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Haftungsfreistellung von Impfstoffherstellern rechtmäßig?

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(@wolfdieter)
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Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 11/10/2023 8:41 a.m.
(@wolfdieter)
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AUs dem Newsletter vom 11. 10. 2023 FAZ Frühdenker

Corona-Impfstoffhersteller haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht Köln, ob das rechtmäßig ist.

Verordnung: Kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie ließ der damalige Gesundheitsminister Spahn (CDU) im Mai 2020 eine Rechtsverordnung erlassen, die helfen sollte, die Beschaffung von Impfstoffen zu beschleunigen. Sie trifft unter anderem Regelungen zur Haftung der pharmazeutischen Industrie für etwaige Schäden infolge einer Corona-Impfung. So sollen Impfstoffhersteller nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften.

Grundsätzliche Bedeutung: Ob diese Haftungsprivilegierung rechtmäßig ist, darüber verhandelt heute erstmals das Verwaltungsgericht Köln. Die dort anhängige Klage hat grundsätzliche Bedeutung für die Schadenersatz- und Schmerzensgeldprozesse wegen möglicher Coronaimpfschäden, die hunderte von Klägern gegen Impfstoffhersteller wie etwa Biontech oder Astrazeneca angestrengt haben.

Klägersicht: Nach Ansicht des Klägers wurden mit der getroffenen Haftungs-Sonderregelung für die Produzenten der Corona-Impfstoffe die strengeren Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zu Unrecht ausgehebelt. Denn nach dem Arzneimittelgesetz kommt es für Schadenersatzansprüche geschädigter Patienten auf ein Verschulden der Arzneimittelhersteller nicht an. Vielmehr haften die Produzenten allein deswegen, weil ihre Arzneimittel unter Umständen gefährliche Neben- und Folgewirkungen haben können. Juristen sprechen hier von Gefährdungshaftung.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 11/10/2023 8:44 a.m.
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https://www.lto.de//recht/presseschau/p/presseschau-2023-10-10-billigung-straftaten-israel-vg-koeln-impfstoffhersteller-syrien-staatsfolter-igh/

VG Köln – Corona-Impfschaden: Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt an diesem Dienstag erstmals über die Rechtmäßigkeit der Haftungsprivilegierung für Corona-Impfstoffhersteller, die der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Mai 2020 per Verordnung erlassen hatte. Es klagt ein Mann, der durch eine Covid-Impfung einen Hirninfarkt erlitten habe. Er hält die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für eine Umgehung der Gefährdungshaftung des Arzneimittelgesetzes. Diese sei zudem unverhältnismäßig; die Zahl der Todesfälle durch eine Coronainfektion sei zu gering, um eine solche Haftungserleichterung zu rechtfertigen. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 11/10/2023 8:53 a.m.
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(@wolfdieter)
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Ich frage mich, was ein Erfolg dem Gesschädigten nutzen würde. Durch die Haftungsbeschränkungen im Arzneimittelgesetz ( AMG ) bei der Gefährdungshaftung der Hersteller kommt er vermutlich auch nicht weiter ( § 84 Abs. 1 Satz2 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 3 AMG ).

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 11/10/2023 8:58 a.m.
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Aber vielleicht zahlen die Impfstoffhersteller freiwillig, damit er das Thema Haftung nicht wieterverfolgt? Vielleicht ist das der Zweck der Klage?

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 11/10/2023 10:01 a.m.
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(@ezetimib)
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Veröffentlicht von: @wolfdieter

Ich frage mich, was ein Erfolg dem Gesschädigten nutzen würde. Durch die Haftungsbeschränkungen im Arzneimittelgesetz ( AMG ) bei der Gefährdungshaftung der Hersteller kommt er vermutlich auch nicht weiter ( § 84 Abs. 1 Satz2 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 3 AMG ).

Auf der Kanzlei-Webseite ist eine etwas längerer Erläuterung. Wenn ich es richtig interpretiere, dann strebt er mit der Klage eine grundsätzliche Verfassungsklage an. Die Höhe des Schadensersatzes soll wohl extra oder im Nachgang adressiert werden. Vermutlich will er eine Beweiserleichterung oder sogar auch eine Beweislastumkehr erreichen.

  1. https://www.caesar-preller.de/hoehere-huerden-fuer-rechtliche-schritte-gegen-impfschaeden-in-deutschland/
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Veröffentlicht : 12/10/2023 9:22 p.m.
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@alina1 Danke, mir bleibt unklar, was erreicht ist, wenn diese Verordnung für ungültig erklärt wird. Und ob die Klage gegen den Staat vor dem Verwaltungsgericht nicht unzulässig ist, weil der Geschädigte sich primär an den Schädiger ( = Impfstoffhersteller ) halten müsste. Ich kann mich ja auch nicht zuerst gegen die EU wenden, weil sie den Impfstoff zu Unrecht zugelassen habe, oder gegen das PEI, weil es meine Chargen zu Unrecht freigegeben hat, sondern ich muss mich zuerst gegen den Impfstoffhersteller wenden, weil er ein bedenkliches Arzneimittel in den Verkehr gebracht hat, das mich geschädigt hat. Erst wenn das erflglos ist, könnte ich gegen den Staat vorgehen.

Aber vielleicht denke ich zu laienhaft. RA Rogner von RU hat übrigens ja kürzlich erklärt, dass er gar nicht verstehe, wieso behauptet würde, dass der Impfstoffhersteller nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit hafte. Und diese vO sei ja ohnehin irrelevant. Oder so ähnlich.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Wolfdieter

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 12/10/2023 10:00 p.m.
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@wolfdieter 

So wie ich das sehe geht es weniger um Logik als um eine strategische Überlegung.

In einem so großen, unübersichtlichen Prozess mit so vielen juristischen Ansatzpunkte ist es meines Erachtens günstig, an allen möglichen Stellen anzusetzen. Wie bei einer Burg. Die Wahrscheinlichkeit, sie einzunehmen steigt, wenn man von allen Seiten kommt.

 

Je mehr sich die Gegenseite ihre Kapazitäten aufteilen muss, umso mehr steigt die Wahrscheinlichkeit für Fehler. Letzten Endes ist es egal, in welchem Prozess sich z.B. ein Zeuge verplappert. Man kann immer alles nutzen. 

 

GLG

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

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Veröffentlicht : 13/10/2023 8:37 a.m.
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@help100

Von Dr. Kirchner werden weitere Ansatzpunkte zur Belagerung der Burg besetzt ( Strafanzeigen ).

Für uns Betroffene sollte die Belagerung allerdings nicht allzu lange dauern ( Verjährung, Leidensdauer, .... )

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 13/10/2023 10:00 a.m.
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(@help100)
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@wolfdieter 

Ich weiß nicht, ob ich da einen Fehler mache, aber ist die Verjährungsfrist nicht 3 Jahre vom Jahresende des Jahres, in dem der Schaden auftrat UND man Kenntnis darüber erlangte, wer den Schaden verursacht hat?

Wenn sich jetzt zufällig rausstellen würde, dass es ein Zulieferer es verbockt hat ist m.E. nichts verjährt.

Bis jetzt haben die Impfstoffhersteller ja auch nichts falsch gemacht. Wenn man Ihnen oder dem Staat irgendwann was nachweisen kann, dann beginnt die Frist doch nochmal neu zu laufen, oder?

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

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Veröffentlicht : 13/10/2023 10:09 a.m.
(@wolfdieter)
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@help100 Ich habe gerechnet:

Schadensereignis 2021 ( Impfkampagne )

=Beginn Verjährungsfrist 1.1.2022

+ 3 Jahre

=Verjährt ab 1. 1. 2025 ( wnen nicht die Verjährung unterbrochen wird )

 

Wenn man erst 2022 davon erfahren hat, dass amn durch Impfung 2021 geschädigt wurde, entsprechend verjährt ab 1. 1. 2026

 

PS Ich habe von meinem Krebs erst 2022 erfahren, die Impfungen waren 2021. Nicht dass ein findiger Advokat der Gegenseite mir nachweist, dass ich eigentlich schon 2021 hätte erkennen müssen und durch meine Dummheit erst 2022 erkannt hätte: Dann wäre  mein Anspruch, wnen ich ihn erst 2025 geltend machen würde, bereits verjährt. Deshalb gehe ich jetzt erst mal davon aus, dass ich meine Ansprüche bis 31. 12. 2024 geltend machen muss.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von Wolfdieter

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 13/10/2023 2:11 p.m.
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@wolfdieter 

Ja, das passt. Vielleicht liege ich mit meiner Ansicht auch falsch.

 

Aber Paragraph 199 BGB sagt, die Frist beginnt ab Ablauf des Jahres zu laufen " in dem

1) der Anspruch (also Schaden) entstanden ist und

2) der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt"

Das sind zwei Bedingungen. Erstens der Schaden ist da und zweitens, Du weißt warum und wer Schuld ist.

 

D.h. für mich, es ist egal in welchem Verfahren rauskommt, dass irgendwer tatsächlich eine Schuld hat (PEI oder EMA oder Pfizer oder der Impfarzt) die Verjährungsfrist läuft erst ab dann, sofern die Erkenntnis nicht schon alt war.

Im Augenblick ist die Situation doch tatsächlich noch ziemlich unübersichtlich, so dass einem kaum jemand sagen wird, man hätte doch sehen können, dass z.B. Astrazeneca diesen oder jenen Prozess verliert oder dies oder jenes dabei ans Licht gekommen ist.

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
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Veröffentlicht : 13/10/2023 2:28 p.m.
(@wolfdieter)
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@help100 einverstanden. Ich versuche trotzdem, möglichst noch 2024 den Anspruch geltend zu machen.

Oktober 2020 Covid-19, milder Verlauf, Comirnaty 14.4.2021 ( Charge ET3045 ), 11. 11. 2921 ( SCTN4 ), ab Januar 2022 Schmerzen von Knochenmetastasen eines Lymphoms, 5-Jahre-Überlebensrate 30 %, Chemo- und Strahlen-Therapie vorerst erfolgreich. Chemonachwirkungen erheblich ( Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit )

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Themenstarter Veröffentlicht : 13/10/2023 4:24 p.m.
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Veröffentlicht von: @help100

Aber Paragraph 199 BGB sagt, die Frist beginnt ab Ablauf des Jahres zu laufen " in dem

1) der Anspruch (also Schaden) entstanden ist und

2) der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt"

Das sind zwei Bedingungen. Erstens der Schaden ist da und zweitens, Du weißt warum und wer Schuld ist.

Genau genommen, wenn man das Haar in der Suppe sucht, dann sieht man drei Bedingungen, die mit UND (und gerade nicht mit ODER) verknüpft sind:

  1. der Anspruch (also Schaden) entstanden ist UND
  2. der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt UND
  3. der Gläubiger von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt

 

Aufgrund der hohen Anzahl an Betroffenen sollte man aber auch eine gewisse Vorlaufzeit einplanen, denn die Anzahl der motivierten Anwälte kann man bisher an einer Hand abzählen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 6 mal von
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Veröffentlicht : 13/10/2023 5:13 p.m.
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(@help100)
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@wolfdieter 

Ich würde mich auch kribbelig fühlen, wenn ich nicht schon Strafanzeige gestellt hätte. Damit versuche ich ja quasi herauszufinden, gegen wen ich Anspürche hätte.

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Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

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Veröffentlicht : 17/10/2023 7:32 a.m.
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