Beweiserleichterungen für die Versorgung nach § 60 f. Infektionsschutzgesetz ( IfSG )
Veröffentlicht von: @help100@alina1
Klar gebe ich Dir Recht.
Wir alle waren dabei, als z.B. die Charite-Studie zur Nebenwirkungshäufigkeit wegen Mängeln zurückgezogen wurde, die so oder noch schlimmer auch im Meldesystem vorliegen.
Nichts davon ist oder war jemals gerecht. Aber mit der Holzhammermethode wurde noch niemals irgendwer von irgendwas überzeugt. Und hier in Forum muss sowieso keiner mehr überzeugt werden.
...Wie ich schon geschrieben habe: niemand will jemanden mundtot machen, aber das Thema ist einfach sensibel. Unsere Posts sind öffentlich einsehbar.
...
Gerade weil die Beiträge öffentlich einsehbar sind, sollten wir klar und deutlich kommunizieren, dass es schwere Impfnebenwirkungen und schwerste Impfschäden gibt und zwar in einer für eine Präventionsmaßnahme unangemessen hohen Anzahl.
Ich sehe nicht, dass wir Betroffenen ansatzweise die Holzhammermethode einsetzen. Seit etwa 1,5 Jahren sind immer mehr Artikel und TV-Beiträge in diversen öffentlich rechtlichen Medien zu Impfnebenwirkungen und Impfschäden erschienen, die bis heute weder zu einer kritischen Reflektion der Impfkampagne noch zu einer staatlichen, gerichtlichen und finanziellen Anerkennung der Impfschäden/-nebenwirkungen geführt haben.
Wo ich allerdings die Holzhammermethode als Verteidigungsstrategie erkenne, ist bei denjenigen, die weiterhin die Impfungen und Impfstoffe verteidigen und weiter die unvollständigen Wahrheiten über die Impfungen/ Impfstoffe unter das Volk bringen, wie die Regierenden, die Politiker(-innen), die Pharmaindustrie sowie der Großteil der Ärzteverbände und einige Medienvertreter.
Nach 1,5 Jahren kann man keine freiwillige Hilfe mehr durch den Staat, die Regierenden, die Politiker(-innen) und die Pharmaindustrie erwarten. Jeder Cent wird wohl durch die Betroffenen und die Helfenden erstritten oder eingeklagt werden müssen.
Wenn wir nachweisen können - und da bin ich optimistisch, dass das gelingt- , dass Comirnaty zu Unrecht zugelassen wurde, käme eventuell Amtshaftung der EU für die Zulassung in Frage. Zum Zeitpunkt der Zulassung war nach dem damaligen Wissen die Zulassung zwar zulässig, aber später hat sich herausgestellt, dass Comirnaty einen geringen Nutzen hatte, aber viele schwere Nebenwirkungen und damit unzulässig.
Artikel 340 AEUV, Klage direkt beim EUGH.
Eine Gefährdungshaftung ohne Verschulden des sog. Betreibers gibt es nach dem Gentechnikgesetz. Allerdings gibt es eine EU-Bestimmung, dass ein Impfstoff keine Gentechnik sein könne. Das ist allerdings fragwürdig. Da m. W. die BRD den Vertrieb für die Impfkampagne übernommen hatte ( Bundeswehr ), käme Haftung der BRD in Frage, sonst Biontech/Pfizer.
Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )
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