Frage zu möglichem Impfschaden – lohnt sich eine Klage?
Hallo zusammen,
ich möchte hier meine Geschichte schildern und hoffe auf einen sachlichen Austausch mit Menschen, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder sich mit diesem Thema auskennen.
Ich bin 20 bald 21 Jahre alt und war vor den Covid-Impfungen gesundheitlich völlig unauffällig. Ich hatte keine relevanten Vorerkrankungen und war nur selten krank. Im Jahr 2021 wurde ich zweimal mit BioNTech gegen Covid-19 geimpft. Im Januar 2022 erhielt ich dann die dritte Impfung (Booster), ebenfalls mit BioNTech.
Nach den Impfungen bemerkte ich schleichend eine immer stärker werdende Müdigkeit. Anfangs habe ich das nicht ernst genommen und dachte, dass es schon wieder besser werden würde. Zusätzlich traten neuropathische Schmerzen auf, die ich vorher nie kannte. Anfang 2022 wurde ich dann ständig krank und hatte das Gefühl, dass mein Immunsystem überhaupt nicht mehr richtig funktionierte. Nach einigen Monaten folgte schließlich die Diagnose Lymphom. Daraufhin musste ich eine Chemotherapie durchlaufen.
Seitdem kämpfe ich nicht nur mit den Beschwerden, die nach den Impfungen begonnen haben, sondern zusätzlich mit den Folgen der Chemotherapie. Dazu gehören unter anderem eine chronische Typ-C-Gastritis sowie anhaltende Muskel- und Gelenkschmerzen, die meinen Alltag erheblich einschränken. Die gesundheitlichen Probleme begleiten mich bis heute und haben mein Leben in einem Alter, in dem man eigentlich gesund sein sollte, komplett verändert.
Da ich vor den Impfungen keinerlei relevante gesundheitliche Probleme hatte, gehe ich persönlich von einem möglichen Zusammenhang zwischen den Impfungen und meiner Erkrankung aus. Mir ist bewusst, dass ein zeitlicher Zusammenhang allein keinen ursächlichen Zusammenhang beweist. Dennoch fällt es mir schwer, die zeitliche Abfolge zu ignorieren. Inzwischen erscheinen immer mehr Studien und Beobachtungen zu möglichen Nebenwirkungen der Covid-Impfstoffe. Dabei bin ich auch auf Veröffentlichungen gestoßen, in denen Lymphome im Zusammenhang mit den Impfungen diskutiert werden. Deshalb beschäftigt mich die Frage, ob mein Fall möglicherweise kein Einzelfall ist.
Durch die Erkrankung und ihre Folgen sind für mich hohe finanzielle Belastungen entstanden. Bisher habe ich keine rechtlichen Schritte eingeleitet, weil ich weiß, dass Impfschäden nur sehr selten anerkannt werden und entsprechende Verfahren oft schwierig sind.
In letzter Zeit habe ich außerdem Berichte gesehen, in denen über mögliche Verunreinigungen der Covid-Impfstoffe sowie über den Nachweis von SV40-Sequenzen oder Spike-Protein in Biopsieproben diskutiert wird. Soweit ich weiß, werden Gewebeproben in Deutschland häufig etwa zehn Jahre aufbewahrt. Deshalb frage ich mich, ob es sinnvoll wäre, meine damalige Biopsieprobe nachträglich untersuchen zu lassen, sofern sie noch vorhanden ist.
Mich würde interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat. Ebenso würde mich interessieren, ob jemand seine Biopsieprobe nachträglich auf entsprechende Marker untersuchen ließ und ob solche Untersuchungen überhaupt sinnvoll sind.
Mit freundlichen Grüßen!
@wolfdieter natürlich, liebe Grüße an dieser Stelle.
Er war so lange im Forum auf der Suche nach jemandem, dem dasselbe passiert ist. Denn diese Lymphome sind wohl so selten, dass schon wenige Betroffene eine Aufffälligkeit sind.
Ich habe ewig nichts von ihm gehört und weiß nicht, ob er noch liest. Aber definitiv @wolfdieter.
Wenn Du "Lymphom" suchst, solltest Du auch die Studien finden, die er gepostet hat.
Im Übrigen gibt es ein sehr interessantes Urteil zur Impfschadens-Anerkennung aus München vom Februar 2026, das man über Google finden kann, in dem sagen die Richter, dass Versorgungsämter, die sich darauf berufen, dass es kein Risikosignal gibt, in der Beweispflicht sind, nachzuweisen dass "nicht alleine methodische Mängel" (z.B. die Seltenheit der Erkrankung, so dass die statistische Verlässlichkeit nicht gegeben ist) dafür sorgen, dass es kein Risikosignal gibt.
GLG
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
Du meinst eine Untersuchung über Inmodia? Das halte ich für extrem spannend!!
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
@help100 Genau, meine Idee was es zu Anfang das man einen Beweis hat, das es der Auslöser gewesen ist. Jedoch habe ich häufig schon gesehen das selbst wenn in der Biopsie selbst Spike Proteine, es nicht als direkten Auslöser anerkannt wird. Hast du einige Tipps ob sich ein Rechtsprozess lohnt? Bzw. kannst du einen Arzt oder Ähnliches empfehlen der einem bezüglich der Untersuchungen beraten kann?
Mit freundlichen Grüßen!
Ich kenne nur ein Labor, das derzeit Gewebeproben auf Impf-DNA, Impf-mRNA und Spikeprotein untersucht, das ist Inmodia.
Die sind teuer, aber kein Scam. Ich habe dort auch schon Blut untersuchen lassen und das ging problemlos.
Falls Impf-mRNA oder Impf-DNA in der Probe wären, dann hätte in Klage bestimmt Aussicht aus Erfolg. Zwar könntest Du damit noch immer nicht nicht nachweisen, dass die Impfung kausal den Krebs ausgelöst hat. Aber es wäre bewiesen, dass Impf-Bestandteile nicht wie zuvor vermutet schnell aus dem Körper ausgeschieden werden, also die Impfung (zumindest bei Dir) eine Fehlfunktion hatte.
Bei diesem Ergebnis wäre das 100% auch eine bedeutende wissenschaftliche Veröffentlichung, unabhängig von einer Klage.
Ansonsten denke ich:
Eine Klage auf Schadenersatz halte ich derzeit (noch) für nicht-erfolgversprechend. Hierfür müsste man nachweisen, dass das Risiko-Nutzen-Verhältnis der Impfung negativ war, das heißt, die EMA oder das PEI müssten einbrechen und ihre bisherige Beurteilung der Impfung ändern. Oder alternativ, dass wissentlich falsch über die Impfung informiert worden ist, wobei auch hier die Einschätzung der Behörden zählt.
Bei den Klagen auf Anerkennung eines Impfschadens ist meine Beobachtung, dass so langsam Urteile gesprochen werden, die durchaus im Sinne der Betroffenen sind. So wie das, was ich schon genannt hatte, mit de facto Beweislastumkehr bezüglich der Aussagekraft von fehlenden Risikosignalen. Meiner persönlichen Ei nschätzung nach kommt da langsam Bewegung rein.
GLG
2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus
@leidervaccinated
Deine Geschichte macht wütend und betroffen.
Eine Klage erscheint mir auch wenig aussichtsreich - für große Teile der Justiz gibt es ja nicht einmal das PostVac-Syndrom. Erst recht nicht kann dadurch Krebs entstehen....
Die Ursache von Krebs und Lymphomen ist ja überhaupt selten sicher nachweisbar. Es gibt einige Ausnahmen, so wird z.B. Morbus Hodgkin durch das Epstein-Barr-Virus wesentlich mitverursacht. Auch bei anderen Lymphomen besteht wohl ein Zusammenhang. Beim Multiplem Myelom wird noch geforscht. Auch einige andere Viren können B- und T-Zell-Lymphome und andere Krebsformen (mit-) verursachen.
Hier könnte die Ursachenkette z.B. sein: PostVac stört nachhaltig das Immunsystem, dadurch breiten sich EBV und andere Viren aus, diese verursachen Krebs-Vorformen, die das Immunsystem wegen der Überlastung durch PostVac und Viren nicht erkennt/nicht zerstören kann.
Die Rolle des SV-40-Enhancers im Impfstoff ist (so weit ich weiß) bisher gar nicht erforscht, denn (s.o.) PostVac gibt es ja nicht.
Vielleicht könnten reaktivierte Viren Dein Lymphom mitverursacht haben. Gibt es da bei Dir Anzeichen dafür oder Untersuchungsergebnisse?
Das ist im Ganzen eine recht unbefriedigende Antwort.
Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute und viel Kraft!!!
VG von Jürgen
@leidervaccinated
Hallo,
dein Zitat:
"Durch die Erkrankung und ihre Folgen sind für mich hohe finanzielle Belastungen entstanden. Bisher habe ich keine rechtlichen Schritte eingeleitet, weil ich weiß, dass Impfschäden nur sehr selten anerkannt werden und entsprechende Verfahren oft schwierig sind."
Nee, nee ich würde das "Fass" nicht aufmachen!
Ich würde mich auf meine "Gesundung" und das, was mir "Freude" macht konzentrieren!
Die Klagerei so oder so bringt nur Ärger, Frust, schwächt den Körper und ja, kostet Geld!
(hatte als Unfallgeschädigter und beruflich 25 J. mit der Rechtsprechung zu tun)
LG und gute Besserung
@michi009 Denkst du das es noch eine Chance geben wird das man wenigstens Finanziell eine Entschädigung bekommt für das was einem verschwiegen wurde? Denn mit den Nebenwirkungen hätten wir wahrscheinlich alle uns das nicht angetan.
Mit freundlichen Grüßen!
@bergmann Wurde alles getestet, kein Hinweis darauf. Gehe nach aktuellen Untersuchungen und der neuen Studien davon aus, dass das ganze durch die Spritze ausgelöst wurde.
@help100 Okay, danke! Weiß nicht wann man klagen sollte, da man das immer so schlecht mitbekommt. Weißt du ob eine Rechtsschutz - Versicherung dafür die Kosten anteilig oder voll trägt?
Mit freundlichen Grüßen!
Veröffentlicht von: @leidervccinated@michi009 Denkst du das es noch eine Chance geben wird das man wenigstens Finanziell eine Entschädigung bekommt für das was einem verschwiegen wurde? Denn mit den Nebenwirkungen hätten wir wahrscheinlich alle uns das nicht angetan.
Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, moin moin @leidervccinated ,
ich würde dir natürlich 100 % eine "Entschädigung" gönnen, aber leider, leider ist das
ziemlich schwierig, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Wenn du weitere Ambitionen hast, dann würde ich mal einen Fachanwalt für Medizinrecht zur Beratung aufsuchen.
Gruß
Hi wollte dir auch noch meine Erfahrungen teilen. Wichtig ist die Verjährungsfrist. Je nachdem wen du verklagen möchtest und wie die Verjährungsfrist dann berechnet wird. Ja, manche Versicherungen bezahlen. Dann sind die Kosten übersichtlich. Eigenbeteiligung die vereinbart wurde. Hinzu kommt noch Ausgaben für den Anwalt. Z. B. ist bei mir der Anwalt aus Wiesbaden nach Schleswig-Holstein angereist. DB Ticket, das reguläre teure, Taci, Hotel, Verpflegung, waren ein paar hundert Euro, das zahlt die Versicherung nicht. Habe ich selbst bezahlt. Ein privates Gutachten für über 3.000 € selbst bezahlt. Hat das Gericht Null interessiert. Jeder Satz aus der Klage wird von der Gegenseite ins Gegenteil verdreht. Alles was beim Arzt oder Krankenkasse über dich gespeichert ist legt der Gegner dir negativ aus. Gutachter sind sowieso sehr eigen. Da geht man gefrustet raus und ist doppelt gefrustet und wütend wenn man das Gutachten liest.
Ich habe noch 3 offene Klagen laufen. Langsam den Überblick verloren. Meine Versicherung zahlt zum Glück alle. Wegen GdB das Versorgungsamt verklagt. Mittlerweile 2 Instanz und bereits 3 Gutachter hinter mir. Das Land SH verklagt als Betreiber des Impfzentrums wegen mangelnder Aufklärung. Da wurde einfach fristwahrend die Klage eingereicht, ist noch nichts weiter passiert. Moderna verklagt auf Schmerzensgeld. Da wurde alles abgewiesen. Das liegt aktuell noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geht darum, dass Revision zugelassen wird und es dann in die 2 Instanz geht. Rechtlich verstehe ich das als Laie nicht mehr. Was da über 20 Seiten von allen aufgeführt und begründet wird. Gerichte interessiert alles nicht. Hauptsache Zulassung und positives Nutzen Risiko Verhältnis. Solange von der EMA nichts geändert wird, bleibt alles schwierig. Die Arbeit der EMA wird nicht angezweifelt, Richter in meiner Verhandlung.. lass dich von einem Anwalt beraten der Erfahrung damit gesammelt hat. Überlege was es dich kostet, frag deine Versicherung und entscheide dann.
Ich bin bei der Kanzlei C-P in Wiesbaden.
Alles Gute für dich! LG
2x Moderna Juni/Juli 2021, 2x Corona Infektion
Taubheitsgefühle, Brennen, Kribbeln, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Belastungsintoleranz, PEM, Erschöpfung, Atemnot bei Belastung, Gürtelrose, Herpes Simplex, EBV Reaktivierung, Herzrasen, Verdacht auf POTS, Schwindel, Beinschwäche/Gangunsicherheit, schmerzende Lymphknoten, Schmerzen rechtes Auge, Sicca Symptomatik, ME/CFS, Histaminintoleranz, Mastzellaktivierung, Mitochondriopathie, Konzentrationsprobleme
Hallo ASte,
Deine Info!
Genau das ist mein Credo, wenn "die" nicht wollen-können-dürfen!
Kein Richter von den unteren Instanzen wird für dich stimmen.
(da steckt auch sozusagen Politik dahinter und es geht ums Geld und die Kassen sind überall knapp)
Dann kannst du z. B. 100 derte Privatgutachten machen und am Endeffekt an die Wand hängen.
Ich hatte jahrelang bei mir und anderen Personen mit den Gegebenheiten bei der BG, Rentenversicherung, Versorgungsamt, privat Versicherungen zu tun.
Gerade die Gerichte haben s. g. Hof und Hausgutachter, die wissen, was sie zu tun habe und das heißt...eher gegen dich, wie für dich.
Beispiel zum Thema Versorgungsämter:
Ein behandelter Arzt bekommt ca. 25-45 € für einen ärztlichen Befundbericht!
Da kann er riesigen Bericht schreiben, das wissen die von den Versorgungsämter und nutzen es aus.
Weiter wird oft nicht umfänglich ermittelt:
Hier hatte es mal ein Richter so richtig 😤 😠 🤢 😵
Systematischen Ermittlungsdefizits des Landes Baden-Württemberg
Quelle
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001419019
Zitat KI:
Brisante Kritik am "Systemversagen": Das Gericht kritisierte die Versorgungsämter scharf dafür, dass sie in diesem Fall (wie auch in ähnlichen Verfahren) Bescheide willkürlich und ohne ausreichende medizinische Begutachtung erließen.
Konsequenz für Betroffene: Der fehlerhafte Bescheid wurde für rechtswidrig erklärt. Betroffene, die sich in ähnlichen Widerspruchsverfahren befinden, können dieses Urteil zitieren, um eine lückenlose medizinische Aufklärung durch das Versorgungsamt oder das zuständige Landratsamt einzufordern
Gruß
@aste Okay, danke für die Erfahrung. Klingt natürlich so, wie ich es schon vermutet hatte. Man wird damit einfach alleine gelassen. Ansonsten würde mich noch interessieren mit welcher Versicherung bei welchem Anbieter deinen Rechtsschutz gemacht hast? Wäre schon mal ein Anfang wenn eine Versicherung bei notwendig die Kosten tragen würde.
Veröffentlicht von: @leidervccinated@aste Okay, danke für die Erfahrung. Klingt natürlich so, wie ich es schon vermutet hatte. Man wird damit einfach alleine gelassen. Ansonsten würde mich noch interessieren mit welcher Versicherung bei welchem Anbieter deinen Rechtsschutz gemacht hast? Wäre schon mal ein Anfang wenn eine Versicherung bei notwendig die Kosten tragen würde.
Hallo LeiderV@ccinated,
leider tragen die RS Versicherungen nicht immer die ganzen Kosten!
Oft greift eine RS erst ab Klageeinreichung die Vorkosten für Beratung, Widerspruch, SB etc. muss man selber tragen!
Danach sind die Rechtsanwalt-Gebührensätze z. B. im Sozialrecht nicht ganz so hoch und bei aufwendigen
Angelegenheiten fangen die Anwälte oft sprichwörtlich das "Miauen" an.
Hattest du zum Zeitpunkt der Schadensauslösenden Impfung eine Rechtsschutzversicherung?
Sozial-Rechtsschutz:
Wann der Versicherungsfall eintritt:
Im Sozialrecht beginnt der eigentliche Streitfall erst, wenn ein ablehnender Bescheid der Behörde ergeht.
Ggf. kann man jetzt immer noch eine RS abschließen (Wartezeit i. d. R von 3 Monaten) dass die RS
dann auch "greift" wenn ein ablehnender Bescheid erfolgt.
Verwaltungs-Rechtsschutz: Relevanter Baustein, falls Sie Ansprüche im Rahmen der Amtshaftung geltend machen. Laut aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet bei Fehlern während der staatlichen Corona-Impfkampagne (bis April 2023) der Staat (Bund/Länder) und nicht der impfende Arzt privat.
Der Schadensursprung (Kausalität): Versicherer prüfen vor einer Deckungszusage die Erfolgsaussichten. Da der wissenschaftliche Nachweis eines dauerhaften Impfschadens (länger als 6 Monate anhaltend) oft extrem schwierig zu erbringen ist, verweigern Versicherungen mangels Erfolgsaussicht manchmal die Deckung.
Quelle KI
Info:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025185.html
Gruß
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