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Beweiserleichterungen für die Versorgung nach § 60 f. Infektionsschutzgesetz ( IfSG )

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(@wolfdieter)
Guter Freund

Ich hatte diverse Adressaten angeschrieben, u. a. das baden-württembergische Gesundheitsministerium, weil es eine Passage in § 61 IfSG gibt, wonach der jeweilige Landesgesundheitsminister Beweiserleichterungen anordnen könne:

Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.

Mein Schreiben:

Guten Tag,                          15. 7. 2023

in der Sendung DAS vom NDR

https://www.ardmediathek.de/video/das/das-mit-kardiologe-prof-dr-bernhard-schieffer/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM0MTg4NF9nYW56ZVNlbmR1bmc

hat Prof. Dr. Schieffer von der Uniklinik Marburg über Postcovid und Postvac gesprochen: Der Knackpunkt ist m. E. die Aussage ( ca. bei Minute 22 ):

...der Zeitdruck und die Krux/das Kreuz, auf dem Boden von vielleicht nicht ganz 100%ig kompletten Daten, die man von allen Seiten beleuchtet hat, ......

Wenn  man berücksichtigt, dass sich Prof. Schieffer sehr, sehr vorsichtig ausdrückt, ist das eigentlich eine deutliche Aussage:

Diese Impfstoffe waren einfach noch nicht fertig entwickelt und man hat gemeint, man müsse sie trotzdem schnell einsetzen, um größeren Schaden abzuwenden. Zu dieser ( vermeintlichen oder tatsächlichen ) Notsituation passt das normale Schadensersatzrecht einfach nicht, also § 84 f. AMG und § 60 f. IfSG, da wird viel zu viel des zusätzlichen Risikos eines nicht fertig entwickelten Impfstoffs auf die Betroffenen abgewälzt. Für diese Sondersituation müssen Beweiserleichterungen für die Betroffenen gelten.

Bei der Versorgung nach dem IfSG ist so etwas sogar schon vorgesehen:

§ 61 IfSG: Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.

Der jeweilige Landesminister könnte also pauschal erklären, dass die Versorgungsämter des Landes in den Fällen davon ausgehen sollen, dass die Impfung ursächlich sei für den Schaden.

Das wäre ja immerhin etwas, wenn auch kein Schmerzensgeldanspruch drin ist.

Freundliche Grüße

Wolfdietrich Burde

PS EMA und PEI wussten von der Notsituation, sie haben versucht, das Problem für die Nebenwirkungsbetroffenen zu überdecken, indem sie die Nebenwirkungen verschleierten ( obwohl dem PEI bekannt ist laut eigenen früheren Aussagen, dass  nur 5 bis 10 % der Verdachtsfälle von den Ärzten gemeldet werden und die Laienmeldungen oft nicht verwendbar sind für die Ursachenforschung, behaupten sie eine niedrige Zahl schwerer Nebenwirkungen  ) und z. B. schnell die bedingte Zulassung in eine endgültige umwandelten ( ohne zusätzliche Nachweise, die ursprünglich sogar gefordert worden waren, - nur weil sehr viele Impfungen scheinbar keine erkennbaren Nebenwirkungen anrichteten )

 

Die Antwort des Landesgesundheitsministeriums:

Sehr geehrter Herr Burde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei einer Schädigung durch Arzneimittel haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz durch den Pharmahersteller. Allerdings ist bei der Arzneimittelhaftung der Geschädigte in der Beweispflicht und muss eine Kausalität zwischen Ursache und Wirkung belegen. Zudem muss es sich um eine bisher nicht bekannte, in den Zulassungsunterlagen, der Fachinformation und der Packungsbeilage nicht beschriebene unerwünschte Wirkung handeln. Für die COVID-19 Impfstoffe wurde durch  Verordnung des BMG außerdem geregelt, dass die Hersteller bei Covid-Impfstoff, den das Bundesgesundheitsministerium zur Pandemiebekämpfung beschafft, in vielen Fällen nur dann haftbar sind, wenn sie durch ihre Arzneimittel grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Schäden verursacht haben. Ob eine (nachträgliche) Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen möglich ist, müsste von Seiten des BMG geprüft werden. Die Frage der im Zusammenhang mit der Zulassung eingereichten Unterlagen betrifft die Zulassungsbehörden des Bundes und der EU-Kommission (PEI, EMA).

 

Soweit Sie die Versorgung von Impfschäden nach den §§ 60 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ansprechen, weisen wir darauf hin, dass diese – wie auch beispielsweise die Versorgung von Kriegsopfern und von Opfern von Gewalttaten – Teil des Soziale Entschädigungsrechts ist. Die Personenkreise und die schädigenden Ereignisse sind in den jeweiligen Gesetzen zwar unterschiedlich definiert, die Voraussetzungen für die Anerkennung sowie die in Betracht kommenden Leistungen sind jedoch einheitlich in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) festgelegt. Dementsprechend ist auch die sogenannte „Kannversorgung“ des § 61 IfSG in den anderen Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts festgeschrieben, so beispielsweise in § 1 Absatz 3 BVG oder durch den Verweis in § 1 Absatz 9 Opferentschädigungsgesetz (OEG). Hieraus den Schluss zu ziehen, dass diese Regelung im Gesetz aufgenommen worden sei, um die Folgen eines „nicht fertig entwickelten Impfstoffes“ abzudecken, geht fehl. Zweck dieser „Kannversorgung“ ist, dass in den Fällen, in denen Krankheiten noch nicht vollständig erforscht sind und daher über deren Ursachen in der medizinischen Wissenschaft noch eine gewisse Ungewissheit besteht, dieser fehlende Baustein in der Beweisführung nicht zu Lasten des Antragstellers gewertet wird. Voraussetzung ist aber – einheitlich im gesamten Sozialen Entschädigungsrecht –, dass es sich nicht um fehlende Nachweise oder Ungewissheiten im jeweiligen Einzelfall handelt, sondern ausschließlich um fehlende Kenntnisse in der medizinischen Wissenschaft zu den Ursachen der Erkrankung. Insofern müssen immer der Einzelfall und dessen konkrete Umstände betrachtet werden; eine „pauschale Erklärung“ in dem von Ihnen vorgetragenen Sinne ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Im Übrigen wird eine Sondersituation für Betroffene von Impfschäden nach einer Corona-Impfung, die eine Beweiserleichterung erforderlich machen würde, nicht gesehen. Der Maßstab für die Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen ist – wie bereits oben dargelegt – im Verbund des Sozialen Entschädigungsrechts einheitlich. Die Einführung von Beweiserleichterungen für Impfgeschädigte würde zu einer Bevorzugung dieses Personenkreises gegenüber den Kriegsopfern, den Gewaltopfern und den übrigen Berechtigten des Sozialen Entschädigungsrechts führen. Dies ist im Rahmen der Gleichbehandlung nicht akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mein Kommentar: So recht habe ich es nicht verstanden. Liegt das an mir? Oder ist das ein Versuch, einem etwas vorzumachen? Also nur Schienargumenationen?

Wenn jemand es besser versteht: Bitte Antwort/Kommentar schreiben.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 31/07/2023 11:14 p.m.
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(@nebenwirkungsfrei)
Aufstrebendes Mitglied

@wolfdieter "Im Übrigen wird eine Sondersituation für Betroffene von Impfschäden nach einer Corona-Impfung, die eine Beweiserleichterung erforderlich machen würde, nicht gesehen."

Es wird keine Beweiserleichterung geben! Es ist politisch auch gar nicht gewollt, es geht darum, nahezu keine Fälle anzuerkennen, weil sonst das eigene politische Versagen hervortritt. So können die Medien davon berichten, dass es nur ca. 250 anerkannte Fälle von Impfschäden gibt! Damit können die Medien und die scheinbaren Faktenchecker-Seiten die Masse blenden und beruhigen und die Bevölkerung glaubt es abermals!

Nur so kann man das Märchen der äußerst seltenen Impfschäden aufrecht erhalten! Und der Hauptgrund für die hohe Übersterblichkeit liegt bekanntlich an der Hitzewelle...

2x Moderna, 1x Biontech, Fatigue Syndrom, Muskelzuckungen, schwere Depressionen, Kraftverlust im linken Arm, Hände werden taub und starr, Libidoverlust, Atemnot, Herzrasen

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Veröffentlicht : 31/07/2023 11:48 p.m.
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(@wolfdieter)
Guter Freund

@nebenwirkungsfrei Auf die Hitzewellen zu schieben, haben sie sich noch nicht getraut. Ansonsten gebe ich dir völlig recht. Es gibt aber imme rmehr Stimmen, die das Spiel durchschauen.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 01/08/2023 1:20 p.m.
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(@andrea21)
Ehrenhaftes Mitglied

@wolfdieter Ich verstehe es tatsächlich so, dass in jedem Einzelfall entschieden werden muss, ob eine Beweiserleichterung möglich ist, bei Ablehnung durch die Versorgungsämter dann vor dem Sozialgericht. 

Also z. B. wenn man ein Hyperinflammationssyndrom nach der Impfung erlitten hat, muss geschaut werden, wie die Studienlage dazu ist, wenn eine Uneinigkeit bezüglich der Kausalität in der medizinischen Wissenschaft besteht, kann eine Beweiserleichterung erfolgen. Uneinigkeit deute ich so, dass es verschiedene wissenschaftliche Meinungen gibt, aber auch solche, die für den kausalen Zusammenhang sprechen.

Im Grunde genommen ist das keine so schlechte Aussage, heißt, es kommt nicht auf diese Impfung generell an, sondern auf die Krankheit, die der einzelne danach entwickelt. 

Vielen Dank für diese Recherche.

Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.

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Veröffentlicht : 01/08/2023 9:17 p.m.
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(@wolfdieter)
Guter Freund

@andrea21 Deine Erklärung klingt überzeugend. Andererseits - wenn ich mal Lymphome als Folge der Impfung nehme: Es gibt einige Studien, die von Lymphomen nach der Impfung berichten. Die behauoten aber nicht, dass die Lymphome von der Impfung kommen, sie stellen nur fest, dass das auffällig ist. Reicht das? Allerdings kommen zu diesen Fällen von neu entdeckten Lymphomen noch die Fälle, in denen ein vorhandenes Lymphom sich nach der Impfung explosionsartig verschlimmterte

PS Bei den bekannteren vermuteten Folgen wie Myokarditis usw. ist es im Prinzip auch nicht anders. Es fällt bloß eine Häufung auf.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 01/08/2023 10:03 p.m.
(@ezetimib)
Experte
Veröffentlicht von: @wolfdieter

...

Wenn  man berücksichtigt, dass sich Prof. Schieffer sehr, sehr vorsichtig ausdrückt, ist das eigentlich eine deutliche Aussage:

Diese Impfstoffe waren einfach noch nicht fertig entwickelt und man hat gemeint, man müsse sie trotzdem schnell einsetzen, um größeren Schaden abzuwenden. Zu dieser ( vermeintlichen oder tatsächlichen ) Notsituation passt das normale Schadensersatzrecht einfach nicht, also § 84 f. AMG und § 60 f. IfSG, da wird viel zu viel des zusätzlichen Risikos eines nicht fertig entwickelten Impfstoffs auf die Betroffenen abgewälzt. Für diese Sondersituation müssen Beweiserleichterungen für die Betroffenen gelten.

...

@wolfdieter  Ich finde diesen Denkansatz spannend.

Die zugrundeliegende Frage ist meines Erachtens, ob die bisher gültigen gesetzlichen Regelungen überhaupt auf diese Sondersituation / Notsituation anwendbar sind. Das heißt, wurde beim Erlassen der aktuellen Entschädigungsregelungen/ -gesetze überhaupt eine derartige Notlage in Erwägung gezogen oder wurde beim Erlassen der Regelungen/ Gesetze davon ausgegangen, dass es sich um regulär zugelassene Impfstoffe handelt, die ein vollständiges Zulassungsverfahren mit entsprechend umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Studien durchlaufen haben.

Diese Frage ist meines Erachtens derart grundlegend, dass nur ein Gericht entscheiden kann, ob die bisherigen Regelungen/ Gesetze ausreichend angemessen sind oder wie sie auszulegen wären.

Behördenmitarbeiter und Minister müssen sich an die aktuell gültigen Regeln halten, aher ist nicht zu erwarten, dass die sie freiwillig eine Beweiserleichterung erlassen werden. Stattdessen werden die staatlichen Mitarbeiter und Minister immer ein vollstreckbares Gerichtsurteil abwarten, damit sie die Verantwortung entsprechend auf die Judikative schieben können.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren 2 mal von
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Veröffentlicht : 01/08/2023 10:48 p.m.
(@nebenwirkungsfrei)
Aufstrebendes Mitglied

https://www.mdr.de/wissen/faktencheck/faktencheck-corona-krebs-100.html

Es wird behauptet: 

"Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Impfstoffe Krebs verursachen. In bisherigen Studien wurde ein solcher Zusammenhang nicht festgestellt. Meldesysteme zu unerwünschten Nebenwirkungen liefern keine Hinweise dazu. Krebs entsteht, wenn Zellen sich unkontrolliert teilen."

Warum werden diese Studien nicht genannt und verlinkt?

Von wem sind diese Studien?

Sind diese Studien überhaupt aussagekräftig? 

Genügen diese Studien den hohen wissenschaftlichen Anforderungen?

Es wird einfach etwas in den Raum gestellt und als Fakt gewertet. Damit hat man die Bevölkerung zum Impfen gedrängt. Ich bezweifle inzwischen, dass es überhaupt diesbezügliche relevante und aussagekräftige Studien gibt! 

Ich habe den MDR dazu aufgefordert, die Links zu den angeführten Studien zu übermitteln. Ich wette, dass es keine Antwort vom MDR geben wird! 

So arbeiten die Faktenchecker und Wahrheitsportale in Deutschland. 

 

In anderen Fällen werden Wissenschaftler von diesen Faktenchecker-Portalen übelst diffamiert und man sucht nach jedem kleinsten Fehler und stellt alles infrage und fordert die Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards ein. Beispiel: 

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/pathologenkonferenz-beweist-keine-corona-impfschaeden-faktenfuchs,SkV5Nmu

 

2x Moderna, 1x Biontech, Fatigue Syndrom, Muskelzuckungen, schwere Depressionen, Kraftverlust im linken Arm, Hände werden taub und starr, Libidoverlust, Atemnot, Herzrasen

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Veröffentlicht : 02/08/2023 12:23 p.m.
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(@wolfdieter)
Guter Freund

@alina1 Deine Argumentation deckt sich weitgehend mit meinen Überlegungen: Nur sehe ich den Ausgangspunkt darin, dass die mRNA-Impfstoffe nicht hätten zugelassen werden dürfen, weil sie auf Grund ihrer Mängel nicht zulassungsfähig waren. Und ich ziehe daraus die Konsequenz, dass die Zulassungsbehörde EMA bzw. die EU für die Schäden haften ( ggf. gäbs es eine Variante, dass die BRD haftet, wenn die EMA im Auftrag der BRD tätig geworden ist ).

Du ziehst dagegen den Schluss, dass die Zulassung als Notzulassung korrekt war ( Not, weil man meinte, sofort zulassen zu müssen, um die Menschen vor der Pandemie zu retten ), dass aber für solche Notzulassungen andere Haftungsregeln als die jetzigen im AMG gelten müssten. So hatte ich zuvor ebenfalls argumentiert und z. B. in diesem Sinn an den Gesundheitsausschuss des Bundestags geschrieben.

In letzter Zeit habe ich immer mehr den Eindruck, dass es ohne die Impfungen genau so schlecht oder gut gelaufen wäre als mit den Impfungen. Vermutlich sogar besser. Und selbst wenn die mRNA-Impfungen etwas positives hatten ( viel positives kann es nicht gewesen sein ), wird das übertroffen von ihren Nachteilen.

Bei Deiner Variante muss ein neues Haftungsgestez für Notzulassungen geschaffen werden ( z. B. durhc einen weiteren Paragraphen im AMG ), bei meiner Variante bräuchte man dies nicht. Letzteres sehe ich als Vorteil an, denn den Gesetzgeber dazu zu kriegen, dies zu tun, sehe ich keinerlei Anhaltspunkte. Und ob ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das bisherige Haftungsrecht nicht zur Notzulassung passt, bezweifle ich auch.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 02/08/2023 2:47 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@nebenwirkungsfrei Krebse brauchen eine Weile, sich zu entwickeln und Symptome zu machen, manche Jahrzehnte lang. Insofern können sie sich auch nicht 2023 bemerkbar machen. Es gibt allerdings Krebse, die sehr schnell wachsen und sich daher schnell bemerkbat machen. Z. B. bestimmte Lymphome. Die sind allerdings ohne Impfung extrem selten ( irgendwie habe ich eine Zahl von 100 jährlich in Deutschland im Kopf, das ist extrem niedrig ). Durch die Impfung könnte es doppelt so viele geben und es würde trotzdem nicht auffallen, es sind ja nur 200 auf 85.000.000 Menschen in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Krebsstatistiken z. B. des RKI um 5 Jahre hinterherhinken. Und das RKI tut natürlich nix dazu, dass es schneller ginge ( was sicher machbar wäre ). Raten Sie mal , warum? Aus dem gleichen Grund, warum sie den erhöhten Todesfallzahlen nicht nachgehen. Ob die Krankenkassen bessere und schnellere Zahlen haben, wenn die Ärzte ihre Diagnosen abrechnen?

Das ebenfalls aufgeworfene Thema Schwurbelei und wie weit darf man hier im Forum gehen, in Verruf geratene Quellen zu nennen, haben wir erst kürzlich diskutiert. Man könnte den Faktencheckern, correctiv usw. den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man ihnen ihre falschen Behauptungen von vor 1 oder 2 Jahrne vorhalten würde. Die haben ja vor lauter der AfD Falsches beweisen zu wollen, manchen Mist den Herren Spahn und Lauterbach nachgeplappert ( z. B. die mRNA-Impfstoffe hätten keine Nebenwirkungen ).

Man müsste einen Zweitfaktencheck einführen.

 

 

 

 

 

 

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Themenstarter Veröffentlicht : 02/08/2023 4:26 p.m.
(@nebenwirkungsfrei)
Aufstrebendes Mitglied

@wolfdieter Die "Faktenchecker" löschen bekanntlich alte Beiträge, die sich als falsch erwiesen haben. Es gibt in der Regel kein Archiv, in welchem sämtliche Beiträge der Vergangenheit ersichtlich sind! 

Wir wurden ganz gezielt von den Medien, der Regierung und den "Faktencheckern" in Bezug auf die Risiken der C-Impfung belogen! Es war ein ganz perfides Spiel mit gezinkten Karten...

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Veröffentlicht : 02/08/2023 5:11 p.m.
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(@wolfdieter)
Guter Freund

@alina1 Gerade ist mir die EU-Verordnung für die bedingte Zulassung zwischen die Finger gekommen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R0507

Voraussetzungen
(1) Eine bedingte Zulassung kann erteilt werden, wenn der
Ausschuss der Ansicht ist, dass alle folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind, obwohl keine umfassenden klinischen Daten über
die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels vorge-
legt wurden:
a) Das in Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie 2001/83/EG
definierte Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels ist po-
sitiv;

b) der Antragsteller ist voraussichtlich in der Lage, die umfas-
senden klinischen Daten nachzuliefern;
c) eine medizinische Versorgungslücke kann geschlossen wer-
den;
d) der Nutzen für die öffentliche Gesundheit, den die sofortige
Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt mit sich
bringt, überwiegt die Gefahr aufgrund noch fehlender zusätz-
licher Daten.

In Krisensituationen nach Artikel 2 Nummer 2 kann eine be-
dingte Zulassung erteilt werden, sofern die in den Buchstaben a
bis d des vorliegenden Absatzes aufgeführten Voraussetzungen
erfüllt sind, selbst wenn noch keine vollständigen präklinischen
oder pharmazeutischen Daten vorgelegt wurden.
(2) Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe c ist unter einer
medizinischen Versorgungslücke zu verstehen, dass für eine Er-
krankung kein zufrieden stellendes Mittel zur Diagnose, Vorbeu-
gung oder Behandlung in der Gemeinschaft zugelassen ist oder,
selbst wenn dies der Fall ist, das betreffende Arzneimittel einen
bedeutenden therapeutischen Nutzen für die von dieser Erkran-
kung betroffenen Patienten mit sich bringt.

Das heißt: Die durften nach ihrer Einschätzung der Gegebenheiten die Zulassung aussprechen. Aber wieder ist nicht geregelt, was passiert, wenn die sich getäuscht haben. Insbesondere wie ist es mit den Schäden bzw. Schadensersatz?

In Artikel 11 sind Leitlinien erwähnt. Ich versuche, etwas über diese Leitlinien zu erfahren. Vielleicht steht da etwas über Schadensersatz?

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Themenstarter Veröffentlicht : 02/08/2023 6:44 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@alina1 Ich gehe mal davon aus, dass die von mir erwähnten Leitlinien zur Frage, was passieren soll, wenn die Entscheider sich getäuscht haben, nämlich die Voraussetzungen für die bedingte Zulassung nicht vorlagen, nichts aussagen, schon gar nicht zu dem Schaden, der in einem solchen Fall entstanden ist, bzw. dessen Schadensersatz.

Egal, wie der Weg sein wird: Wir müssen darlegen, dass

  • der Impfstoff dem Geimpften geschadet hat,
  • der Impfstoff nicht oder wenig genutzt hat,
  • ggf. auch die Covid19-Krankheit als solche gar nicht so gefährlich war ( dann kann der Nutzen der Impfung sowieso nicht so groß gewesen sein ),
  • im Ergebnis das Nutzen-Schaden/Risiko-Verhältnis nicht positiv war,
  • der Impfstoff damit nicht die Kriterien der Zulassung erfüllt hat/das Arzneimittel damit bedenklich und daher nicht zulassungsfähig war, und daher
  • Schadensersatz zu leisten ist.
  • Dieser Schadensersatz muss günstigere Bedingungen für den Geschädigten haben als beim Schadensersatz, der bei einem zu Recht zugelassenen Arzneimittel in Frage kommt,
  • z. B. Beweiserleichterungen.

Nur den schweren Schaden durch die Impfung nachweisen, reicht nur für die Versorgung nach § 60 f. Infektionsschutzgesetz ( IfSG ).

 

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 03/08/2023 10:25 p.m.
(@andrea21)
Ehrenhaftes Mitglied

@wolfdieter

„Dabei ist die Kann-Versorgung nach § 61, Satz 2 IfSG als weitere Beweiserleichterung zu beachten.“
(Antwort auf Frage 31 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Handlungsbedarf für Menschen
mit Long Covid und Post-Vac-Syndrom“, Drucksache 20/5045, S. 12 vom 21.12.2022,
https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005045.pdf). Der Deutsche Bundestag
erläutert diese Regelung wie folgt: „Zusätzlich zu der Wahrscheinlichkeitsregelung enthält § 61 IfSG
eine weitere Nachweiserleichterung für die Fälle, in denen innerhalb der medizinischen Wissenschaft
eine Ungewissheit über die Ursachen einer bestehenden Gesundheitsschädigung vorherrscht. Die
Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) nennen als Voraussetzung für diese Ausnahmeregel,
dass zwar die einer Gesundheitsstörung zugrundeliegende Ursache nicht durch den aktuellen Stand
der medizinischen Wissenschaft gesichert ist, dass aber fundierte wissenschaftliche
Arbeitshypothesen einen ursächlichen Zusammenhang begründen müssen.“ Weiterhin betont der
Bundestag: „Die Beurteilung an sich, ob das Krankheitsgeschehen mit Wahrscheinlichkeit auf die
jeweilige Impfung zurückgeht, ist eine medizinische Frage und ist auf Basis des neuesten medizinischwissenschaftlichen
Erkenntnisstandes vorzunehmen.“ Wissenschaftliche Dienste, Deutscher
Bundestag, Sachstand zur Geldendmachung eines Impfschadens – rechtliche Voraussetzungen bei
einer Impfung gegen das Coronavirus SARS-Cov-2, 9. Dezember 2021, S. 7
https://www.bundestag.de/resource/blob/878100/0d467f253a631b25461f939e801894db/WD-9-
099-21-pdf-data.pdf 

Mein Verständnis ist so: Entweder kommen die Lymphome nach der Impfung so sehr gehäuft vor, dass sie deutlich öfter als sonst ohne Impfung auftreten, so war das bei der Myokarditis in bestimmten Altersgruppen. Dann muss man auch nicht genau wissen, wie der Mechanismus ist, das ist das so genannte "Risikosignal". 

Oder: Es besteht eine Ungewissheit in der medizinischen Wissenschaft über die Ursache der Erkrankung, dann muss es aber fundierte wissenschaftliche Arbeitsypothesen geben, die den ursächlichen Zusammenhang begründen. 

Das heißt, dass es wissenschaftliche Ideen über die Zusammenhänge geben muss, auch wenn diese noch nicht wissenschaftlich bewiesen sind, also wie könnte die Entstehung des Lymphoms nach C.impfung funktionieren? 

Ob es wirklich oder ist, bin ich mir nicht so sicher, kann auch sein, dass man eine gewisse Häufung und eine Erklärung erwartet.

Also auf das Lymphom bezogen bedeutet das: Wenn z. B. das PEI feststellt, dass es nun mehr Lymphome gibt unter Geimpften als vorher ohne Impfung, dann wäre das ein Zeichen für einen Zusammenhang, Risikosignal. Da es eine seltene Erkrankung ist, müsste man mal schauen, wie viele es eigentlich ohne Impfung gibt. 

Oder:    und (?)

Wissenschaftler haben eine Idee, wie der Zusammenhang sein könnte und man kann dies auf die eigenen Befunde anwenden, auch wenn sich die Wissenschaftler noch nicht einig sind. 

Einzelfälle von Lymphomen nach der Impfung reichen vermutlich nicht aus, außer es geht vielleicht aus ihnen eine wissenschaftliche Erklärung für den ursächlichen Zusammenhang hervor. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren 2 mal von Andrea

Impfung mit Biontech, 3x, Beschwerden bereits seit zweiter Impfung, aber zunächst fehlinterpretiert und fehldiagnostiziert, daher leider auch noch Booster.
Diagnosen nach Impfung: ME/CFS, teilweise schwer, Post Vakzin Syndrom, Orthostatische Hypotonie, unerwünschte Nebenwirkungen nach Covid Impfung, hypofunktionelle Dysphonie, Belastungsischämie, zerebrale Marklagerläsionen, arbeitsunfähig seit 03/22, Hausstaubmilbenallergie, Rhinosinusitis, vorher sehr sportlich und gesund; ärztlich gemeldete Impfkomplikation.

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Veröffentlicht : 05/08/2023 11:13 a.m.
(@help100)
Experte

@andrea21 

Ich kann Dir dazu antworten, da ich den Bescheid von meinem Gutachter jetzt habe und er auch zu der Kann-Verordnung Stellung genommen hat.

Das Risikosignal ist ein Muss. Eigentlich muss dann noch zusätzlich nachgewiesen werden, dass es einen möglichen Mechanismus gibt, über den die Impfung die Krankheit auslösen kann.

Die kann-Verordnung befreit davon, so dass auch Krankheiten, bei denen nicht klar ist woher sie kommen oder bei denen sowohl die Impfung als auch ein vorliegender anderer Auslöser ursächlich gewesen sein kann, als Impfschäden anerkannt werden können.

Das Risikosignal aber ist obligatorisch, also muss zwingend vorhanden sein.

LG 

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 05/08/2023 12:19 p.m.
(@wolfdieter)
Guter Freund

@andrea21 und @help100 Zum Risikosignal sehe ich drei Besonderheiten:

1. Bei den sog. seltenen Krankheiten wie meinem Lymphom ist es mit dem Signal schwierig: Wenn es statt 1 Fall jährlich 2 Fälle gibt, sind das zwar 100 % mehr, aber 2 statt 1 Lymphomfälle fallen sicher nicht als Häufung auf.

2. Es muss auch sicher sein, dass das PEI richtig gearbeitet hat: Wenn 90 bis 95 % der Fälle, die sie melden müssten, von Ärzten nicht gemeldet werden und aus den Laienmeldungen nicht saubere Schlüsse gezogen werden können, kann das PEI Signale teilweise nicht erkennen

3. Es gibt eindeutige Fälle, dass vorhandene Krebse nach der Impfung "explodiert" sind. Außerdem warnt ein berühmter Immunologe ( Prof. Michel Goldman, Brüssel ), dass die mRNA-Impfstoffe Lymphome fördern könnten. Ich hatte vorher kein Lymphom, aber direkt ab der Imofung begann ein lymphomtypisches Symptom, der Gewichtsverlust von 84 kg auf 73 kg. Das alles sind auch Risikosignale.

Und dann gibt es noch die Tatsache, dass die Impfstoffe ja gerade die T-Zellen animieren wollen, da kann man sich gut vorstellen, dass dabei etwa schief gehen kann und die T-Zellen zuviel animiert werden und sich daraus ein Krebs entwickelt. Ich habe auch schon gelesen, dass die T-Zellen sich erschöpfen durch die Animierung und dadurch ein Krebs entstehen könnte.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 05/08/2023 1:53 p.m.
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