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Frage zu möglichem Impfschaden – lohnt sich eine Klage?

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 ASte
(@aste)
Ehrenhaftes Mitglied

@leidervccinated 

LVM

Versicherung bestand aber schon lange vorher 

2x Moderna Juni/Juli 2021, 2x Corona Infektion
Taubheitsgefühle, Brennen, Kribbeln, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Belastungsintoleranz, PEM, Erschöpfung, Atemnot bei Belastung, Gürtelrose, Herpes Simplex, EBV Reaktivierung, Herzrasen, Verdacht auf POTS, Schwindel, Beinschwäche/Gangunsicherheit, schmerzende Lymphknoten, Schmerzen rechtes Auge, Sicca Symptomatik, ME/CFS, Histaminintoleranz, Mastzellaktivierung, Mitochondriopathie, Konzentrationsprobleme

AntwortZitat
Veröffentlicht : 20/07/2026 7:12 p.m.
(@help100)
Experte

@leidervccinated 

Es gibt verschiedene Klage"sorten":

1)

Eine Klage zB. Wegen Grad der Behinderung oder Früh-Rente. Hier zählt weniger, was der Auslöser war, sondern es geht meistens um die Höhe der Einschränkungen. Da gab es in letzter Zeit einige ganz gute Entscheidungen zum Thema ME/CFS. Dass ME/CFS als derzeit un-therapierbar anerkannt wurde, was die Tür öffnet dafür, dass experimentelle Therapien von den Kassen übernommen werden müssen. Oder dass es chronisch ist, so dass unbegrenzte Früh-Renten möglich werden.

2)

Eine Klage auf Anerkennung des Impfschadens. Die laufen vor dem Sozialgericht, sind aber erst möglich, wenn ein Antrag beim Versorgungsamt abgelehnt wurde und auch der Widerspruch gegen den Erstbescheid nicht erfolgreich war. Hier entstehen keine Gerichtskosten und man braucht nicht zwingend einen Anwalt.

3)

Dann gibt es noch Schadenersatzklagen. Das sind Zivilklagen, bei denen Gerichtskosten entstehen und man zwingend einen Anwalt haben muss.

Hier muss man nicht nur nachweisen, dass ein Impfschaden vorliegt, sondern zusätzlich, dass

  • entweder ein Produktfehler vorlag, also die eigene Charge nicht den Anforderungen entsprach oder das Risiko-Nutzen Verhältnis des Impfstoffs ganz generell negativ war,
  • Oder / und zum Zeitpunkt der Impfung über das Risiko falsch aufgeklärt worden ist, also der Hersteller wusste, dass mehr Risiken vorlagen, als er in der Produktinformation aufgeführt hat.

Da bei allen Klage"sorten" der Betroffene die Beweislast trägt, muss man schauen, was man beweisen kann.

 

Das muss man in jedem Fall verinnerlichen, dass man keine der Klagen damit gewinnen kann, dass man Hinweise für ein mögliches alternatives Szenario liefert, sondern man muss beweisen können, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach genau so war.

 

Deshalb haben derzeit meines Erachtens Schadenersatzklagen nur geringe Erfolgsaussichten. Das ist aber nicht so schlimm, wie manche sagen. Denn die dreijährige Verjährungsfrist liegt bei Gesundheitsschäden bei 10 Jahren und gilt laut Gesetz ab dem Zeitpunkt, wo der Schaden eintrat UND man weiß, wer einen geschädigt hat. Ohne einen Anwalt gefragt zu haben, denke ich, dass die viel zitierte 3jährige Frist deshalb bei Impfschäden das halb so wilde Problem ist.

 

Bei der Anerkennung des Impfschadens vor dem Sozialgericht (2) muss man in der Praxis vor allem nachweisen, dass das Fehlen eines Rsikosignals (das uns ja meistens entgegengehalten wird) auf methodischen Mängeln beruht (also die Erkrankung zu selten ist, um ein Signal (gut) sehen zu können oder zu schwer zu diagnostizieren oder es Fehler bei der Signal-Analyse gab). Hierfür ist es wichtig, sich in die Impfstoffüberwachung der EMA einzulesen, dir Dokumente sind online verfügbar, aber es ist ein ganz schöner Wust. Man kann auch nicht zwingend davon ausgehen, dass das ein Anwalt für einen übernehmen wird. Denn die sind nicht gewöhnt, dass man medizinisch-technisch argumentieren kann / muss und auch nicht daran, dass man sich in so viele Dokumente einlesen muss.

Meines Erachtens lohnt sich das aber, denn die Überwachung war im Detail mehr als schlampig durchgeführt.

Ich bin derzeit ohne Anwalt (es wollte keiner) in zweiter Instanz im Anerkennungsverfahren und bin eigentlich ganz froh darum, weil ein Anwalt sich vermutlich nie so sorgfältig eingelesen hätte wie ich. Die Arbeit wäre also trotzdem an mir hängen geblieben, plus die Zeit, ihm alles dann nochmal zu erklären. Und für diese Zeit hätte ich dann noch eine Rechnung gekriegt.

GLG

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 21/07/2026 8:24 a.m.
 100
(@thrbnhnck)
Aufstrebendes Mitglied

Wie weit bist du denn mit deiner Klage bezüglich IfSG? Wurdest du schon vom Gericht zum Gutachter geschickt?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 21/07/2026 12:00 p.m.
 ASte
(@aste)
Ehrenhaftes Mitglied

@thrbnhnck 

Wen meinst du wegen Klage? 

Ich habe keine Klage bzgl. IfSG laufen und gar keinen Antrag gestellt..

Direkt Moderna und das Bundesland verklagt. Versorgungsamt läuft die Klage wegen GdB.

Impfschaden beim Versorgungsamt hab ich nicht beantragt 

2x Moderna Juni/Juli 2021, 2x Corona Infektion
Taubheitsgefühle, Brennen, Kribbeln, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Belastungsintoleranz, PEM, Erschöpfung, Atemnot bei Belastung, Gürtelrose, Herpes Simplex, EBV Reaktivierung, Herzrasen, Verdacht auf POTS, Schwindel, Beinschwäche/Gangunsicherheit, schmerzende Lymphknoten, Schmerzen rechtes Auge, Sicca Symptomatik, ME/CFS, Histaminintoleranz, Mastzellaktivierung, Mitochondriopathie, Konzentrationsprobleme

AntwortZitat
Veröffentlicht : 21/07/2026 9:49 p.m.
 100
(@thrbnhnck)
Aufstrebendes Mitglied

@Help100

Aber vielleicht habe ich es auch falsch interpretiert. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 22/07/2026 9:37 a.m.
(@help100)
Experte

@thrbnhnck 

Ich klage vor dem Sozialgericht auf Anerkennung des Impfschadens. Ich dachte, das wäre der erste logische Schritt.

Man muss hier auch bedenken, dass es für einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zwar keine Frist gibt, aber nach Ablauf von so circa einem Jahr (laut KI) werden Ausgleichszahlungen nicht mehr rückwirkend zum Datum der Impfung geleistet, sondern erst ab dem Einreichen des Antrags.

Das ist für uns Betroffene tendenziell wurscht, es gibt bei diesen Verfahren ja kein Schmerzendgeld oder so. Aber bei mir hat die private Zusatzversicherung die Klage angeregt, denn die Krankenversicherungen kriegen ihr Geld bei erfolgreicher Klage zurück. Und die Arbeitgeber kriegen Ausgleichszahlungen für die Krankentage.

Das Gutachten fand in erster Instanz statt. Es war bei mir so, dass das Gericht einen Gutachter bestimmt hatte. 

Der hat auch brav festgestellt, dass ich vorher gesund war, nach der Impfung nicht mehr, hat die Symptome außerhalb seiner Fachrichtung tendenziell ignoriert und gesagt, es gibt kein Signal, also nur einen zufälligen zeitlichen Zusammenhang. Da bin ich halt einfach so an SFN erkrankt.

Der Streit geht jetzt hauptsächlich darum, ob es ein Risikosignal gab und ob die Auswertung der EMA methodische Mängel aufwies.

GLG

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 24/07/2026 6:21 a.m.
 100
(@thrbnhnck)
Aufstrebendes Mitglied

@help100 Ja ich kenne die Problematik. Ich durchlaufe derzeit selbiges. Die Gutachter, die das Gericht bestellt, sind (was ich bisher erleben musste) grauenhaft und beim Stand von 2021 stehengeblieben. Habe jetzt noch die Möglichkeit ein Gutachten nach § 109 SGG anfertigen zu lassen und hoffe, einen geeigneten Gutachter zu finden. 

Dir viel Erfolg für deinen Klageweg!

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25/07/2026 9:32 a.m.
(@michi009)
Vertrauenswürdiges Mitglied

Hallo,

das "Problem" ist das Gericht. Wenn „die“ nicht wollen-können-dürfen, dann werden die § 109 SGG sprichwörtlich in der Luft zerrissen.

Danach sind manche § 109 inhaltlich wirklich nicht fundiert und übertrieben einseitig.

Dito § 106 SGG  beauftragte Gutachten (von s. g. Haus und Hofgutachtern) ziemlich einseitig gegen die Antragsteller.

Ich hatte da schon sehr schmutzige Angelegenheiten erlebt, wo schon rechtskräftige Urteile

wieder von einer anderen Kammer aufgeweicht wurden.

Klare Standards für medizinische Gutachten:

“ Die Überzeugungskraft eines Gutachtens steht und fällt nach den Worten Freu-
denbergs mit dessen Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit,
und zwar in Bezug auf das Gutachten selbst, auf den Fall insgesamt, auf rechtliche Vor-
gaben und den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand. Dazu gehört, dass der Gut-
achter sowohl alle eigenen Befunde als auch weiteren Unterlagen und Befunde
„vollständig verwertet“, sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinander-
setzt und das Vorbringen des Klägers auf Konsistenz prüft.

Quelle:

https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblatt/Ausgaben/2012/2012.11.016.pdf

Gruß

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25/07/2026 7:51 p.m.
100 gefällt das
(@help100)
Experte
Veröffentlicht von: @thrbnhnck

@help100 Ja ich kenne die Problematik. Ich durchlaufe derzeit selbiges. Die Gutachter, die das Gericht bestellt, sind (was ich bisher erleben musste) grauenhaft und beim Stand von 2021 stehengeblieben. Habe jetzt noch die Möglichkeit ein Gutachten nach § 109 SGG anfertigen zu lassen und hoffe, einen geeigneten Gutachter zu finden. 

Dir viel Erfolg für deinen Klageweg!

Du brauchst nicht zwingend ein Gegengutachten. Du kannst Deine Kritikpunkte zum Gutachten auch zusammenschreiben.

Das hatte ich damals so gemacht. Dann bekam der Gutachter vom Gericht nochmal eine Möglichkeit, sich zu äußern.

Ich hatte damals ja eigentlich Glück mit dem Gutachter, denn immerhin hat er die vorherige Gesundheit und den zeitlichen Zusammenhang der Symptome und Diagnose mit der Impfung festgestellt. Ich hatte dann meine Kritikpunkte zusammengeschrieben, hauptsächlich eben, dass ich nicht damit konform gehe, dass kein Risikosignal für die Symptome bzw. Die Diagnose registriert worden sei. Begründung: Die Symptome selbst stehen alle in der Nebenwirkungsliste.

Daraufhin hat der Gutachter geschrieben, dass Äußerungen zur Arbeitsweise der EMA und des PEI nicht Inhalt des Gutachtens sind.

Seitdem geht der Streit vor Gericht nicht mehr primär um das Gutachten.

Das ist ein Glück, weil man mit Gutachten, Gegengutachten etc. extrem viel Zeit verbringen kann und ich wollte kein Zweit- Dritt- und Viert-Gutachten diskutieren müssen.

Vor allem, wenn die Kritikpunkte recht klar belegbar sind (z.B. hatte der Gutachter in einem Punkt den Symptombegin  falsch wiedergegeben, obwohl es eine Hausarzt-Akte mit datierem Eintrag gibt) hast Du gute Chancen, dass Deine Kritik auch ohne Gegengutachten gehört wird.

GLG

 

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 27/07/2026 8:17 a.m.
(@help100)
Experte

Es hilft auch, zu benennen, wo Punkte unstrittig sind. In meinem Fall war das der enge zeitliche Zusammenhang der Symptome mit der Impfung und die vorherige Gesundheit. Das ist ja schon viel Wert.

Wenn der Gutachter natürlich schon gar keinen Gesundheitsschaden feststellen will (weil er nicht an ME CFS "glaubt" oder ähnlichen Bullshit), dann wird man um ein Gegengutachten nicht herumkommen.

GLG und Dir auch Viel Glück weiterhin!

2x geimpft mit Comirnaty im Mai 2021.
Direkt nach der Impfung extremes Nervenkribbeln von Kopf bis Fuß, Muskelschmerzen und -verhärtungen
Seitdem Nervenkribbeln, Bluthochdruck, Schwindel und phasenweise Muskelschmerzen
Diagnostiziert wurden: Small Fiber Neuropathie, vegetative Dysfunktion (Puls- und Blutdruckregulierung), Hyperaldosteronismus

AntwortZitat
Veröffentlicht : 27/07/2026 8:26 a.m.
 100
(@thrbnhnck)
Aufstrebendes Mitglied

@help100 Danke! Ja, der Widerspruch ist geschrieben. Bin gespannt, wie das Gericht damit umgeht.

Liebe Grüße und alles Gute!

AntwortZitat
Veröffentlicht : 27/07/2026 8:57 a.m.
Help 100 gefällt das
Seite 2 / 2
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