Neue Verbandsklage ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neue Verbandsklage durch Verbraucherverbände möglich: Wäre das etwas für Postvac-Patienten?

Seite 1 / 2
 
(@wolfdieter)
Guter Freund

Juristen unter uns: Käme das in Frage? Wenn ja: In welcher Form? Klagen gegen Biontech/Pfizer wegen unsicherem Impfstoff ( § 5 AMG )? Klagen gegen die BRD wegen Fehlverhaltens des PEI bei der Kontrolle der Arzneimittelhersteller?

Und welche Verbände kämen in Frage? Die UPD ( Unabhängige Patientenberatung Deutschlands ) ist wohl eher ein Instrument der Gesundheitsverwaltung zur Ruhigstellung der Patienten.

Könnten wir selbst solch einen Verband gründen?Kennt jemand geeignete Verbände, die auch dazu bereit wären? DRK? VdK?

Das alles zur Risiko- und Kostenstreuung..

 

PS Dass in Chargen von Comirnaty DNA als gefährliche Verunreinigung enthalten ist, ist wahrscheinlich gesicherte Erkenntnis. Das wird sich in den nächsten Wochen voraussichtlich endgültig und klagereif klären.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 10/07/2023 2:38 p.m.
IamLegend und Cat gefällt das
(@ezetimib)
Experte
Veröffentlicht von: @wolfdieter

Könnten wir selbst solch einen Verband gründen?

Ein staatlich anerkannter Verein sollte ausreichend sein, da auch Vereinen das Verbandsklagerecht zusteht. Siehe Deutsche Umwelthilfe (DUH).

AntwortZitat
Veröffentlicht : 10/07/2023 5:00 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@alina1 Die Umweltverbände und deren Klagen wegen Umwelttatbeständen ist m. W. anders geregelt.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 10/07/2023 5:07 p.m.
(@iamlegend)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Vielleicht mal beim Betreiber des Forums nachfragen?

Post-Vac-Syndrom Deutschland e.V. i. G.

Hätte auch nie gedacht, dass eine Gründung so lange dauert.

Liegt das an den Behörden?

Symptome seit 2x Biontech, Herbst 2021, 1 Monat abstand:
Belastungsintoleranz, stark verminderte Leistungsfähigkeit, Brainfog, Herzprobleme,
Bein und Arm (einseitig, komplett): Parästhesie, Schmerzen, Koordinationsprobleme, Schwäche, Zittern
und noch einiges mehr, viele fluktuierende Symptome.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 10/07/2023 5:08 p.m.
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@alina1

https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/ ....und da,  vielleicht können wir als Mitglieder uns da auch unterstützen oder etwas bewirken? ....Mitglied bin ich schon...vielleicht lässt sich da bundesweit was aufbauen....

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

AntwortZitat
Veröffentlicht : 23/07/2023 5:01 p.m.
(@ezetimib)
Experte
Veröffentlicht von: @apfelsteffi

@alina1

https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/ ....und da,  vielleicht können wir als Mitglieder uns da auch unterstützen oder etwas bewirken? ....Mitglied bin ich schon...vielleicht lässt sich da bundesweit was aufbauen....

Müsste man abklären ob Coverse eine Klage mittragen würde oder ob sie staatliche Fördermittel bekommen, die eine Klage evtl. verhindern.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 23/07/2023 7:22 p.m.
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@alina1 vielleicht kann das @pommesgabel raus finden....🤔🙏🍏🙋🏼💚

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

AntwortZitat
Veröffentlicht : 24/07/2023 10:02 a.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

Ich habe mal bei einem Sozialverband nachgefragt wegen Verbandsklage für Impfopfer. Nicht sehr ermutigend:

1. Antwort

Sehr geehrter Herr Burde,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2023. Ihr Interesse am SoVD freut uns sehr.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der SoVD ein gemeinnütziger Verband ist, der vorwiegend die sozialpolitischen Interessen für seine gesetzlich rentenversicherten, gesetzlich krankenversicherten sowie pflegebedürftigen und behinderten Mitglieder in der Öffentlichkeit vertritt. SoVD-Mitglieder können zusätzlich satzungsgemäß und in Verbindung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten von ihren zuständigen Orts-/Kreis- bzw. Landesverbänden erhalten. Nicht-Mitglieder darf der SoVD von Gesetzes wegen nicht beraten und vertreten.

Der SoVD darf allerdings auch seine Mitglieder nicht in Rechtsgebieten beraten oder vertreten, die nicht in seiner Satzung aufgeführt sind und keinen sozialrechtlichen Bezug haben. So sind insbesondere zivilrechtliche Angelegenheiten nicht Gegenstand der Tätigkeit des SoVD. Bei dem von Ihnen angesprochenen Problem der Impfschäden kommt es daher darauf an, welches Anliegen verfolgt wird und wer der Anspruchsgegner ist. Sollen beispielsweise aufgrund eines Impfschadens Leistungen der Krankenkasse oder der Rentenversicherung in Anspruch genommen werden, kann der SoVD tätig werden. Wenn aber - und so ist vermutlich Ihre Anfrage zu verstehen - zivilrechtliche Ansprüche (etwa gegen den Impfstoffhersteller) geltend gemacht werden sollen, gehört dies nicht zum zulässigen Beratungsbereich des SoVD, sodass der SoVD schon von Gesetzes wegen hier nicht tätig werden darf.

Die von Ihnen angesprochenen Neuerungen bei Verbandsklagen im Bereich des Verbraucherschutzes werden vom SoVD ebenfalls begrüßt. Es ist wichtig, dass die Bürger*innen von Prozessrisiken und den hiermit ggf. verbundenen hohen Kosten entlastet werden, damit sie nicht bereits aus diesen Gründen eine Verfolgung ihrer Interessen scheuen. Weil diese Klagen aber der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche dienen (also etwa von Schadensersatzansprüchen oder in Fällen der Produkthaftung), kann der SoVD aus den oben genannten Gründen in diesem Bereich nicht tätig werden.

Wenn Sie sozialrechtliche Fragen haben und SoVD-Mitglied werden möchten, können Sie sich gerne an den für Ihr Wohngebiet zuständigen SoVD-Landesverband wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.sovd.de/der-sovd/organisation/landes-und-kreisverbaende/landesverbaende

Informationen über eine Mitgliedschaft finden Sie auch unter:

https://www.sovd.de/mitglied-werden/mitgliedsantrag-sozialverband

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Svea Kohl

Referentin Recht

SoVD

Sozialverband Deutschland

Bundesverband

Abteilung Recht und Personal

Stralauer Straße 63

10179 Berlin

Meine Nachfrage:

Sehr geehrte Frau Kohl,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Bemerkungen.
Ich denke an 2 Fälle, die in Frage kommen:

1. Ansprüche nach §§ 60 ff. IfSG gegen das Wohnsitzbundesland. Da geht es um Antragstellung, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht wegen Versorgungsansprüchen aus Impfschaden

2. Ansprüche nach Artikel 34 GG gegen die BRD wegen Zulassung eines bedenklichen Arzneimittels ( § 5 AMG ). Das käme in Frage, wenn nachgewiesen würde, dass Comirnaty und Spikevax schwere Mängel hatten, auf Grund derer eine Zulassung nicht hätte erfolgen dürfen. Eventuell ist auch die EU statt der BRD zuständig für Zulassungen.

Freundliche Grüße
Wolfdietrich Burde

 

2. Antwort:

Sehr geehrter Herr Burde,

wie bereits in unserer vorigen Mail erläutert, müssen wir noch einmal darauf hinweisen, dass der SoVD Sie nur bei Vorliegen einer Mitgliedschaft beraten darf.

 Die Beratung erfolgt jedoch auch für Mitglieder nicht durch die Rechtsabteilung des Bundesverbands, sondern durch die Beratungsstellen des zuständigen Landesverbands. Auch hier können jedoch keine abstrakten Aussagen zu ggf. einschlägigen Rechtsgrundlagen erfolgen. Erforderlich ist vielmehr immer die Prüfung des konkreten Einzelfalls, um ermitteln zu können, ob und in welcher Weise der SoVD ein Mitglied unterstützen kann. Verbandsklagen fallen bereits aufgrund des fehlenden Sozialrechtsbezugs nicht in den Tätigkeitsbereich des SoVD.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass daher eine Einlassung zu den von Ihnen angesprochenen Aspekten nicht erfolgen kann. Ob in Ihrem konkreten Fall möglicherweise sozialrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, können Sie bei Vorliegen einer SoVD-Mitgliedschaft gerne von den Kolleg*innen Ihres zuständigen SoVD-Landesverbands prüfen lassen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 27/07/2023 9:00 p.m.
ApfelSteffi gefällt das
(@ezetimib)
Experte

@wolfdieter  Danke für Deine Mühen. Es bringt uns doch etwas weiter. Wenn auch nur informativ, vermeidet es unnötige Mutmassungen und Diskussionen.

 

Also ich verstehe es so, dass der SoVD (und vermutlich auch der VdK) nur bei sozialrechtlichen Fragen zuständig ist, d.h. rechtliche Beratung bei Fragen rund um die Anerkennung eines Impfschadens gemäß IfSG, rechtliche Vertretung gegenüber dem Versorgungsamt und anwaltliche Unterstützung vor dem Sozialgericht.

Zivilrechtliche Fragen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, ...) gegenüber dem Hersteller, Behörden usw. schließt der SoVD (und vermutlich auch wieder der VdK) aus.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 28/07/2023 1:15 a.m.
ApfelSteffi gefällt das
(@apfelsteffi)
Treuer Freund

@wolfdieter Vielen lieben Dank für deine Nachricht!

Das erklärt uns vieles und somit können wir auf auf alle Sozialverbände und Vereine nicht hoffen und zurückgreifen. ( Wie mittlerweile schon erwartet)

Was für eine Möglichkeit gibt es denn gemeinsamaktivzuwerden um die angesprochenen Neuerungen im Bereich der Verbandsklagen einzufordern ????   Es scheint ja von deiner Seite aus Möglichkeiten zu geben  ??? Können wir gemeinsam mehr erreichen  ????   Eine Unterschriften Sammlung ???? Oder wie geht man da vor????Petition an den Bundestag????

Vielleicht kannst du,  wenn es dir möglich ist,  in diese Richtung weiter recherchieren  🙏💚

Ich bin mehr als 1000 Tage krank. Seit März '21 ist alles anders,LymeBorreliose durch 1.AZ Impfung reaktiviert - 3x Antibiotika von März bis November 2021. Booster mit Biontec mit der Hoffnung MRNA ist besser. Fettleber und massive Fatigue. Seit mehr als 30 Monaten PVS. Zoster und EBV hoch aktiv im Blut nachgewiesen. AAK kardiovaskulär und Entzündungsmarker trotz CortisonStoßtherapie....Pflegegrad und GdB....
Vernetzt Euch ❗️Sucht euch eine SHG ❗️
#postvacnetzwerk auf Instagram ❗️
❗️https://www.info-coverse.com/ich-benoetige-hilfe/
Wir müssen zusammen gegen das Unrecht was uns angetan wurde kämpfen ❗️

AntwortZitat
Veröffentlicht : 28/07/2023 5:52 a.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@alina1 So habe ich es auch verstanden. Allerdings in der zweiten Mail schiebt sie es auf die Landesverbände.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 28/07/2023 8:44 a.m.
(@ezetimib)
Experte
Veröffentlicht von: @wolfdieter

@alina1 So habe ich es auch verstanden. Allerdings in der zweiten Mail schiebt sie es auf die Landesverbände.

Im konkreten Einzelfall erfolgt die Unterstützung durch die Landes- oder Ortsverbände.

Ich vermute, dass der Bundesverband nur dann aktiv wird, wenn in den Landes- oder Ortsverbänden viele gleich gelagerte Fälle auftreten, die dann gesammelt vor dem Bundessozialgericht entschieden werden sollen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von
AntwortZitat
Veröffentlicht : 28/07/2023 6:33 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@apfelsteffi Im Moment fällt mir auch nix ein. Weiter nach anderen Sozialverbänden suchen? Abwarten, bis der erste Prozess von jemandem gewonnen ist, und sich dann an Prozessfinanzierer wenden? Mal bei Coverse nachfragen, sind die nicht ein gemeinnütziger Verein, der so etwas machen könnte bzw. als Sozialverband anerkannt werden könnte? Oder der Bundesverband Postvac aus dem Sarland ( ich finde gerade die Webadresse nicht )?

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 04/08/2023 3:18 p.m.
(@ezetimib)
Experte
Veröffentlicht von: @wolfdieter

@apfelsteffi Im Moment fällt mir auch nix ein. Weiter nach anderen Sozialverbänden suchen?

Vermutlich werden Sozialverbände komplett rausfallen, da diese wahrscheinlich immer den sozialrechtlichen Bezug in ihrer Satzung stehen haben.

Siehe Antwort vom SoVD:

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der SoVD ein gemeinnütziger Verband ist, der vorwiegend die sozialpolitischen Interessen für seine ... Mitglieder in der Öffentlichkeit vertritt. SoVD-Mitglieder können zusätzlich satzungsgemäß und in Verbindung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten ... erhalten. ...

Der SoVD darf allerdings ... nicht in Rechtsgebieten beraten oder vertreten, die nicht in seiner Satzung aufgeführt sind und keinen sozialrechtlichen Bezug haben. So sind insbesondere zivilrechtliche Angelegenheiten nicht Gegenstand der Tätigkeit des SoVD. Bei dem von Ihnen angesprochenen Problem der Impfschäden kommt es daher darauf an, welches Anliegen verfolgt wird und wer der Anspruchsgegner ist. Sollen beispielsweise aufgrund eines Impfschadens Leistungen der Krankenkasse oder der Rentenversicherung in Anspruch genommen werden, kann der SoVD tätig werden. Wenn aber ... zivilrechtliche Ansprüche (etwa gegen den Impfstoffhersteller) geltend gemacht werden sollen, gehört dies nicht zum zulässigen Beratungsbereich des SoVD, sodass der SoVD schon von Gesetzes wegen hier nicht tätig werden darf.

 

Mal bei Coverse nachfragen, sind die nicht ein gemeinnütziger Verein, der so etwas machen könnte bzw. als Sozialverband anerkannt werden könnte?

Ich kann mich an eine Diskussion auf Twitter von/mit Anwalt Ulbrich erinnern, der meinte, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Klage berechtigt sein könnte. Beim Dieselskandal war der vzbv wohl maßgeblich beteiligt.

Oder der Bundesverband Postvac aus dem Sarland ( ich finde gerade die Webadresse nicht )?

Ich kann mich auch an eine Diskussion hier zu dem Bundesverein Impfgeschädigter e.V. ( https://www.bundesverein-impfgeschädigter-ev.de/ ) erinnern, finde diese aber nicht mehr.

Abwarten, bis der erste Prozess von jemandem gewonnen ist, und sich dann an Prozessfinanzierer wenden?

Könnte es dann nicht zeitlich zu spät sein?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 04/08/2023 6:20 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@alina1 

Abwarten, bis der erste Prozess von jemandem gewonnen ist, und sich dann an Prozessfinanzierer wenden?

Könnte es dann nicht zeitlich zu spät sein?

Stimmt, zumal ja nicht sicher ist, dass ein Prozess nach dem AMG gewonnen wird.

Falls ein Prozess doch gewonnen wird, kann man ja immer noch bei einem Finanzierer einsteigen.

 

Oder der Bundesverband Postvac aus dem Sarland ( ich finde gerade die Webadresse nicht )?

Ich kann mich auch an eine Diskussion hier zu dem Bundesverein Impfgeschädigter e.V. ( https://www.bundesverein-impfgeschädigter-ev.de/ ) erinnern, finde diese aber nicht mehr.

Ich kann ja mal anfragen dort.

 

Ich kann mich an eine Diskussion auf Twitter von/mit Anwalt Ulbrich erinnern, der meinte, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Klage berechtigt sein könnte. Beim Dieselskandal war der vzbv wohl maßgeblich beteiligt.

Ihc fürchte, dass die eher nicht wollen.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 04/08/2023 8:06 p.m.
Seite 1 / 2
Teilen: