewiesen wurde, also Bescheid weiß oder auf dem Laufenden ist über ein Thema oder eine Aufgabe.
Bei einem für den Verunfallten/Geschädigten positiven Gutachten wird nicht selten von den Gerichten nicht zugestimmt und oder diese Gutachten von den Verwaltungen (sprichwörtlich) mit Händen und Füßen gekämpft. Auch positive Urteile werden oft durch höhere Instanzen wieder einkassiert und oder durch andere Urteile aufgeweicht, deklassiert usw.
Je nach Dimension hat natürlich die Politik ihre Finger mit im Spiel!
Devise:
Was nicht passt, wird passend gemacht!
Info:
Zitat:
Die Überzeugungskraft eines Gutachtens steht und fällt nach den Worten Freudenbergs mit dessen Vollständigkeit,
Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit, und zwar in Bezug auf das Gutachten selbst, auf den Fall insgesamt, auf rechtliche Vorgaben und den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand. Dazu gehört, dass der Gutachter sowohl alle eigenen Befunde als auch weiteren Unterlagen und Befunde „vollständig verwertet“, sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinander-
setzt und das Vorbringen des Klägers auf Konsistenz prüft.
Quelle:
https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblatt/Ausgaben/2012/2012.11.016.pdf
Zitat:
"Der OLG-Beschluss besagt, dass Gutachterinnen und Gutachter sich mit allen Privatbefunden, der behandelnden Ärzte der Betroffenen „nachvollziehbar“ auseinandersetzen müssen. Die Sachverständigen seien verpflichtet, „ihre Gutachten nach dem letzten Stand der Wissenschaft zu erstatten“.
Wotke sagt dazu: „Das bedeutet, die Sachverständigen müssen genauer arbeiten, sie müssen Widersprüche, die sich in ihrem Gutachten ergeben, etwa in Bezug auf wissenschaftliche Erkenntnisse, aufklären bzw. erklären.“ Im OLG-Beschluss heißt es dazu, der Gerichtsgutachter habe nicht nachvollziehbar erklären können, warum das von der Betroffenen im Verfahren vorgelegte und unter anderem von Fachleuten der MedUni Wien und der Berliner Charité verfasste wissenschaftliche D-A-CH-Konsensusstatement zu ME/CFS „nicht den Stand der Medizin wiedergeben soll“.
Quelle:
Erwerbsminderung: Gute Tage gefährden die EM-Rente – Sage das nicht
https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderung-gute-tage-gefaehrden-die-em-rente-sage-das-nicht
Letzter Beitrag: Prof. Matthes / Klinik Havelhöhe / Ansätze der "Anthroposophischen Medizin" Unser neuestes Mitglied: Matze Neueste Beiträge Ungelesene Beiträge Schlagwörter
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