Ich bin 52 Jahre alt und war bis zu den Impfungen gesund. Geimpft wurde ich mit dem Impfstoff von BioNTech im April und Juni 2021. Zunächst sah es nur nach den üblichen Impfreaktionen aus. Doch die ständigen Kopfschmerzen, ständige Müdigkeit usw. blieben. Ein Taubheitsgefühl und Kribbeln in der linken Gesichtshälfte kamen hinzu. Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, zeitweise Sehstörungen sowie eine leichte Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit machten sich bemerkbar. Nach der 1. Impfung bestanden die Beschwerden für ca. 4 Wochen. Seit der 2. Impfung bestehen die Beschwerden dauerhaft und machen mich arbeitsunfähig. Es erfolgte eine umfangreiche Diagnostik bei Fachärzten und in Kliniken. Andere Ursachen für die Beschwerden wurden ausgeschlossen. Im Gegensatz zu vielen anderen Betroffenen habe ich das Glück, dass die untersuchenden und behandelnden Ärzte mich ernst nehmen. Da keine anderen Ursachen gefunden wurden, gehen diese davon aus, dass es sich um Nebenwirkungen der Impfungen handelt und bescheinigen mir dies auch. Nach positiven Berichten über die Wirkung der hyperbaren Sauerstofftherapie stellten meine Hausärztin und die Uni-Klinik die Diagnose für die Therapie. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da die Therapie für die Behandlung von Post-Covid oder Post-Vac nicht zugelassen ist und nach aktueller Kenntnis keine Lebensbedrohlichkeit vorliegt. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtslage (§ 135 SGB V, § 2 SGB V, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes). Wegen der Gleichartigkeit der Symptome empfahl der Gutachter der Krankenkasse eine Behandlung analog dem Post-Covid-Syndrom. Die Behandlungen nach der entsprechenden Leitlinie brachten aber keine nennenswerten Erfolge. Eine israelische Studie zeigte zwischenzeitlich einen guten Erfolg der hyperbaren Sauerstofftherapie. Beim Landesverwaltungsamt / Versorgungsamt beantragte ich die Anerkennung eines Impfschadens und ebenfalls die Kostenübernahme für die Therapie. Die Anerkennung eines Impfschadens und damit auch die Kostenübernahme für die Therapie wurden abgelehnt. Laut Versorgungsamt handelt es sich um einen Zufall und die Beschwerden könnten auch durch andere Krankheiten erklärt werden. Eine Erklärung dafür, wie dies in meinem Fall konkret möglich sein sollte, verweigert das Versorgungsamt jedoch bislang. Ein Widerspruch wurde zurückgewiesen. Dagegen habe ich eine Klage erhoben und in einem Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um die Kostenübernahme für die Therapie zu erreichen. Beide Verfahren laufen noch. In einer Stellungnahme an das Gericht hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nun das Folgende behauptet:
„Das „Post-Vac-Syndrom“ bildet eine Fiktion ab, deren hypothetisches Gedankengut interessen- und mediengepuscht zwar in aller Munde, wissenschaftlich jedoch weder anerkannt noch definiert ist. Dementsprechend kann es naturgemäß auch keine seriösen Studien geben, die sich erfolgreich gegen das gedankliche Konstrukt einer nicht bewiesenen Behauptung und ein damit einhergehendes Faktenvakuum zu stellen vermögen.“
Letztendlich ist dies nichts anderes als die Umschreibung für eine Verschwörungstheorie. Für die zuständige Landesbehörde in Sachsen-Anhalt sind wir Betroffenen und Ärzte, die uns ernst nehmen, also nur Verschwörungstheoretiker, Journalisten, welche seriös berichten, puschen demnach lediglich eine Verschwörungstheorie. Ich glaube, dem kann man wohl kaum noch etwas hinzufügen.
Mike S.